Rahmenvereinbarung Baumpflege der Stadt Erfurt 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: OVL 1240/22-67
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Baumpflege der Stadt Erfurt 2023
Baumpflegemaßnahmen nach ZTV Baumpflege
Nord-Ost
Baumpflegemaßnahmen nach ZTV Baumpflege
Die GAEB-Datei wird in der 44. KW 2022 zur Verfügung gestellt.
Nord-West
Baumpflegemaßnahmen nach ZTV Baumpflege
Die GAEB-Datei wird in der 44. KW 2022 zur Verfügung gestellt.
Süd-Ost
Baumpflegemaßnahmen nach ZTV Baumpflege
Die GAEB-Datei wird in der 44. KW 2022 zur Verfügung gestellt.
Süd-West
Baumpflegemaßnahmen nach ZTV Baumpflege
Die GAEB-Datei wird in der 44. KW 2022 zur Verfügung gestellt.
Kitas+Schulen
Baumpflegemaßnahmen nach ZTV Baumpflege
Die GAEB-Datei wird in der 44. KW 2022 zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nord-Ost
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99087
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nord-West
Ort: Altdorf bei Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90518
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Süd-Ost
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99087
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Süd-West
Ort: Altdorf bei Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90518
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kitas+Schulen
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99094
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html