Durchführung der Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung in elektronischer Form in Thüringen Referenznummer der Bekanntmachung: 2230 / E - 1974 / 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justiz.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung in elektronischer Form in Thüringen
Durchführung der Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung in elektronischer Form in Thüringen
Thüringer Justizprüfungsamt (siehe Leistungsbeschreibung)
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der in Thüringen die elektronische Durchführung der schriftlichen Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung (ZJS) von technischer Seite sicherstellt. Im Jahr werden zwei Durchgänge (Prüfungskampagnen) der schriftlichen Aufsichtsarbeiten durchgeführt, nämlich ein Durchgang im Juni und ein weiterer im Dezember. Der Auftragszeitraum soll mit dem Durchgang 1/2023 (Juni 2023) beginnen und bis einschließlich des Durchgangs 2/2024 (Dezember 2024) laufen, optional maximal verlängerbar bis einschließlich des Durchgangs 2/2025 (Dezember 2025).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung der Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung in elektronischer Form in Thüringen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/tlvwa
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer des Freistaats Thüringen ist die sofortige Beschwerde zulässig, über die das Thüringer Oberlandesgericht in Jena entscheidet. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Diese Zwei-Wochen-Frist beginnt entweder mit der Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer des Freistaats Thüringer oder für den Fall, dass die Vergabekammer des Freistaats Thüringen über einen Antrag auf Nachprüfung nicht innerhalb einer Frist von fünf Wochen ab Eingang des Antrags entschieden hat, mit dem Ablauf der zuletzt genannten Frist.