Entsorgungsdienstleistungen im Saale-Holzland-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: Saale-Holzland-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 07607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awb-shk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsdienstleistungen im Saale-Holzland-Kreis
- Einsammlung und Transport von Restabfall, Sperrmüll, Elektro-/Elektronikaltgeräten, Weihnachtsbäumen,
-Einsammlung und Transport von Altpapier, inkl. Vorhaltung einer Übergabestelle,
-Verwertung Altpapier, inkl. (optional) Vorhaltung einer Übergabestelle,
- Sammlung, Transport und Verwertung/Beseitigung von Schadstoff-Kleinmengen (mobile Schadstoffsammlung),
- Verwertung, inkl. Transport von biogenen Abfällen
- Einrichtung und Betrieb von Sammel-/Annahmestellen
Einsammlung und Transport von Restabfall, Sperrmüll, Elektro-/Elektronikaltgeräten und Weihnachtsbäumen
Saale-Holzland-Kreis
Einsammlung und Transport von Restabfall, einschließlich Bereitstellung einzelner Komponenten eines Behälteridentifikationssystems (Fahrzeugausrüstung, Kopfstation zum Datenaustausch) sowie Betrieb des gesamten Behälteridentifikationssystems,
Einsammlung und Transport von Sperrmüll und Elektro- und Elektronikaltgeräten (Bestellsystem),
Einsammlung und Transport von Weihnachtsbäumen,
Verlängerungsoption 1: bis zum 31.12.2032 (2 Jahre)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
Verlängerungsoption 2: bis zum 31.12.2034 (2 Jahre)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer)
Einsammlung und Transport von Altpapier
Saale-Holzland-Kreis
Einsammlung und Transport von Altpapier, einschließlich Behälterbewirtschaftung, einschließlich Bereitstellung einzelner Komponenten eines Behälteridentifikationssystems (Fahrzeugausrüstung, Kopfstation zum Datenaustausch) sowie Betrieb des gesamten Behälteridentifikationssystems,
Vorhaltung/Betrieb einer Übergabestelle,
Verlängerungsoption 1: bis zum 31.12.2032 (2 Jahre)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
Verlängerungsoption 2: bis zum 31.12.2034 (2 Jahre)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer)
Die Teilleistung "Vorhaltung und Betrieb einer Übergabestelle" wird nur dann Leistungsbestandteil, wenn sie in Kombination mit Los 3 die wirtschaftlichste Gesamtlösung darstellt.
Verwertung von Altpapier
Saale-Holzland-Kreis
Die Leistung umfasst die Verwertung des im Rahmen Los 2 eingesammelten Altpapiers (Mengenanteile) und (optional) die Vorhaltung und den Betrieb einer Übernahmestelle.
Verlängerungsoption 1: bis zum 31.12.2032 (2 Jahre)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
Verlängerungsoption 2: bis zum 31.12.2034 (2 Jahre)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer)
Sofern die Teilleistung "Vorhaltung und Betrieb einer Übernahme-/Übergabestelle" angeboten wird, wird diese nur dann Leistungsbestandteil, wenn sie in Kombination mit Los 2 die wirtschaftlichste Gesamtlösung darstellt.
Sammlung, Transport und Verwertung/Beseitigung von Schadstoff-Kleinmengen
Saale-Holzland-Kreis
Sammlung, Transport und Verwertung/Beseitigung von Schadstoff-Kleinmengen (mobile Schadstoffsammlung)
Verlängerungsoption 1: bis zum 31.12.2032 (2 Jahre)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
Verlängerungsoption 2: bis zum 31.12.2034 (2 Jahre)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer)
Verwertung, inkl. Transport von biogenen Abfälle
Saale-Holzland-Kreis
Die Abfälle sind von den Sammelstellen Kahla, Frauenprießnitz und Schlöben abzuholen und zu verwerten. Zum Leistungsumfang gehört auch die Containergestellung an den Standorten.
Verlängerungsoption 1: bis zum 31.12.2032 (2 Jahre)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
Verlängerungsoption 2: bis zum 31.12.2034 (2 Jahre)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer)
Verwertung, inkl. Transport von biogenen Abfälle
Saale-Holzland-Kreis
Die Abfälle sind von den Sammelstellen Eisenberg, Hermsdorf abzuholen und zu verwerten. Zum Leistungsumfang gehört auch die Containergestellung an den Standorten.
Verlängerungsoption 1: bis zum 31.12.2032 (2 Jahre)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
Verlängerungsoption 2: bis zum 31.12.2034 (2 Jahre)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer)
Einrichtung und Betrieb einer Annahme-/Sammelstelle (Standort Kahla)
Saale-Holzland-Kreis
Einrichtung und Betrieb einer Sammel-/Annahmestelle zur Erfassung von biogenen Abfällen, Sperrmüll und Elektro-/Elektronikaltgeräten.
Die Annahmestelle muss auch als Übergabestelle nach ElektroG fungieren.
Transport von Sperrmüll zur Entsorgungsanlage
Verlängerungsoption 1: bis zum 31.12.2032 (2 Jahre)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
Verlängerungsoption 2: bis zum 31.12.2034 (2 Jahre)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer)
Einrichtung und Betrieb einer Annahme-/Sammelstelle (Standort Eisenberg)
Saale-Holzland-Kreis
Einrichtung und Betrieb einer Sammel-/Annahmestelle zur Erfassung von biogenen Abfällen, Sperrmüll und Elektro-/Elektronikaltgeräten.
Die Annahmestelle muss auch als Übergabestelle nach ElektroG fungieren.
Transport von Sperrmüll zur Entsorgungsanlage
Verlängerungsoption 1: bis zum 31.12.2032 (2 Jahre)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
Verlängerungsoption 2: bis zum 31.12.2034 (2 Jahre)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung grundsätzlich auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
2) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
3) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
- den Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2020-2022, (Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung)
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und
- die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2020-2022 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
a) Eigenerklärung über Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe:
- Lose 1 und 2: 1 Referenz für eine grundstücksnahe, flächendeckende Behältersammlung von Abfällen (Restabfall oder Bioabfall oder PPK oder LVP) in zusammenhängenden Gebieten mit einem Anschluss von mindestens 10.000 Einwohnern und 1 Referenz für den Einsatz der angebotenen Fahrzeugausrüstung zum Lesen und Erfassen der Behälteridentifikationsdaten in zusammenhängenden Gebieten mit einem Anschluss von mindestens 10.000 Einwohnern (hier ist Referenz des zu nennenden Anbieters der Fahrzeugausrüstung ausreichend),
- Los 3: 1 Referenz für die Vermarktung von Altpapier (mind. 2.000 t/a),
- Los 4: 1 Referenz für die mobile Schadstoffsammlung und Verwertung/Beseitigung der Sonderabfallkleinmengen in zusammenhängenden Gebieten mit einem Anschluss von mindestens 10.000 Einwohnern,
Los 5.1. und 5.2: 1 Referenz für die Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (mind. 500 t/a)
Los 6.1. und 6.2: 1 Referenz für die Annahme von Abfällen
b) Eigenerklärung zum Vorliegen des EfB-Zertifikates für folgende Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte:
- Los 1 und 2: Einsammeln und Befördern von Abfällen
- Los 2: Lagern von Papier und Pappe für die vorgesehene Übergabestelle*,
- Los 3: Verwerten und /oder Behandeln von Papier und Pappe für die vorgesehene Sortieranlage* (sofern vorgesehen),
Lagern von Papier und Pappe für die vorgesehene Übergabeestelle* (sofern angeboten);
- Los 4: Einsammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen; Lagern und/oder Behandeln von gefährlichen Abfällen
(falls Zwischenlagerung geplant) für das vorgesehene Zwischenlager*,
- Los 5.1 und 5.2: Verwerten und/oder Behandeln und/oder Lagern von biologisch abbaubaren Abfällen für die vorgesehene Verwertungsanlage*
Los 6.1 und 6.2 Lagern von Sperrmüll, biologisch abbaubaren Abfällen, Elektro-/Elektronikaltgeräten
* Sofern der Standort der Übergabestelle (Los 2 und 3), der vorgesehenen Sortieranlage (Los 3), des vorgesehenen Zwischenlagers (Los 4), der vorgesehenen Verwertungsanlage (Lose 5.n) und der vorgesehenen Annahmestellen (Lose 6.n) nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung bzw. ein Genehmigungsantrag vor, dem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel für die Erteilung einer Genehmigung anhaften; Die geforderten Zertifizierungen für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zertifizierten Standorte sind bis spätestens 3 Monate nach Leistungsbeginn vorzulegen.
- Los 1 und 2: Eigenerklärung zum Vorliegen eines BSI-Zertifikates und des dazugehörigen Zertifizierungsreportes für das Behälteridentifikationssystem
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- Benennung der Referenz (mind. Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, Leistungszeitraum/-umfang, Anlagenstandort, Entsorgungsgebiet, Auftragswert)
- die EfB-Zertifikate bzw. die Genehmigungen/ Genehmigungsanträge, auch von bereits zertifizierten Standorten,
- das BSI-Zertifikat und den dazugehörigen Zertifizierungsreport,
- eine Beschreibung der Ausrüstung der Fahrzeuge hinsichtlich der Anforderungen zur Erfassung/ Dokumentation von Behälterentleerungen und Sonderereignissen über ein Behälteridentifikationssystem,
- eine Beschreibung des Handlesegerätes hinsichtlich des Einsatzes für den Behälterdienst,
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
- für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR
- für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
Die Haftpflichtversicherungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen und für die Dauer der Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten.
(2) Stellung einer Sicherheit i. S. von § 18 VOL/B für die vertragsgemäße Ausführung aller Leistungen
einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen
(3) Der Auftragnehmer ist gemäß § 10 ThürVgG verpflichtet,
- seinen Arbeitnehmern das jeweils gesetzliche Mindestentgelt zu entrichten
- bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt
zuzahlen
(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ILO-Kernarbeitsnormen nach den Vorgaben des § 11 ThürVgG zu
beachten und einzuhalten
(5) Der Bestbieter ist gemäß § 12a ThürVgG im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung verpflichtet, die
Erklärungen und Nachweise ((3) und (4)) nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer nach Tagen
bestimmten Frist vorzulegen.
(6) Sämtliche für die Einsammlung und den Transport von Abfällen im Leistungszeitraum eingesetzte Fahrzeuge (einschließlich der Reservefahrzeuge) müssen mindestens über eine Abgasreinigung gemäß Euro-6-Norm verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJ6AUC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland