Upgrade der Computertomographen Revolution CT und Revolution EVO der GE Healthcare GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 812.V.23.040.01/02

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-jena.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Upgrade der Computertomographen Revolution CT und Revolution EVO der GE Healthcare GmbH

Referenznummer der Bekanntmachung: 812.V.23.040.01/02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33115000 Ausrüstung für Tomografie
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie (IDIR) des Universitätsklinikum Jena (UKJ) sind zwei Computertomographen (CT) des Herstellers GE Healthcare GmbH, Revolution CT am Standort Haus A und Revolution EVO am Standort Haus C, technisch aufzurüsten, um universitätsmedizinischen Anforderungen weiterhin auf höchstem Niveau gerecht werden zu können.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 252 100.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Upgrade Revolution CT Haus A

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33115000 Ausrüstung für Tomografie
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

DEG03

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das IDIR des UK Jena nutzt drei CT des Herstellers GE Healthcare GmbH für die Erfüllung umfängliche radiologischer Anforderungen in der Krankenversorgung. Davon sind zwei Geräte (Revolution CT in Haus A und Haus C) grundlegend baugleich, verfügen jedoch nicht über die gleiche, moderne Röntgenröhrentechnologie. Zwei der drei Geräte (Revolution CT in Haus A (Los 1) und Revolution EVO in Haus C (Los 2)) verfügen im Vergleich zu dem Revolution CT in Haus C nicht über die gleichen, modernen Möglichkeiten der Bildrekonstruktion.

Um im Sinne einer höheren Effektivität und Effizienz eine Flexibilisierung der Patientenversorgung an den, in unterschiedlichen Häusern aufgestellten, Anlagen zu ermöglichen und eine Verbesserung der diagnostischen Vergleichbarkeit des Bildeindrucks der akquirierten radiologischen Bilddaten zu erreichen, ist der weitestmögliche Angleich der technischen Ausstattung der Anlagen erforderlich.

Die technischen Anforderungen zu der Aufrüstung der Anlagen sind durch den Auftragnehmer festzustellen, mit den bauseits vorhandenen Voraussetzungen abzugleichen und dementsprechend und nach Vorgaben des UKJ anzupassen.

Die Anlagen muss nach der Aufrüstung alle technischen Anforderungen erfüllen, dazu zählen bspw. die Sicherheitsstandards IEC 62040-1-1, UL1778, cUL, CAN/CSA C22.02 NO.107.3, die EMV-Konformität nach IEC 62040-2 und die Anforderungen und Vorgaben der Leitlinie BÄK QS-Röntgendiagnostik (12/2022), DIN 6868-150 und SV-RL für techn. Prüfung von Röntgeneinrichtungen (2021) berücksichtigen bzw. erfüllen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Upgrade Revolution EVO Haus C

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33115000 Ausrüstung für Tomografie
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das IDIR des UK Jena nutzt drei CT des Herstellers GE Healthcare GmbH für die Erfüllung umfängliche radiologischer Anforderungen in der Krankenversorgung. Davon sind zwei Geräte (Revolution CT in Haus A und Haus C) grundlegend baugleich, verfügen jedoch nicht über die gleiche, moderne Röntgenröhrentechnologie. Zwei der drei Geräte (Revolution CT in Haus A (Los 1) und Revolution EVO in Haus C (Los 2)) verfügen im Vergleich zu dem Revolution CT in Haus C nicht über die gleichen, modernen Möglichkeiten der Bildrekonstruktion.

Um im Sinne einer höheren Effektivität und Effizienz eine Flexibilisierung der Patientenversorgung an den, in unterschiedlichen Häusern aufgestellten, Anlagen zu ermöglichen und eine Verbesserung der diagnostischen Vergleichbarkeit des Bildeindrucks der akquirierten radiologischen Bilddaten zu erreichen, ist der weitestmögliche Angleich der technischen Ausstattung der Anlagen erforderlich.

Die technischen Anforderungen zu der Aufrüstung der Anlagen sind durch den Auftragnehmer festzustellen, mit den bauseits vorhandenen Voraussetzungen abzugleichen und dementsprechend und nach Vorgaben des UKJ anzupassen.

Die Anlagen muss nach der Aufrüstung alle technischen Anforderungen erfüllen, dazu zählen bspw. die Sicherheitsstandards IEC 62040-1-1, UL1778, cUL, CAN/CSA C22.02 NO.107.3, die EMV-Konformität nach IEC 62040-2 und die Anforderungen und Vorgaben der Leitlinie BÄK QS-Röntgendiagnostik (12/2022), DIN 6868-150 und SV-RL für techn. Prüfung von Röntgeneinrichtungen (2021) berücksichtigen bzw. erfüllen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption des Lizenzabonnements um ein weiteres Jahr auf 48 Monate

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Die Aufrüstung der Computertomographen kann entsprechend den Marktzugangsvoraussetzungen bzw. der Medizinproduktezulassung nur durch den Hersteller der Anlagen erfolgen. Eine Ersatzbeschaffung der Anlagen ist im Rahmen der Veranlassung und zum aktuellen Sachstand unwirtschaftlich.

Da der Auftrag damit aus technischen Gründen nur von einem Unternehmen erbracht werden kann und ein Wettbewerb nicht möglich ist, wird gemäß §14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit der GE Healthcare GmbH durchgeführt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 812.V.23.040.01/02
Los-Nr.: 1+2
Bezeichnung des Auftrags:

Upgrade Revolution CT Haus A und Upgrade Revolution EVO Haus C

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
24/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42655
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 252 100.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das benannte Datum der Zuschlagentscheidung ist dasjenige, an dem entschieden wurde, den Vertrag mit dem benannten Partner zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt nach Ablauf der Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99432
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.

Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/03/2023

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