Rahmenvereinbarung Gewässerunterhaltung 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amt Wachsenburg/OT Ichtershausen
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.guv13.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Gewässerunterhaltung 2023
Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Apfelstädt/Obere Ilm bewirtschaftet in seinem Verbandsgebiet ca. 1.400 km Gewässer zweiter Ordnung. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer einseitig verbindlichen Rahmenvereinbarung für die Gewässerunterhaltung (Mäharbeiten, Erdarbeiten, Sicherungsarbeiten, Pflanzarbeiten, Beseitigung von Abflusshindernissen etc.).
Die Leistungsbeschreibung wird alle für die Gewässerunterhaltung erforderlichen Positionen beinhalten, vorbehaltlich ihrer tatsächlichen Beanspruchung. Die Mengenansätze wurden auf Grundlage von Erfahrungswerten aus den Vorjahren ermittelt.
Die abzuschließende Rahmenvereinbarung kann optional um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 2 Jahre. Zur Vergabe der Leistung wurde das Verbandsgebiet in Regionen (Unterhaltungsgebiete) eingeteilt, welche im Rahmen der Vergabe als Lose geführt werden.
Ziel ist es, stetig wiederkehrende, gleichartige Dienstleistungen, schnell und effizient im Sinne einer ganzheitlichen und ökologisch sinnvollen Gewässerunterhaltung auszuführen.
UG1: Rahmenvereinbarung Gewässerunterhaltung 2023
Landkreis Ilm-Kreis, Landkreis Weimarer Land
Gewässerunterhaltungsarbeiten an Gewässern zweiter Ordnung im Unterhaltungsgebiet 1.
Der Ausführungszeitraum beginnt spätestens am 15.05.2023 und endet am 31.12.2023. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem AN erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch spätestens am 31.12.2024. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
1. Jahr vom 15.05.2023 bis 31.12.2023
2. Jahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
UG2: Rahmenvereinbarung Gewässerunterhaltung 2023
Landkreis Ilm-Kreis
Gewässerunterhaltungsarbeiten an Gewässern zweiter Ordnung im Unterhaltungsgebiet 2.
Der Ausführungszeitraum beginnt spätestens am 15.05.2023 und endet am 31.12.2023. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem AN erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch spätestens am 31.12.2024. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
1. Jahr vom 15.05.2023 bis 31.12.2023
2. Jahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
UG3: Rahmenvereinbarung Gewässerunterhaltung 2023
Landkreis Gotha
Gewässerunterhaltungsarbeiten an Gewässern zweiter Ordnung im Unterhaltungsgebiet 3.
Der Ausführungszeitraum beginnt spätestens am 15.05.2023 und endet am 31.12.2023. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem AN erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch spätestens am 31.12.2024. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
1. Jahr vom 15.05.2023 bis 31.12.2023
2. Jahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
UG4: Rahmenvereinbarung Gewässerunterhaltung 2023
Landkreis Ilm-Kreis
Gewässerunterhaltungsarbeiten an Gewässern zweiter Ordnung im Unterhaltungsgebiet 4.
Der Ausführungszeitraum beginnt spätestens am 15.05.2023 und endet am 31.12.2023. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem AN erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch spätestens am 31.12.2024. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
1. Jahr vom 15.05.2023 bis 31.12.2023
2. Jahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
UG5: Rahmenvereinbarung Gewässerunterhaltung 2023
Landkreis Gotha
Gewässerunterhaltungsarbeiten an Gewässern zweiter Ordnung im Unterhaltungsgebiet 5.
Der Ausführungszeitraum beginnt spätestens am 15.05.2023 und endet am 31.12.2023. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem AN erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch spätestens am 31.12.2024. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
1. Jahr vom 15.05.2023 bis 31.12.2023
2. Jahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Geschäftssitz des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera|Apfelstädt|Obere Ilm
Feldstraße 23, 99334 Amt Wachsenburg/OT Ichtershausen
elektronische Vergabe
befugte Personen: Hr. Eckert-Schiemenz, Fr. Schellhardt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf der Absendung der Information erteilt. Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer