Lieferung von Druckerpapier für das Thüringer Finanzministerium, die zwölf Thüringer Finanzämter und das Thüringer Landesamt für Finanzen Referenznummer der Bekanntmachung: O1080B040/2022 Z2.41
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 041-121801)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://finanzen.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Druckerpapier für das Thüringer Finanzministerium, die zwölf Thüringer Finanzämter und das Thüringer Landesamt für Finanzen
Der Freistaat Thüringen, endvertreten durch das Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) - im Folgenden Arbeitgeber genannt - vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 Abs. 1 VgV die Lieferung von Druckerpapier für 14 Behörden an 20 Dienststellen im Freistaat Thüringen.
Die Leistung umfasst die Lieferung der unter Punkt 3 der Leistungsbeschreibung ausgeführten Papiersorten und Größen an die in der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Lieferadressen und Ansprechpartner aufgeführten 20 Bedarfsstellen des Freistaates Thüringen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
2024-06-30
2023-12-31
Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um ein Kalenderjahr, bis zum 30.Juni 2025.
Es sei denn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer erklärt in Textform mit einer Frist von vier Monaten zum 30. Juni des jeweiligen Jahres die Kündigung des Vertrages. Gegebenenfalls erforderliche Preisanpassungen sind spätestens vier Monate vor Vertragsende vorab mit dem Auftraggeber unter Vorlage von entsprechenden Unterlagen (z.B. Preiserhöhungen von Lieferanten) abzustimmen. Kommt keine Einigung zu Stande, endet der Vertrag am 30.6. des jeweiligen Jahres.
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. Juli 2023 und endet am 31. Dezember 2023
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils sechs Monate
bis zum 30. Juni 2024,
bis zum 31. Dezember 2024,
bis zum 30. Juni 2025, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
Der Auftraggeber oder der Auftragnehmer kann das Vertragsverhältnis schriftlich (Textform) mit einer Frist von 4 Monaten bis zum 30. Juni oder 31. Dezember des jeweiligen Jahres kündigen.
Im Falle des Fortbestands des Vertrags bleibt es beim vereinbarten Festpreis.
Gegebenenfalls erforderliche Preisanpassungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber vier Monate vor dem 30.06.2024, 31.12.2024 oder 30.06.2025 unter Vorlage von entsprechenden Unterlagen (z. B. Preiserhöhungen von Lieferanten) anzuzeigen.
Kommt keine Einigung zu Stande, endet der Vertrag am 30.06. oder 31.12. des jeweiligen Jahres.