Planung Klärschlammverbrennungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 176/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Köstritz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07586
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zv-kkt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Klärschlammverbrennungsanlage
Leistungsphasen 2 - 9 HOAI, Leistungen der Bauphysik und Brandschutz für die Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage
Bad Köstritz, DE
Leistungsphasen 2 - 6, 8 und 9 HOAI, Leistungen der Bauphysik, Brandschutz zur Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage
Verlängerung möglich in Abhängigkeit von der Bauzeit. Der Endtermin bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der Leistungsphase 8
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mit der Zuschlagerteilung wird der Auftrag für die Leistungsphasen 2 bis 4 HOAI unbedingt erteilt. Die Beauftragung für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI ist aufschiebend bedingt durch die Erteilung einer Baugenehmigung. Die Beauftragung mit den Leistungsphasen 8 und 9 HOAI ist aufschiebend bedingt durch die Zuschlagserteilung für die Errichtung der Anlage durch einen Generalunternehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-IGPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Eigene Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Teilnahmeantrag). Für die Auftragsvergabe ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit der geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
b) Gesamt-Umsätze der Jahre 2019 - 2021. Umsätze im Bereich thermische Verfahrenstechnik der Jahre 2019 - 2021.
siehe oben a) Versicherung
a) Eigene Erklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers (Referenzliste). Für die Auflistung der Referenzprojekte ist das den Bewerbungsunterlagen beiliegende Formblatt „17.1 Referenzprojekte“ zu verwenden. Für die Referenzprojekte sind jeweils dem Formblatt „Liste der Referenzprojekte“ abgefragten Angaben zu machen. Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
b) Referenzprojekte des Projektleiters gemäß Formblatt 17.1.2
c) Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters gemäß Formblatt 17.1.3
Soweit möglich sollen Referenzbestätigungen der Auftraggeber beigefügt werden.
Neubau oder Erneuerung mindestens einer Verfahrenslinie oder Erweiterung um mindestens eine Verfahrenslinie einer Mono-Klärschlammverwertungsanlage, wobei das Projekt in den letzten 10 Jahren ihren Betrieb aufgenommen hat. Der Bewerber hat dort mindestens die Leistungsphasen 2, 3 sowie 5-8 der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbau sowie Fachplanung technischer Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 7 (Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation und Automation von IBWs) erbracht. Anstelle der Leistungsphase 5 kann bei einer Generalunternehmer-Ausschreibung die Prüfung der Planungen des Generalsunternehmers treten. Leistungsphasen, die vor 01/2010 erbracht worden sind, werden nicht gewertet. Die Durchsatzleistung der Anlage betrug mindestens 10.000 tTS/a. Die Baukosten (KG 300 + 400 nach DIN 276) betrugen mindestens 10 Millionen € brutto. Es muss zudem ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz oder vergleichbarem Recht durchgeführt worden sein. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder über das geforderte Referenzprojekt verfügt.
Persönliche Referenzobjekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Jeweils mindesten 10 Jahre Berufserfahrung.
Nachweis durch Eigenerklärung des Bewerbers zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen seinen Stellvertreter. Nachweis der Berechtigung zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung für den Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter. Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für Ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des europäischen Parlamentes und des Rates zur Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
a) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV (siehe EEE).
b) Erklärung des Bewerbers, ob und welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.thueringen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).