Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien - Ökostrom - in den Jahren 2024, 2025, 2026 (2 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 1227294-U02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Die Kommunikation zur Ausschreibung findet ausschließlich über das Portal www.subreport.de/ E95647673 statt. Die nachstehende E-Mail-Adresse soll für die Kommunikation nicht genutzt werden.
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E95647673
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien - Ökostrom - in den Jahren 2024, 2025, 2026 (2 Lose)
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien - Ökostrom - (Mittel- und Niederspannung) für Abnahmestellen mit und ohne Leistungsmessung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien - Ökostrom - an den Standort Ronneburg
07554 Kauern
07580 Seelingstädt
07980 Berga
07580 Grobsdorf
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien - Ökostrom an den Standort Ronneburg
Mittelspannung:
2024: ca. 14 757 MWh
2025: ca. 14 757 MWh
2026: ca. 14 757 MWh
Niederspannung:
2024: ca. 512 MWh
2025: ca. 488 MWh
2026: ca. 468 MWh
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien - Ökostrom - an die Standorte Aue, Chemnitz und Königstein
08280 Aue
08118 Hartenstein
09117 Chemnitz
01824 Königstein
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien - Ökostrom an die Standorte Aue, Chemnitz und Königstein
Mittelspannung:
2024: ca. 10 597 MWh
2025: ca. 10 564 MWh
2026: ca. 10 264 MWh
Niederspannung:
2024: ca. 694 MWh
2025: ca. 694 MWh
2026: ca. 694 MWh
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig ist
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht
an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen
oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung des Bieters ist mit dem
Angebot vorzulegen und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.