Rahmenvertrag über die Beschaffung von Niederflur-Elektro-Omnibussen für die Jahre 2024 und 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: Elektrobusausschreibung VVB2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Völklingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Beschaffung von Niederflur-Elektro-Omnibussen für die Jahre 2024 und 2025
Lieferung von Elektrobussen für den Nahverkehr in Völklingen
Solo-& Gelenkbusse
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrages über die Lieferung von zwölf Plug-In-Batterie-Stadt-Niederflur-Linienbussen (12 m) und zwei Plug-In- Batterie-Stadt-Niederflur-Gelenkbus für den Einsatz im öffentlichen Nahverkehr für Völklingen.
Geplant ist derzeit, im Jahr 2024 einen Plug-In-Batterie-Stadt-Niederflur-Gelenkbus und sechs Plug-In-Batterie-Stadt-Niederflur-Linienbusse und im Jahr 2025 einen Plug-In-Batterie-Stadt-Niederflur-Gelenkbus, sechs Plug-In-Batterie-Stadt-Niederflur-Linienbusse zu beschaffen.
Das Leistungsverzeichnis und die technischen Lieferbedingungen der Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH beruhen auf den Ausarbeitungen des VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen). Grundlage ist die "Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse (SL III)" (VDV-Schrift Nr. 231 von Juni 2004), auf deren Einteilung auch die Gliederung des Leistungsverzeichnisses aufbaut. Weiterhin zu beachten sind verschiedene andere VDV-Richtlinien. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung mit sämtlichen technischen Spezifikationen und Leistungsanforderungen werden diejenigen Bewerber erhalten, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Es wird auf die beigefügtenVergabeinformationen verwiesen
Es wird auf die begefügte Vergabeinformation verwiesen
Midibus
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrages über die Lieferung von einem Plug-In-Batterie-Midibus für den Einsatz im öffentlichen Nahverkehr für Völklingen.
Geplant ist derzeit, im Jahr 2025 einen Plug-In-Batterie-Midibus zu beschaffen.
Das Leistungsverzeichnis und die technischen Lieferbedingungen der Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH beruhen auf den Ausarbeitungen des VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen). Grundlage ist die "Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse (SL III)" (VDV-Schrift Nr. 231 von Juni 2004), auf deren Einteilung auch die Gliederung des Leistungsverzeichnisses aufbaut. Weiterhin zu beachten sind verschiedene andere VDV-Richtlinien. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung mit sämtlichen technischen Spezifikationen und Leistungsanforderungen werden diejenigen Bewerber erhalten, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Es wird auf die beigefügten Vergabeinformationen verwiesen.
Es wird auf die beigefügten Vergabeinformationen verwiesen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bis zum 30.06.2025 muss der Auftrag abgerechnet sein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.