Leasinggeber Fahrradleasing Stadtverwaltung Jena Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-VgV-PO-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasinggeber Fahrradleasing Stadtverwaltung Jena
Die Stadt Jena beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern und den Abschluss einer Rahmendienstleistungsvereinbarung zur Abwicklung des Fahrradleasings, um ihren ca. 2.000 aktiven Tarifbeschäftigten ein finanziell attraktives Angebot zum Umstieg bzw. Einstieg in den emissionsfreien Verkehr zu eröffnen und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer schließen einen Rahmenvertrag über die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Fahrradleasings für die Tarifbeschäftigten zu erbringenden Dienstleistungen. Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer keinerlei Vergütung. Ausnahmslos alle Kosten sind von den Tarifbeschäftigten zu tragen und müssen in die entsprechende Leasingrate des Tarifbeschäftigten eingerechnet werden. Dies umfasst neben den originären Leasingkosten, ebenso Versicherungs- und Wartungskosten sowie die Kosten für etwaige Störfälle. Auch diese Störfallkosten gehen zu Lasten der Tarifbeschäftigten und müssen durch eine entsprechende Versicherung abgesichert werden. Ansprechpartner für die Tarifbeschäftigten der Stadtverwaltung Jena in Vertrags-, Versicherungs- und Wartungsfragen ist regelmäßig der Auftragnehmer.
Der Auftraggeber schließt einen Leasingrahmenvertrag mit dem Auftragnehmer oder mit einer von ihm bestimmten Leasinggesellschaft ab, in welchem die Rahmenbedingungen für den Abruf von Einzelleasingverträgen geregelt sind.
Der Auftraggeber schließt für jedes geleaste Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Auftragnehmer oder dem von ihm bestimmten Leasinggeber und einen Überlassungsvertrag (nach Vorgabe durch den Auftraggeber) mit den entsprechenden Tarifbeschäftigten. Im Überlassungsvertrag werden die Rechte und Pflichten bezüglich des Fahrrades und der Entgeltumwandlung geregelt. Verstößt der Beschäftigte gegen die geltenden Vertragsbedingungen, haftet er für den entstandenen Schaden. Der Auftraggeber kann diesbezüglich nicht in Regress genommen werden.
Der Rahmenvertrag kann bis zu zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9