Rahmenvereinbarung Gewässerunterhaltung 2023- 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: R-IV/44-2023/10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tlubn.thueringen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Gewässerunterhaltung 2023- 2026
Auftragsgegenstand sind Gewässerunterhaltungsarbeiten für die Jahre 2023 - 2026, die im Rahmen der laufenden Gewässerunterhaltung an Gewässern I. Ordnung auszuführen sind. Bestandteile der Leistungen sind u.a. Mahd sowie Gewässer- und Böschungspflege, Baumfällarbeiten und Gehölzpflege, Beräumung von Hochwasserabflussprofilen etc.
Es soll eine Rahmenvereinbarung für vier Flussmeistereien - aufgeteilt in 13 Gebietslose - mit einem Auftragnehmer-Pool abgeschlossen werden. Es sollen pro Los maximal drei Auftragnehmer für den gesamten Zeitraum gebunden werden. Der Vertragsschluss ist zunächst befristet bis 31.12.2024 mit der Option den Vertrag jährlich bis einschließlich 31.12.2026 zu verlängern.
LOS 01 - Gewässerunterhaltungsarbeiten 2023-2026 / UG I -77314000-4 SP Gräfinau-Angstedt
Gräfinau Angstedt
Das Unterhaltungsgebiet I (UG I) umfasst die Landkreise Weimarer Land, Weimar sowie den Ilm-Kreis. Durch den AN sind in diesem UG folgende Gewässer I. Ordnung zu bearbeiten: Ilm, Gera, Zahme Gera, Wilde Gera
Der Ausführungszeitraum beginnt spätestens am 01.06. 2023 und endet am 31.12.2024. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem AN erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch spätestens am 31.12.2026
LOS 02 - Gewässerunterhaltungsarbeiten 2023-2026 / UG II - SP Gotha
Das Unterhaltungsgebiet II (UG II) umfasst die Landkreise Gotha sowie Erfurt (siehe Übersichtskarte-UG II - SP Gotha). Durch den AN sind in diesem UG folgende Gewässer I. Ordnung zu bearbeiten: Apfelstädt, Gera, Ohra, Nesse, Hörsel
Der Ausführungszeitraum beginnt spätestens am 01.06. 2023 und endet am 31.12.2024. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem AN erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch spätestens am 31.12.2026
LOS 03 - Gewässerunterhaltungsarbeiten 2023-2026 / UG III - SP Werningshausen
Das Unterhaltungsgebiet III (UG III) umfasst die Landkreise Sömmerda sowie den Kyffhäuserkreis. Durch den AN sind in diesem UG folgende Gewässer I. Ordnung zu bearbeiten: Unstrut, Gera,Unstrut-Lossa, Wipper
Der Ausführungszeitraum beginnt spätestens am 01.06. 2023 und endet am 31.12.2024. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem AN erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch spätestens am 31.12.2026.
LOS 04 - Gewässerunterhaltungsarbeiten 2023-2026 / UG I - LK Saalfeld/ Rudolstadt + LK Saale Orla
Das Unterhaltungsgebiet I (UG I) umfasst den Landkreis Saalfeld/ Rudolstadt und Landkreis Saale- Orla. Durch den AN sind in diesem UG folgende Gewässer I. Ordnung zu bearbeiten: Saale, Lache Saalfeld, Lache Volkstedt, Schwarza, Lichte, Loquitz
Der Ausführungszeitraum beginnt spätestens am 01.06. 2023 und endet am 31.12.2024. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem AN erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch spätestens am 31.12.2026.
LOS 05 - Gewässerunterhaltungsarbeiten 2023-2026 / UG II - LK Greiz + Gera + Weiße Elster SHK
Das Unterhaltungsgebiet II (UG II) umfasst den Landkreis Greiz, das Stadtgebiet Gera und den Flussbereich der „Weißen Elster“ im Landkreis Saale- Holzland. Durch den AN sind in diesem UG folgende Gewässer I. Ordnung zu bearbeiten: Weida, Waldbach, Göltzsch, Weiße Elster, Altarm Bad Köstritz, Altarm Gera- Stublach, Altarm Caaschwitz, Altarm Crossen
Der Ausführungszeitraum beginnt spätestens am 01.06. 2023 und endet am 31.12.2024. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem AN erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch spätestens am 31.12.2026.
LOS 06 - Gewässerunterhaltungsarbeiten 2023-2026 / UG III - LK Altenburger Land
Das Unterhaltungsgebiet III (UG III) umfasst den Landkreis Altenburger Land. Durch den AN sind in diesem UG folgende Gewässer I. Ordnung zu bearbeiten: Pleiße
Der Ausführungszeitraum beginnt spätestens am 01.06. 2023 und endet am 31.12.2024. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem AN erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch spätestens am 31.12.2026.
LOS 07 - Gewässerunterhaltungsarbeiten 2023-2026 / UG IV - LK Saale-Holzland + Jena
Das Unterhaltungsgebiet IV (UG IV) umfasst den Landkreis Saale- Holzland und das Stadtgebiet Jena. Durch den AN sind in diesem UG folgende Gewässer I. Ordnung zu bearbeiten: Saale
Der Ausführungszeitraum beginnt spätestens am 01.06. 2023 und endet am 31.12.2024. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem AN erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch spätestens am 31.12.2026.
LOS 08 - Gewässerunterhaltungsarbeiten 2023-2026 / UG I - LK Sonneberg
Das Unterhaltungsgebiet I (UG I) umfasst den Landkreis Sonneberg. Durch den AN sind in diesem UG folgende Gewässer I. Ordnung zu bearbeiten: Steinach
Der Ausführungszeitraum beginnt spätestens am 01.06. 2023 und endet am 31.12.2024. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem AN erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch spätestens am 31.12.2026.
LOS 09 - Gewässerunterhaltungsarbeiten 2023-2026 / UG II - LK Hildburghausen + LK Suhl
Das Unterhaltungsgebiet II (UG II) umfasst die Landkreise Hildburghausen und Suhl. Durch den AN sind in diesem UG folgende Gewässer I. Ordnung zu bearbeiten: Lauter, Schleuse, Hasel, Werra
Der Ausführungszeitraum beginnt spätestens am 01.06. 2023 und endet am 31.12.2024. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem AN erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch spätestens am 31.12.2026.
LOS 10 - Gewässerunterhaltungsarbeiten 2023-2026 / UG III - LK Schmalkalden-Meiningen
Das Unterhaltungsgebiet III (UG III) umfasst den Landkreis Schmalkalden- Meiningen. Durch den AN sind in diesem UG folgende Gewässer I. Ordnung zu bearbeiten: Unstrut, Gera, Unstrut-Lossa, Wipper
Der Ausführungszeitraum beginnt spätestens am 01.06. 2023 und endet am 31.12.2024. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem AN erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch spätestens am 31.12.2026.
LOS 11 - Gewässerunterhaltungsarbeiten 2023-2026 / UG IV - LK Wartburgkreis + LK Eisenach
Das Unterhaltungsgebiet IV (UG IV) umfasst den Landkreis Wartburgkreis und den Landkreis Eisenach. Durch den AN sind in diesem UG folgende Gewässer I. Ordnung zu bearbeiten: Hörsel, Ulster, Nesse, Werra
Der Ausführungszeitraum beginnt spätestens am 01.06. 2023 und endet am 31.12.2024. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem AN erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch spätestens am 31.12.2026.
LOS 12 - Gewässerunterhaltungsarbeiten 2023-2026 / Landkreise NDH/Kyffhäuser
Das Unterhaltungsgebiet umfasst die Landkreise NDH/Kyffhäuser. Durch den AN sind in diesem UG folgende Gewässer I. Ordnung zu bearbeiten: Unstrut, Wipper, Zorge, Helme, Helbe
Der Ausführungszeitraum beginnt spätestens am 01.06. 2023 und endet am 31.12.2024. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem AN erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch spätestens am 31.12.2026.
LOS 13 - Gewässerunterhaltungsarbeiten 2023-2026 / Landkreise UH/EIC
Das Unterhaltungsgebiet umfasst die Landkreise UH/EIC. Durch den AN sind in diesem UG folgende Gewässer I. Ordnung zu bearbeiten: Ustrut, Leine
Der Ausführungszeitraum beginnt spätestens am 01.06. 2023 und endet am 31.12.2024. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem AN erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch spätestens am 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Der Antrag ist unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Im Übrigen wird auf § 160 GWB verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Die Gebührenfestsetzung beruht auf § 182 Abs. 2 GWB. Diese Vorschrift bestimmt einen Gebührenrahmen zwischen 2.500 Euro und 50.000 Euro, der aus Gründen der Billigkeit auf ein Zehntel der Gebühr ermäßigt und, wenn der Aufwand oder die wirtschaftliche Bedeutung außerge-wöhnlich hoch ist, bis zu einem Betrag von 100.000 Euro erhöht werden kann. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekam-mer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens. Die Entscheidung, wer die Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu tragen hat, bestimmt sich nach § 182 Abs. 3 GWB.