Spracherkennungssoftware KHZG Referenznummer der Bekanntmachung: SHK IT 0002/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Spracherkennungssoftware KHZG
Das Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar (SHK) ist ein evangelisches Krankenhaus und Gesundheitszentrum mit einem Versorgungsauftrag für Weimar, die Region und mit überregionalen Versorgungsangeboten. Das Haus verbindet die Traditionslinien der städtischen Hufeland-Kliniken und des diakonischen Sophienkrankenhauses. Das Haus umfasst 16 Fachkliniken und verfügt über 702 Betten. Mit 9 Gesundheitszentren und weiteren zentrale Bereichen, deckt das Klinikum ein breites Spektrum in der Gesundheitsversorgung ab.
Als akademisches Lehrkrankenhaus der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist die Klinik der praktischen Ausbildung der Medizinstudenten verpflichtet. Darüber hinaus engagieren sich viele unserer Kolleginnen und Kollegen im Bereich der ärztlichen Fort- und Weiterbildung.Pro Jahr nehmen im SHK mehr als 23 000 stationäre und rund 39 000 ambulante Patienten das hochwertige Leistungsangebot in Anspruch. Dem größten evangelischen Krankenhaus Thüringens gehören über 1200 Mitarbeiter an und bieten eine professionelle Unterstützung, seelsorgerische Begleitung und menschliche Zuwendung an.
Mit rund 1 300 Entbindungen pro Jahr verfügt Weimar über eine der größten Geburtskliniken Thüringens. Das SHK besitzt mit seiner Geburtsstation und der Kinderklinik sowie einer eine Neugeborenen-Intensivstation als Perinatalzentrum Level II klassifizierte eine hoch qualifizierte Versorgungseinrichtung für Früh- und Neugeborene.
Das Krankenhaus zeichnet sich durch eine moderne Medizintechnik, weitgehende Digitalisierung, ein umfassendes Qualitätsmanagement, zahlreiche Zertifizierungen und eine breit aufgestellte hervorragende Krankenhaushygiene aus. Die Abteilung Informationstechnik, Medizintechnik und Telekommunikation des Klinikums verantwortet u.a. zentral die Administration sämtlicher IT-Systeme.
Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH Henry-van-de-Velde-Straße 2 99425 Weimar
Im Rahmen des Krankenhauszukunftgesetzes ist folgende Beschaffung geplant:
Softwaremodul für die automatisierte und sprachbasierte Dokumentation zur Erstellung von Befunden, Arztbriefen an den erforderlichen Arbeitsplätzen. Ziel ist, die Erreichung effizienten medizinischen Dokumentation mittels einer Spracherkennung und damit die Möglichkeit zu erhalten, direkt in die elektronische Fall- und Patientenakte diktieren zu können.
Die Anbindung und Integration an das bestehende KIS System des Hauses ist erforderlich. Das eingeführte Spracherkennungsmodul muss den Anforderungen des KHZG (§19 Ab2. 1 Satz 1 Nr.3 KHSFV) und Fördertatbestand 3 (automatisierte und sprachbasierte Dokumentation) entsprechen. Weitere Informationen befinden sich in den Vergabeunterlagen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem 2 stufigen Verfahren.
1. Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Mit Abgabe der Teilnahmeanträge inkl. Projektblatt wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Sofern mehr als 3 geeignete Unternehmen sich beworben haben, wird entsprechend der nachstehenden Kriterien beurteilt, wer als grundsätzlich geeigneter Bieter im Vergleich zu den Mitbietern am besten für die geforderte Leistungserbringung geeignet ist.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Jahre im deutschsprachigen Raum (50 Punkte).
>1.500.000 Euro (50 Punkte), >1.000.000 Euro (35 Punkte) >500.000 Euro (20 Punkte), > 250.000 Euro (10 Punkte)
Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahr im deutschsprachigen Raum (30 Punkte).
>100 Mitarbeiter (30 Punkte), >50 Mitarbeiter (20 Punkte), >25 Mitarbeiter (5 Punkte)
Mindestens 2 Projektreferenzen sind erforderlich
je Referenz (100 Punkte).
Für die Projektreferenzbewertung werden 2 Mindestreferenzen entsprechend Qualität und Vergleichbarkeit beurteilt. Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden die 2 Referenzen mit der höchsten Punktzahl gewertet. Dem Teilnahmeantrag sind maximal 3 Referenzen beizufügen. Die Bewertung erfolgt je Referenz.
Die Wichtung erfolgt gemäß Gewichtungsfaktor und auf die ermittelte Punktzahl addiert.
Bewertung
sehr gute Qualität und Vergleichbarkeit: 100 Punkte
gute Qualität und Vergleichbarkeit: 75 Punkte
befriedigende Qualität und Vergleichbarkeit: 50 Punkte
ausreichende Qualität und Vergleichbarkeit: 40 Punkte
mangelhafte Qualität und Vergleichbarkeit: 20 Punkte
ungenügende Qualität und Vergleichbarkeit: 0 Punkte
2. Stufe des Verfahrens:
Nach Wertung der eingegangen Teilnahmeanträgen und Beschränkung der Zahl der Teilnehmer wird die geplante Mindest- /Höchstzahl (3-5) der Bieter zur Abgabe eines Angebotes und einer Bieterpräsentation aufgefordert
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Einzureichende Unterlagen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), Eigenerklärung, Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister)
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBD6NHT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland
Vergabekammer Thüringen
Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99403 Weimar