Raum Thüringen - Schülerbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: OVL 190/23-40

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 048-140998)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle
Postanschrift: Fischmarkt 1
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-6551282
Fax: +49 361-6551289
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Raum Thüringen - Schülerbeförderung

Referenznummer der Bekanntmachung: OVL 190/23-40
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Schülerbeförderung für die Landeshauptstadt Erfurt - Tägliche Beförderung von hörgeschädigten Kindern sowie ggf. lern-, geistig- und körperbehinderten Kindern im Raum Thüringen zu derzeit 1 Schulstandort

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/03/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 048-140998

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

schultägliche Beförderung von drei Schülern aus Nordthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

muss es heißen:

schultägliche Beförderung von drei Schülern aus Nordthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

schultägliche Beförderung von vier Schülern aus Nordthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

muss es heißen:

schultägliche Beförderung von vier Schülern aus Nordthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

schultägliche Beförderung von zwei Schülern aus Nordthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

muss es heißen:

schultägliche Beförderung von zwei Schülern aus Nordthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 5
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

schultägliche Beförderung von vier Schülern aus Nordthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

muss es heißen:

schultägliche Beförderung von vier Schülern aus Nordthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 6
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

schultägliche Beförderung von drei Schülern aus Ostthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

muss es heißen:

schultägliche Beförderung von drei Schülern aus Ostthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

schultägliche Beförderung von vier Schülern aus Ostthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

muss es heißen:

schultägliche Beförderung von vier Schülern aus Ostthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 8
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

schultägliche Beförderung von fünf Schülern aus Ostthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

muss es heißen:

schultägliche Beförderung von fünf Schülern aus Ostthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 9
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

schultägliche Beförderung von drei Schülern aus Südthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

muss es heißen:

schultägliche Beförderung von drei Schülern aus Südthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 10
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

schultägliche Beförderung von zwei Schülern aus Südthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

muss es heißen:

schultägliche Beförderung von zwei Schülern aus Südthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 11
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

schultägliche Beförderung von zwei Schülern aus Südthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

muss es heißen:

schultägliche Beförderung von zwei Schülern aus Südthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 12
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

schultägliche Beförderung von zwei Schülerin aus Westthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

muss es heißen:

schultägliche Beförderung von zwei Schülerin aus Westthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 13
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

schultägliche Beförderung von drei Schülern aus Westthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

muss es heißen:

schultägliche Beförderung von drei Schülern aus Westthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 14
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

schultägliche Beförderung von einem Schüler aus Westthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

muss es heißen:

schultägliche Beförderung von einem Schüler aus Westthüringen zum FÖZ Hören/zur Wohnanschrift

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 20 % über dem Auftragswert. Die Vertragsobergrenze kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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