Raum Thüringen - Schülerbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: OVL 190/23-40
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 048-140998)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Raum Thüringen - Schülerbeförderung
Schülerbeförderung für die Landeshauptstadt Erfurt - Tägliche Beförderung von hörgeschädigten Kindern sowie ggf. lern-, geistig- und körperbehinderten Kindern im Raum Thüringen zu derzeit 1 Schulstandort
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
schultägliche Beförderung von drei Schülern aus Nordthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
schultägliche Beförderung von drei Schülern aus Nordthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.
schultägliche Beförderung von vier Schülern aus Nordthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
schultägliche Beförderung von vier Schülern aus Nordthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.
schultägliche Beförderung von zwei Schülern aus Nordthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
schultägliche Beförderung von zwei Schülern aus Nordthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.
schultägliche Beförderung von vier Schülern aus Nordthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
schultägliche Beförderung von vier Schülern aus Nordthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.
schultägliche Beförderung von drei Schülern aus Ostthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
schultägliche Beförderung von drei Schülern aus Ostthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.
schultägliche Beförderung von vier Schülern aus Ostthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
schultägliche Beförderung von vier Schülern aus Ostthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.
schultägliche Beförderung von fünf Schülern aus Ostthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
schultägliche Beförderung von fünf Schülern aus Ostthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.
schultägliche Beförderung von drei Schülern aus Südthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
schultägliche Beförderung von drei Schülern aus Südthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.
schultägliche Beförderung von zwei Schülern aus Südthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
schultägliche Beförderung von zwei Schülern aus Südthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.
schultägliche Beförderung von zwei Schülern aus Südthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
schultägliche Beförderung von zwei Schülern aus Südthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.
schultägliche Beförderung von zwei Schülerin aus Westthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
schultägliche Beförderung von zwei Schülerin aus Westthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.
schultägliche Beförderung von drei Schülern aus Westthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
schultägliche Beförderung von drei Schülern aus Westthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.
schultägliche Beförderung von einem Schüler aus Westthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
schultägliche Beförderung von einem Schüler aus Westthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.