Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 23 VgV 003 Teil 1 und 23 VgV 003 Teil 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gera.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zu den zuständigen Schulen und zurück, teilweise mit Begleitpersonal und teilweise Beförderung von Schülern mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung.
Aufteilung der Vergabe in zwei Teile:
- 23 VgV 003 Teil 1 (Lose 1 - 20)
- 23 VgV 003 Teil 2 (Lose 21 - 23)
Laufzeit der Leistung:
- 21.08.2023 bis 03.07.2026
- optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zur Berufsschule Altenburg und zurück (1 Schüler, Fahrtstrecke 66 km)
Tour 2: Fahrten zur Förderschule Altenburg und zurück (1 Schüler, Fahrtstrecke 66 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zur "Schule an der Weida" und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 40 km)
Tour 2: Fahrten zur "Schule an der Weida" und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 40 km)
Tour 3: Fahrten zur "Schule an der Weida" und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 54 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zur "Schule an der Weida" und zurück (6 Schüler, Fahrtstrecke 22 km)
Tour 2: Fahrten zur "Schule an der Weida" und zurück (5 Schüler, Fahrtstrecke 22 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zur "Schule an der Weida" und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 38 km)
Tour 2: Fahrten zur "Schule an der Weida" und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 42 km)
Tour 3: Fahrten zur "Schule an der Weida" und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 54 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zur "Schule an der Weida" und zurück (3 Schüler, Fahrtstrecke 54 km)
Tour 2: Fahrten zur "Schule an der Weida" und zurück (4 Schüler, Fahrtstrecke 46 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zur Förderschule Schleiz und zurück (2 Schüler, Fahrtstrecke 144 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zum Wendepunkt Bad Köstritz und zurück (6 Schüler, Fahrtstrecke 40 km)
Tour 2: Fahrten zum Wendepunkt Bad Köstritz und zurück (3 Schüler, Fahrtstrecke 34 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zur Regelschule Bieblach und zurück (1 Schüler, Fahrtstrecke 8 km)
Tour 2: Fahrten zum Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium und zurück (1 Schüler, Fahrtstrecke 8 km)
Tour 3: Fahrten zur Ostschule und zurück (2 Schüler, Fahrtstrecke 40 km)
Tour 4: Fahrten zur Regelschule Bad Köstritz und zurück (1 Schüler, Fahrtstrecke 10 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zur Förderschule Röpsen und zurück (6 Schüler, Fahrtstrecke 28 km)
Tour 2: Fahrten zur Förderschule Röpsen und zurück (6 Schüler, Fahrtstrecke 44 km)
Tour 3: Fahrten zur Förderschule Röpsen und zurück (6 Schüler, Fahrtstrecke 44 km)
Tour 4: Fahrten zur Förderschule Röpsen und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 34 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zur Förderschule Röpsen und zurück (6 Schüler, Fahrtstrecke 34 km)
Tour 2: Fahrten zur Förderschule Röpsen und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 34 km)
Tour 3: Fahrten zur Förderschule Röpsen und zurück (5 Schüler, Fahrtstrecke 44 km)
Tour 4: Fahrten zur Förderschule Röpsen und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 34 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zur Förderschule Röpsen und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 30 km)
Tour 2: Fahrten zur Förderschule Röpsen und zurück (5 Schüler, Fahrtstrecke 32 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zur Förderschule Röpsen und zurück (2 Schüler, Fahrtstrecke 38 km)
Tour 2: Fahrten zur Förderschule Röpsen und zurück (4 Schüler, Fahrtstrecke 34 km)
Tour 3: Fahrten zur Förderschule Röpsen und zurück (5 Schüler, Fahrtstrecke 30 km)
Tour 4: Fahrten zur Förderschule Röpsen und zurück (2 Schüler, Fahrtstrecke 19 km)
Tour 5: Fahrten zur Förderschule Röpsen und zurück (1 Schüler, Fahrtstrecke 11 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zur Förderschule Röpsen Schulteil Tabaluga und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 42 km)
Tour 2: Fahrten zur Förderschule Röpsen Schulteil Tabaluga und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 32 km)
Tour 3: Fahrten zur Förderschule Röpsen Schulteil Tabaluga und zurück (6 Schüler, Fahrtstrecke 34 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zum Förderzentrum "Am Brahmetal" und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 26 km)
Tour 2: Fahrten zum Förderzentrum "Am Brahmetal" und zurück (5 Schüler, Fahrtstrecke 18 km)
Tour 3: Fahrten zum Förderzentrum "Am Brahmetal" und zurück (5 Schüler, Fahrtstrecke 16 km)
Tour 4: Fahrten zum Förderzentrum "Am Brahmetal" und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 26 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zum Förderzentrum "Am Brahmetal" und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 28 km)
Tour 2: Fahrten zum Förderzentrum "Am Brahmetal" und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 26 km)
Tour 3: Fahrten zum Förderzentrum "Am Brahmetal" und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 34 km)
Tour 4: Fahrten zum Förderzentrum "Am Brahmetal" und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 28 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zum Förderzentrum "Am Brahmetal" und zurück (6 Schüler, Fahrtstrecke 39 km)
Tour 2: Fahrten zum Förderzentrum "Am Brahmetal" und zurück (7 Schüler, Fahrtstrecke 16 km)
Tour 3: Fahrten zum Förderzentrum "Am Brahmetal" und zurück (5 Schüler, Fahrtstrecke 19 km)
Tour 4: Fahrten zum Förderzentrum "Am Brahmetal" und zurück (1 Schüler, Fahrtstrecke 18 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zur Pfortener Grundschule und zurück (2 Schüler, Fahrtstrecke 16 km)
Tour 2: Fahrten zur Debschwitzer Regelschule und zurück (1 Schüler, Fahrtstrecke 8 km)
Tour 3: Fahrten zur Zwötzener Schule und zurück (1 Schüler, Fahrtstrecke 8 km)
Tour 4: Fahrten zum Christlichen Bildungswerk Gera und zurück (1 Schüler, Fahrtstrecke 10 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zum Förderzentrum Schmölln und zurück (1 Schüler, Fahrtstrecke 58 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zur Grundschule Saarbachtal und zurück (6 Schüler, Fahrtstrecke 14 km)
Tour 2: Fahrten zur Grundschule Saarbachtal und zurück (5 Schüler, Fahrtstrecke 14 km)
Tour 3: Fahrten zur Grundschule Saarbachtal und zurück (2 Schüler, Fahrtstrecke 14 km)
Tour 4: Fahrten zur nächsten Bushaltestelle GVB und zurück (2 Schüler, Fahrtstrecke 6 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zum Förderzentrum Hermsdorf und zurück (3 Schüler, Fahrtstrecke 54 km)
Tour 2: Fahrten zum Förderzentrum Hermsdorf und zurück (1 Schüler, Fahrtstrecke 48 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zur Integrierten Gesamtschule Gera und zurück (1 Schüler, Fahrtstrecke 8 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zur Freien Fröbelschule Keilhau und zurück (1 Schüler, Fahrtstrecke 154 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule
Stadt Gera
Tour 1: Fahrten zur Bentheim-Schule Schmalkalden und zurück (1 Schüler, Fahrtstrecke 280 km)
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
optionale Verlängerung um ein weiteres Schuljahr möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien nach § 122 GWB:
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden oder durch Eigenerklärungen gemäß dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Link zum Formblatt 124: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung.229734.pdf
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Zusätzlich:
— Nachweis über den Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßige Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
— Bei Kraftomnibussen: Nachweis über den Besitz einer gültigen Genehmigung für Linien- bzw. Gelegenheitsverkehr mit KOM.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen.
Siehe III.1.1). Eignungskriterien nach § 122 GWB
Zusätzlich:
— Angaben zur Größe des Fuhrparks bzw. zu Ersatzfahrzeugen,
— Nachweis über ausreichende Sitzplatzkapazität,
— Nachweis der aktuellen Kfz-Haftpflichtversicherung für die einzusetzenden Fahrzeuge, bei Neuanschaffungvor Vertragsbeginn spätestens zu diesem Zeitpunkt,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR je Sach- und Personenschaden.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen.
Für Unterauftragnehmer sind sämtliche Erklärungen und Nachweise während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist zu erbringen.
Siehe III.1.1). Eignungskriterien nach § 122 GWB
Zusätzlich:
— Eigenerklärung, dass das einzusetzende Fahrpersonal eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzt gemäß § 48 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 13.12.2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. März 2022 (BGBl I S. 498) geändert worden ist.
Nach der Zuschlagserteilung vor Leistungsbeginn sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV),
— Auskunft aus dem Verkehrszentralregister zu dem Fahrpersonal, das eingesetzt wird (nicht älter als 1 Monat– in Kopie),
— ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis bzw. ein Führungszeugnis nach § 72a Abs. 1 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) i. V. m. § 30a Abs. 1 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) für die einzusetzenden Fahrer bzw. Begleitpersonal, das nicht älter als 1 Monat sein darf (im Original),
— jährliche TÜV-Bescheinigung für jedes Fahrzeug, das zum Einsatz kommen soll (Kopie),
— Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde nach § 13 Abs.2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (StVZO) für jedes Fahrzeug, das zum Einsatz kommen soll (Kopie).
Verpflichtungen des Bieters gemäß dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG):
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 u. 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 u. 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Verpflichtungen nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG;
— Verpflichtungen der/des Nachunternehmer/s (NU) zu Tariftreue, Mindestentgelt, Entgeltgleichheit u. der ILO-Kernarbeitsnorm,
— Eigenerklärung bezüglich Russland-Sanktionen EU-Verordnung 2022/576.
Diese Unterlagen/Verpflichtungserklärungen werden nur vom Bestbieter des jeweiligen Loses angefordert. DieVerpflichtungserklärungen NU werden nur bei Einsatz von Nachunternehmen gefordert.
Alle Verpflichtungserklärungen sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) sind vorab einsehbar unter:
https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Kontaktstelle.
Zum Öffnungsverfahren sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
nach Ablauf der Vertragslaufzeit
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal der Firma RIB iTWO tender www.vergabe.rib.dedurchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen unter der Verg.-Nr. 23 VgV 003 (Teil 1 und Teil 2) zur Verfügung. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Wir empfehlen Ihnen, sich auf der RIB-Vergabeplattform zu registrieren, damit Sie über Fragen anderer Bieter oder Änderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren informiert sind. Zur Registrierung gelangen Sie über den Button „Bewerben“. Das kostenlose Startpaket ist ausreichend, um die Vergabeunterlagen als Paket zum Download zu erhalten und ein Angebot elektronisch abgeben zu können.
Die Angebotsabgabe ist seit 18.10.2018 nur noch in elektronischer Form zulässig. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform von RIB ist deshalb zur Angebotsabgabe zwingend erforderlich. Eine Abgabe des Angebots per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig, da dies keine elektronisch verschlüsselte Angebotsabgabe ist und zum Ausschluss des Angebots führt.
______________
#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gera.de