Zustellung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm, Zustellgebiet 08xxx/09xxx (Chemnitz/Westsachsen) Referenznummer der Bekanntmachung: 231/2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 80010590-80071
Fax: +49 8001059002-116
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zustellung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm, Zustellgebiet 08xxx/09xxx (Chemnitz/Westsachsen)

Referenznummer der Bekanntmachung: 231/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64110000 Postdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) bis 1.000 Gramm (lizenzpflichtige Postdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 1 PostG) für das Zustellgebiet 08xxx/09xxx (Chemnitz/Westsachsen).

Vorgelagerte Postdienstleistungen, wie der Briefdruck, das Kuvertieren, das Freimachen und das Vorsortieren der Sendungen, sind - mit Ausnahme der Frankierung - nicht Leistungsgegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens. Die Zustellgebiete werden durch Leitbereichsangaben (PLZ) definiert. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist als Anlage 1 der Vergabeunterlagen beigefügt. Eine Kurzübersicht über die Abholstandorte, die Zeitfenster zur Abholung und die voraussichtlichen jährlichen Mengen und die in der Vergangenheit bewegten Briefmengen entnehmen Sie bitte den Anlage 2 und 3 der Vergabeunterlagen. Das Angebotsblatt, welches Sie mit Ihrem Angebot ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen haben, ist als Anlage 4 der Vergabeunterlagen beigefügt.

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2023 und endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.01.2025.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 626 979.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64110000 Postdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEG Thüringen
Hauptort der Ausführung:

Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1.000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 012-030757
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: City-Post Service GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Erlenwald 2
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09128
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 626 979.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.

2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt III.1.1) und Punkt III.1.2) aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Das gilt entsprechend für die unter Punkt III.1.3) geforderten Zertifizierungen. Das unter Punkt III.1.3) genannten Referenzprojekt ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.

3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Vorliegend gilt dies bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 10.000.000 EUR (netto). Als gleichartig gelten sämtliche Postdienstleitungen i. S. d. § 4 Nr. 1 PostG, einschließlich Kurierdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG. Sofern die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, erfolgt die Vergabe des Auftrages gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie in entsprechen-der Anwendung der in diesen Vergabeunterlagen (einschließlich Anlagen) genannten Bewerbungs- und Vertragsbedingungen.

4) Für die Durchführung des Auftrags sind der Anzahl nach folgende Fahrzeuge vorgesehen:

Fahrzeugklasse M1: 985

Fahrzeugklasse M2: 4

Fahrzeugklasse N1: 95

Fahrzeugklasse N2: 13

Saubere Fahrzeuge iSd Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes sollen zur Auftragsdurchführung nicht eingesetzt werden.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY6NKV

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

"§ 134 Informations- und Wartepflicht.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...

§ 135 Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...

§ 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...

§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:

(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/03/2023

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