Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines neuen 5achsigen modular aufgebauten und betreibbaren Drucksystems 3D Elektronikintegration zur Technologieforschung und Realisierung von elektronischen Kleingeräten (Prototypen) sowie der zugehörigen Software, Schulungsleistungen und die dazugehörige Gewährleistung Referenznummer der Bekanntmachung: A-011-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Schmalkalden
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hs-schmalkalden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines neuen 5achsigen modular aufgebauten und betreibbaren Drucksystems 3D Elektronikintegration zur Technologieforschung und Realisierung von elektronischen Kleingeräten (Prototypen) sowie der zugehörigen Software, Schulungsleistungen und die dazugehörige Gewährleistung
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines neuen 5achsigen modular aufgebauten und betreibbaren Drucksystems 3D Elektronikintegration zur Technologieforschung und Realisierung von elektronischen Kleingeräten (Prototypen) sowie der zugehörigen Software, Schulungsleistungen und die dazugehörige Gewährleistung
Hochschule Schmalkalden Blechhammer 9 D-98574 Schmalkalden
Das anzubietende Drucksystem zur 3D-Elektronikintegration dient dem Aufbau einer Realisierungstechnologieplattform für Sensoren sowie elektronische Bauelemente und Kleingeräte im Reinraumtechnologielabor der Fakultät Elektrotechnik der Hochschule Schmalkalden (HSM). Zudem soll auch der Druck mit verschiedensten Materialien in hoher Auflösung auf flachen Substraten (Wafer, Keramik, Leiterplatten) möglich sein. Das Gerät soll dazu geeignet sein Druckmaterialien zu evaluieren, komplexe Druckabläufe für dreidimensionale Systeme zu erforschen und zu optimieren und komplette Bauelemente und Geräte, einschließlich Gehäusen zu realisieren. Informationen zu Aufstellort und Anliefersituation sind der Anlage „Informationen zur Anlieferung“ zu entnehmen. Die genaue Aufstellung ist in der Anlage 10 a - Punkt 1 bis 14.19 und Anlage 10 b zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines neuen 5achsigen modular aufgebauten und betreibbaren Drucksystems 3D Elektronikintegration zur Technologieforschung und Realisierung von elektronischen Kleingeräten (Prototypen) sowie der zugehörigen Software, Schulungsleistungen und die dazugehörige Gewährleistung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter
eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3)Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und
Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom
Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen
Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in
Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.