Webhosting (11/MA/2023) Referenznummer der Bekanntmachung: 11/MA/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]14
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Webhosting (11/MA/2023)
Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung der Webserverinfrastruktur für die zu hostenden Applikationen sowie der Betrieb, die Wartung und das Monitoring der Systeme für die Domain
ikk-classic.de unter Berücksichtigung der Anforderungen der Auftraggeberin an Datenschutz und Informationssicherheit.
Im Weiteren sind die Applikationen des Seminarportals der Auftraggeberin unter den Subdomains seminaranmeldung.ikk-classic.de und seminarverwaltung.ikk-classic.de sowie der Microsite Macherkasse unter der Domain macher.ikk-classic.de als Leistungsgegenstand beim Auftragnehmer zu hosten. Diese werden jeweils in einer eigenen Applikation betrieben.
Optional können durch neue Projekte zusätzliche Applikationen unter eigenen Domains oder Subdomains während der Vertragslaufzeit hinzukommen; diese weiteren Applikationen sind dann ebenfalls vom Auftragnehmer zu hosten.
Fortsetzung siehe Ziffer EU II.2.14 (weitere Informationen)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Website wird durch die auf Java basierende CMS-Applikation Magnolia CMS bereitgestellt (https://www.magnolia-cms.com), aktuell in der Version 6.2, von der regelmäßig Updates durchgeführt werden.
Die Anwendung wird in einem Apache Tomcat-Kontext betrieben. Der Website-Zugriff für User/Besucher wird durch einen nginX-Webserver-Service bereitgestellt und durch Sicherheitstechnologien geschützt.
Das Magnolia CMS-Setup setzt sich zusammen aus einem Redaktions-Server („author“) und zwei Website-Servern („public“, redundant ausgelegt). Das Publizieren des Content von author-Knoten zu public-Knoten wird redakteursgesteuert applikationsintern abgewickelt. Neben der zweistrangigen Produktiv-Umgebung besteht auch eine gleichartige Abnahmeumgebung und ein Testserver für Entwickler. Die Umgebungen sind wartungsarm ausgelegt, das wird durch den mehrstrangigen Aufbau unterstützt.
Das gleichzeitige Bearbeiten von redaktionellen Inhalten durch mindestens 20 Redakteure soll gewährleistet sein. Der Zugriff auf die Redaktions-Server („author“) ist mindestens durch eine zweistufige Authentisierung zu sichern.
Weiterhin benötigt jeder Knoten Zugriff auf Datenbanken (MySQL oder PostgreSQL) sowie Elasticsearch, die beide redundant vorhanden sein müssen. Für die Zustellung von E-Mails wird ein lokaler Mail Transfer Agent (MTA) verwendet. Es besteht Zugriff auf die Systeme für Dienstleister, um Bereitstellungen und Fehleranalyse zu ermöglichen. Erweiterter Schutz der Anwendungen ist gegeben durch Intrusion Prevention System (IPS) und Web-Application-Firewalls. Die Datensicherung erfolgt engmaschig, betreffend der Datenbanken gibt es eine Point-in-time recovery (PITR)-Lösung. Logging- und Monitoring-Systeme befinden sich Providerseitig.
Die Auftraggeberin hat die Option zur Vertragsverlängerung bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber den Vertrag viermalig um jeweils weitere 12 Monate, somit längstens bis zum 31.10.2029.
Bereits nach Zuschlagserteilung ist mit der Vorbereitung der Leistungserbringung zu beginnen.
Fortsetzung von EU II.1.4
Die Einrichtung der Systeme und Infrastruktur umfasst auch die Installation und Konfiguration der benötigten Firewalls und Loadbalancing-Systeme, der Betriebssysteme, der Datenbanken, der Ressourcenüberwachung der Serverlösung sowie der Fileserver-Synchronisation für Daten und der Datensicherung gegen den Verlust von Daten.
Das Domainhosting, also die Bereitstellung der domain-spezifischen Daten auf sogenannten Name-Servern (DNS), ist nicht Teil dieser Ausschreibung.
Der Auftragnehmer hat mit den jeweils betreuenden Dienstleistern zusammenzuarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß
§ 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses
Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der ,Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) des Bieter aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben, davon mindestens eine Referenz aus dem Öffentlichen Dienst, bei denen der Bieter die Dienstleistung - Bereitstellung der Webserverinfrastruktur sowie Betrieb, Wartung und Monitoring der Systeme für eine anspruchsvolle Webpräsenz - erbracht hat.
Gültigkeit der ISO-Zertifizierungen nach ISO 27001 (International Organization for Standardization) Informationssicherheit (siehe Eigenerklärung Zertifizierung (43))
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
>> Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen:
> Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG bzw. Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen
>> Mit dem Angebot hat der Bieter folgende selbst zu erstellende Konzepte gemäß Ziffer 3 BWB (20) vorzulegen: Kurzkonzept zum Hosting, Kurzkonzept zur Datensicherung (Schutz gegen Datenverlust) und Kurzkonzept zur Performance.
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
> Datenschutz Auftragsverarbeitung gemäß Ziffer 4 BWB (20)
- „Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung“ (60),
- ein Datensicherheitskonzept, in dem der Teilnehmer die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung" (61)),
- Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62),
- Formblatt "Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse" (63),
- Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64),
- Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner" (65) und
- ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird.
>> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen:
- Eigenerklärung (41), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
> Personenschäden 3.000.000 Euro
> Sachschäden 3.000.000 Euro
> Vermögensschaden und Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 1.000.000 Euro
- Eigenerklärung zu vorgesehenen Projektleiters und -assistenz mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (42) sowie
- Eigenerklärung EU Zertifizierung (43).
Hinweis (siehe Ziffer 10 der BWB (20)):
Die Auftraggeberin behält sich einen Präsentationstermin mit den Bietern zu den drei nach der Wertung besten Angeboten auf Basis des abgegebenen Angebots vor. Der Präsentationstermin wird voraussichtlich digital per Videokonferenz durchgeführt. Für den Präsentationstermin erfolgt keine Erstattung von Aufwandsersatz.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen