HA 27 Eichsfeld Klinikum Fuji
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederorschel
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://eichsfeld-klinikum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HA 27 Eichsfeld Klinikum Fuji
Das Eichsfeld Klinikum gGmbH in Niederorschel beabsichtigt eine Erweiterung und ein Upgrade der vorhanden Synapse-PACS -Lösung der Firma Fujifilm Deutschland.
Sitz der Auftraggeberin in Thüringen
Bei der Erweiterung und des Upgrades der vorhandenen Lösung handelt es sich um folgende Module:
- Synapse Upgrade v4.4.x auf v5.7 (Generationswechsel)
- Anpassung Oracle Lizenz Modell
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das Eichsfeld Klinikum gGmbH in Niederorschel beabsichtigt eine Erweiterung und ein Upgrade der vorhanden Synapse-PACS -Lösung der Firma Fujifilm Deutschland.
Das Upgrading von v4 auf v5 und die Erweiterung des PACS-Systems -SYNAPSE des Herstellers Fujifilm ist sachlich und wirtschaftlich gerechtfertigt, da die fraglichen Hard- und Software-komponenten sämtliche Anforderungen des Auftraggebers erfüllen und auf der vorhandenen Hard- und Softwarearchitektur aufsetzen. Eine Neubeschaffung würde dazu führen, dass bereits getätigte Investitionen in das vorhandene System SYNAPSE hinfällig werden könnten, da sie als Basis ein anderes PACS-Systems erfordern würden. Bei der Erweiterung und des Upgrades der vorhandenen Lösung handelt es sich um folgende Module:
- Synapse Upgrade v4.4.x auf v5.7 (Generationswechsel)
- Anpassung Oracle Lizenz Modell (Die Nutzung der Oracle Software wird damit unabhängig von der Hardwareumgebung, keine Abhängigkeit zur Anzahl physikalischer CPU Kerne)
Darüber hinaus besteht ein Softwarepflegevertrag für den Klinikstandort und dieser kann nur jährlich, mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist aus wirtschaftlichen und sachlichen Gründen nicht sinnvoll.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40882
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fujifilm.com/de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer