Ermittlung der Belastungsquellen im Rahmen der Umset- zung der EG Wasserrahmenrichtlinie - Elbestrom und Spree Referenznummer der Bekanntmachung: 44-Z132/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ermittlung der Belastungsquellen im Rahmen der Umset- zung der EG Wasserrahmenrichtlinie - Elbestrom und Spree
Ermittlung der Belastungsquellen im Rahmen der Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie - Elbestrom und Spree
Sachsen
Ziel dieses Vorhabens ist es, auf Basis wasserkörperscharfer Recherchen und Ermittlungen zu den Quellen der bergbaulichen Belastung eine vollständige Zuordnung der Belastungsquellen und Quellstärken für altbergbaubelastete OWK aufzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
entfällt
vollständig ausfegülltes Formular Eigenerklärung
- Referenzen über einschlägig erbrachte Leistungen der letzten fünf Jahre im Rahmen der Ursachenermittlung von Schadstoffbelastungen von Flussgebieten, mit dem
Schwerpunkt altbergbauliche Quellen, Gewässergütemessungen, Probenahme,
Abflussmessungen
- Referenzen beinhalten mindestens ein erfolgreiches Beispiel eines Projektes zur Ursachenermittlung von bergbautypischen Schadstoffbelastungen in Fließgewässern. Der Referenz ist ein Link oder Dokument (PDF) zur Einsicht in das Projektbeispiel (Abschlussbericht im Idealfall) beizufügen
- Qualifikation und/oder Projektreferenzen der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter: erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen in den
Bereichen der Hydro-Geologie, Chemie, Gebietshydrologie, Hydrometrie, Gewässerbeprobung und des Altbergbaus (in Form von Qualifikationen und/oder
Projektreferenzen)
- Referenzen und einschlägige Erfahrungen zu sowohl grundlegenden geografischen (Ortskenntnis) als auch altbergbaulichen Kenntnissen zum Projektraum oberer
Elbestrom und Osterzgebirge in Sachsen
- Fachkunde zur Gewässergütebeprobung, Abflussmessung und zu Laboruntersuchungen nach den in Anlage 2 geforderten Methoden (Qualifikationen und/oder Projektreferenzen)
- Akkreditierung des Labors für Analysen der Gewässergüte
- Datenschutz- und Datensicherungskonzept
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363