Grünabfallverwertung aus dem Kreis Weimarer Land Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr. 116/2023 AVW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Apolda
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Postleitzahl: 99510
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.weimarerland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünabfallverwertung aus dem Kreis Weimarer Land
Der zu vergebende Auftrag umfasst
- die Übernahme der im Kreisgebiet gesammelten Grünabfälle an einer vom Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle und
- die Verwertung der übernommenen Grünabfälle.
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen / Los-Nr.: 1
Kreis Weimarer Land
Die Leistung umfasst
- die Übernahme der im Kreisgebiet gesammelten Grünabfalle an einer vom Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle und
- die Verwertung der übernommenen Grünabfälle.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2027), wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Der zu vergebende Auftrag umfasst eine Gesamtmenge von ca. 8.500 t/a. Der Auftrag wird in 2 Mengenkontingenten (Losen) zu jeweils 4.250 t/a vergeben. Angebote können für ein Mengenkontingent von 4.250 t/a und für ein Mengenkontingent von insgesamt 8.500 t/a abgegeben werden.
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen / Los-Nr.: 2
Kreis Weimarer Land
Die Leistung umfasst
- die Übernahme der im Kreisgebiet gesammelten Grünabfalle
an einer vom Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle und
- die Verwertung der übernommenen Grünabfälle.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2027), wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Der zu vergebende Auftrag umfasst eine Gesamtmenge von ca. 8.500 t/a. Der Auftrag wird in 2 Mengenkontingenten (Losen) zu jeweils 4.250 t/a vergeben. Angebote können für ein Mengenkontingent von 4.250 t/a und für ein Mengenkontingent von insgesamt 8.500 t/a abgegeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung grundsätzlich auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
2) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
3) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft
- die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen
- die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
- den Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär))
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (ggf. auch vorläufig), mit Angabe des Gesamtumsatzes und des Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und
- die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2020, 2021 und 2022 (ggf. auch vorläufig) in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über das Vorliegen mindestens einer Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe für die Verwertung von Grünabfall (mind. 1.000 t/a)
- Eigenerklärung zum Vorliegen des EfB-Zertifikates für folgende Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte:
- Lagern von biologisch abbaubaren Abfällen (ASN 20 02 01) für die vorgesehene Übernahmestelle (sofern zutreffend)
- Verwerten und/oder Behandeln und/oder Lagern von biologisch abbaubaren Abfällen (ASN 20 02 01) für die vorgesehene Verwertungsanlage
Sofern der Standort der Übernahmestelle bzw. der Verwertungsanlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine entsprechende Genehmigung vor. Die geforderte Zertifizierung für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zertifizierten Standorte ist bis spätestens 3 Monate nach Leistungsbeginn vorzulegen.
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- Benennung der Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/-umfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes)
- die EfB-Zertifikate bzw. die Genehmigung.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
- für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR
- für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
Die Haftpflichtversicherungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen und für die Dauer der Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten.
(2) Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
(sofern erforderlich auch für Nachunternehmer) sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (sofern erforderlich auch für Nachunternehmer) gemäß dem ThürVgG einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Eigenerklärungen (Formblätter nach dem ThürVgG) nachzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Weimarer Land, Allgemeine Verwaltung - Zimmer 302, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland