Sanierung Landratsamt Haus I - Fliesen-/Feinsteinzeugarbeiten Haupthaus Referenznummer der Bekanntmachung: L23-0065-23

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbad Heiligenstadt
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37308
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-eic.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-186ef87fe09-5b4d26086d3cc3e2
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung Landratsamt Haus I - Fliesen-/Feinsteinzeugarbeiten Haupthaus

Referenznummer der Bekanntmachung: L23-0065-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fliesen-/Feinsteinzeugarbeiten Haupthaus

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Hauptort der Ausführung:

37308 Heilbad Heiligenstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- 2 Stk Sauberlaufzone NE Friedensplatz und Innenhof (Sterntüren) als Eingangsmatte liefern, verl.

- 275 m² Estrichflächen spachteln, schleifen, 3 mm

- 137,5 m² Spachtelung für 5mm Mehrstärke

- 250 m Fugenverschluss, elastisch (Silikon)

- 302,4 m² Feinsteinzeug Bodenbelag 120x120cm Farbe Sand liefern

- 100 m Feinsteinzeug Bodenbelag 120x120cm Farbe Sand für Sockel liefern

- 132,48 m² Feinsteinzeug Bodenbelag 120x120cm Farbe Taupe liefern

- 55 m Feinsteinzeug Bodenbelag 120x120cm Farbe Taupe für Sockel liefern

- 275 m² Feinsteinzeug-Bodenbelag, 120cm x 120cm verlegen

- 140 m Zulage für Verlegung als Randfriese, Strukturfriese

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 30/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter das Formblatt VHB 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden.

Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,

- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

Für die angegebenen Nachunternehmer sind oben genannte Nachweise auf gesondertes Verlangen ebenso vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter das Formblatt VHB 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine EEE vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden.

Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen:

- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist bzw. eine Mitteilung, falls keine Beitragspflicht bestehen sollte,

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,

- Nachweis einer bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.

Für die angegebenen Nachunternehmer sind oben genannte Nachweise auf gesondertes Verlangen ebenso vorzulegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter das Formblatt VHB 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine EEE vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden.

Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen:

- Referenznachweise (mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben),

- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

Für die angegebenen Nachunternehmer sind oben genannte Nachweise auf gesondertes Verlangen ebenso vorzulegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/04/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/04/2023
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verfahren vor der Vergabekammer:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/03/2023

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