Rahmenvereinbarung über die Erstellung und Lieferung von Printmedien Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-PR-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Erstellung und Lieferung von Printmedien
Die IKK Südwest schreibt die Erstellung und Lieferung von Printmedien aus. Der Auftrag ist in 5 Lose unterteilt:
Los 1: Logopapier, Zahlscheine
Los 2: Briefumschläge
Los 3: Briefpapier mit DiCard
Los 4: Magazine
Los 5: Umschlagmappen, Plakate, Postkarten, Broschüren, Flyer, Schreibblock
Mit Angebotsabgabe für die Lose 2 und 4 hat der Bieter zu jedem angebotenen Produkt jeweils ein Muster zur Prüfung und Wertung einzureichen. Die Muster werden entsprechend den jeweiligen Wertungsmatrizen bewertet.
Logopapier, Zahlscheine
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die IKK Südwest schreibt in diesem Los die Herstellung (insbesondere Druck und Verarbeitung) und Lieferung von Logopapier und Zahlscheinen aus. Der Angebotspreis muss alle Nebenkosten (Lieferung, Verpackung etc.) beinhalten. Die Lieferfristen sind in der Anlage „Lieferfristen“ für die einzelnen Medien vorgegeben. Die Lieferung muss spätestens innerhalb der jeweils genannten Frist erfolgen. Es wird pro Bestellung eine Lieferadresse innerhalb Deutschlands angegeben.
Die Auftraggeberin hat das einseitige Optionsrecht, die Rahmenvereinbarung zweimalig jeweils um weitere 12 Monate zu verlängern. In diesem Fall teilt die Auftraggeberin spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeitschriftlich mit, ob sie die Verlängerungsoption ausübt.
Briefumschläge
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die IKK Südwest schreibt in diesem Los die Herstellung (insbesondere Druck und Verarbeitung) und Lieferung von Briefumschlägen aus. Mit dem Angebot ist zu jeder Position ein Muster einzureichen. Diese Muster müssen noch nicht entsprechend den Vorgaben der IKK Südwest individualisiert sein; Referenzprodukte mit alternativem Druck sind insoweit ausreichend. Die übrigen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis sind einzuhalten. Der Angebotspreis muss alle Nebenkosten (Lieferung, Verpackung etc.) beinhalten. Die Lieferfristen sind in der Anlage „Lieferfristen“ für die einzelnen Medien vorgegeben. Die Lieferung muss spätestens innerhalb der jeweils genannten Frist erfolgen. Es wird pro Bestellung eine Lieferadresse innerhalb Deutschlands angegeben.
Die Auftraggeberin hat das einseitige Optionsrecht, die Rahmenvereinbarung zweimalig jeweils um weitere 12 Monate zu verlängern. In diesem Fall teilt die Auftraggeberin spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeitschriftlich mit, ob sie die Verlängerungsoption ausübt.
Briefpapier mit DiCard
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die IKK Südwest schreibt in diesem Los die Herstellung (insbesondere Druck und Verarbeitung) und Lieferung von Briefpapier mit DiCard aus. Der Angebotspreis muss alle Nebenkosten (Lieferung, Verpackung etc.) beinhalten. Die Lieferfristen sind in der Anlage „Lieferfristen“ für die einzelnen Medien vorgegeben. Die Lieferung muss spätestens innerhalb der jeweils genannten Frist erfolgen. Es wird pro Bestellung eine Lieferadresse innerhalb Deutschlands angegeben.
Die Auftraggeberin hat das einseitige Optionsrecht, die Rahmenvereinbarung zweimalig jeweils um weitere 12 Monate zu verlängern. In diesem Fall teilt die Auftraggeberin spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich mit, ob sie die Verlängerungsoption ausübt.
Magazine
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die IKK Südwest schreibt in diesem Los die Herstellung (insbesondere Druck und Verarbeitung) und Lieferung bzw. Postauflieferung von Magazinen aus. Die Magazine erscheinen in der Regel 2x pro Jahr. Es ist jedoch möglich, dass einzelne oder alle Magazine häufiger oder seltener benötigt werden. Der Angebotspreis muss alle Nebenkosten (Lieferung, Postauflieferung, Verpackung etc.) beinhalten. Mit dem Angebot ist jeweils ein Muster einzureichen. Dieses Muster muss noch nicht entsprechend den Vorgaben der IKK Südwest individualisiert sein; Referenzprodukte sind insoweit ausreichend. Die übrigen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis sind einzuhalten. Die Liefer- bzw. Postauflieferungsfristen sind in der Anlage „Lieferfristen“ für die einzelnen Magazine vorgegeben.
Die Auftraggeberin hat das einseitige Optionsrecht, die Rahmenvereinbarung zweimalig jeweils um weitere 12 Monate zu verlängern. In diesem Fall teilt die Auftraggeberin spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich mit, ob sie die Verlängerungsoption ausübt.
Mappe, Plakat, Postkarte, Broschüre, Flyer, Block
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die IKK Südwest schreibt in diesem Los die Herstellung (insbesondere Druck und Verarbeitung) und Lieferung von Umschlagmappen, Plakaten, Postkarten, Broschüren, Flyern und Schreibblocks aus. Der Angebotspreis muss alle Nebenkosten (Lieferung, Verpackung etc.) beinhalten. Die Lieferfristen sind in der Anlage „Lieferfristen“ für die einzelnen Medien vorgegeben. Die Lieferung muss spätestens innerhalb der jeweils genannten Frist erfolgen. Es wird pro Bestellung eine Lieferadresse innerhalb Deutschlands angegeben.
Die Auftraggeberin hat das einseitige Optionsrecht, die Rahmenvereinbarung zweimalig jeweils um weitere 12 Monate zu verlängern. In diesem Fall teilt die Auftraggeberin spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich mit, ob sie die Verlängerungsoption ausübt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Fremdnachweis der Eintragung in ein Berufs- bzw. Handelsregister oder vergleichbares Register (bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate). Wenn keine Handelsregistereintragung erfolgt ist, kann eine aktuelle Status-Meldung des Gewerbeamtes — beispielsweise ein „Betriebskarteiauszug des Gewerbeamtes“— eingereicht werden. Eine Kopie einer mehr als 12 Monate zurückliegenden Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung ist insofern nicht ausreichend.
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen)
Voranstehend benannte Erklärungen/Nachweise (1.-2.) müssen von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorgelegt werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausschreibungsunterlagen. Wenn Teilleistungen durch andere Unternehmen durchgeführt werden sollen oder der Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, können die entsprechenden Eignungsnachweise für die Unterauftragnehmer/Eignungsleiher direkt mit dem Angebot eingereicht werden; zwingend müssen sie aber erst, wenn Sie für den Zuschlag in Frage kommen — nach Aufforderung durch den Auftraggeber — innerhalb von 6 Kalendertagen beim Auftraggeber vorgelegt werden.
(1) Bankerklärung (bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate). Die jeweils zuständige Hausbank soll dem Unternehmen bescheinigen, dass geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, die schon geraume Zeit bestehen. Beispielsweise können Angaben über das regelmäßige Bedienen von Krediten oder sonstigen Verpflichtungen gemacht werden. Insgesamt soll jedoch bescheinigt werden, dass es sich um geordnete wirtschaftliche Verhältnisse handelt.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit den im Vordruck angegebenen Deckungssummen (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen). Vor Zuschlagserteilung muss von dem Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, ein entsprechender Fremdnachweis des Versicherers eingereicht werden. Der Nachweis muss nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 6 Kalendertagen eingereicht werden.
(3) Eigenerklärung über die jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz mit vergleichbaren Druckdienstleistungen in den letzten 3 Jahren (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen).
(4) Erläuterungen zu Besonderheiten bei Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer.
(5) Datenschutz-Vereinbarung nach § 80 SGB X, Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – Im Zuschlagsfall von Los 4 ist vom Auftragnehmer eine Datenschutzvereinbarung gemäß beiliegendem Muster zu unterzeichnen (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen).
Voranstehend benannte Erklärungen/Nachweise (1.-5.)müssen von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorgelegt werden.
(6) Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen).
(7) Eigenerklärung über Teilleistungen anderer Unternehmen (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen)
Voranstehend benannte Erklärungen/Nachweise (6.-7.) müssen ein Mal pro Angebot vorgelegt werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausschreibungsunterlagen. Wenn Teilleistungen durch andere Unternehmen durchgeführt werden sollen oder der Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, können die entsprechenden Eignungsnachweise für die Unterauftragnehmer/Eignungsleiher direkt mit dem Angebot eingereicht werden; zwingend müssen sie aber erst, wenn Sie für den Zuschlag in Frage kommen – nach Aufforderung durch den Auftraggeber – innerhalb von6 Kalendertagen beim Auftraggeber vorgelegt werden.
Deckungssumme Betriebshaftpflichtversicherung mindestens jeweils 3.000.000 EUR je Schadensereignis für Personen-/Sach- und 100.000 EUR für daraus resultierende Vermögensschäden
(1) Angabe von mindestens einer Referenz (losübergreifend für die Lose 1, 2, 3 und 5) über eine innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre erbrachte vergleichbare Druckdienstleistung, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Für das Los 4 muss eine separate Referenz über eine vergleichbare Leistung eingereicht werden (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen).
(2) Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen).
(3) Ausführungen zu dem Unterkriterium „Auftragsbezogenes Servicekonzept“. Der Bieter ist verpflichtet, zu dem Kriterium „Auftragsbezogenes Servicekonzept“ in einer besonderen Anlage auftragsbezogene Ausführungen zu machen, z. B. hinsichtlich der Maßnahmen zur Sicherung der Qualität, der Qualitätskontrollen, des Beschwerdemanagements (z. B. zeitliche Erreichbarkeit der Ansprechpartner, zeitliche Nachbearbeitung bei Mängel-/Fehllieferungen etc.), Umwelt- und Klimaschutzaspekten usw.
Voranstehend benannte Erklärungen/Nachweise müssen ein Mal pro Angebot vorgelegt werden.
(1) Erklärung gemäß STFLG (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen). Verpflichtung zur Einhaltung des Saarländischen Tariftreuegesetzes (STFLG vom 08.12.2021). Dies gilt nicht für Vergabe, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Hinweis: Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausschreibungsunterlagen. Wenn Teilleistungen durch andere Unternehmen durchgeführt werden sollen oder der Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss im Zuschlagsfall die Erklärung gem. STFLG für die Unterauftragnehmer/Eignungsleiher — nach Aufforderung durch den Auftraggeber — innerhalb von 6 Kalendertagen beim Auftraggeber vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Interessierte Bieter können sich auf der Plattform der Deutschen eVergabe (http://www.deutsche-evergabe.de) für das Vergabeverfahren registrieren. Registrierte Bieter werden automatisch über eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf Bieterfragen, sonstige Hinweise und ergänzende Informationen zum Verfahren benachrichtigt. Bieter, die sich nicht registrieren, müssen sich selbstständig über eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf Bieterfragen, sonstige Hinweise und ergänzende Informationen zum Verfahren informieren.
(2) Bieterfragen sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe zu stellen (http://www.deutsche-evergabe.de). Hierzu ist eine Registrierung notwendig. Die Kosten für das Vergabeverfahren werden von der Auftraggeberin übernommen. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind rechtzeitig im Sinne von § 20 Abs. 3 VgV vor Ende der Frist zur Einreichung der Angebote zustellen. Die Antworten werden aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung anonymisiert über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe zur Verfügung gestellt. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV eingegangen sind, werden nicht beantwortet.
(3) Jeder Bieter hat die Vertraulichkeit seines Angebots einschließlich aller Anlagen sicherzustellen. Muster (Los 2 / Los 4) sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und mit dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kennzettel zu kennzeichnen. Nicht verschlossene Unterlagen bzw. nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Unterlagen führen zum Ausschluss des Angebots.
(4) Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberecht uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
(5) Der Auftraggeber wird eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung über die eventuelle Nachforderung von dem Angebot nicht beigefügten Nachweisen und Erklärungen treffen. Erfolgt eine Nachforderung, müssen fehlende Erklärungen oder Nachweise innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorgelegt werden. Nach fruchtlosem Fristablauf wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
(6) Die Vergütung (Papierpreis) wird für einen Zeitraum von 12 Monaten festgeschrieben. Nach 12 Monaten kann der AN tatsächlich entstandene Mehrkosten (Grundlage ist der Einkaufspreis pro 100 kg) geltend machen.
(7) Die Auftraggeberin behält sich vor, ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Rügefristen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB. Sollten Sie eine Rüge erheben, die die Auftraggeberin zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ergänzend wird auf die §§ 134, 135 GWB ausdrücklich hingewiesen.