Rahmenvereinbarung über Nassschlammtransporte von Kläranlage zu Kläranlage aufgeteilt in zwei Gebietsmengenlose
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Nassschlammtransporte von Kläranlage zu Kläranlage aufgeteilt in zwei Gebietsmengenlose
Nassschlammtransporte von Kläranlage zu Kläranlage
Nassschlammtransporte von Kläranlage zu Kläranlage aufgeteilt in 2 Gebietsmengenlose
Ost-Saarland
Nassschlammtransporte von Kläranlage zu Kläranlage
Los 1: Klärschlammmenge ca. 38.550 m³/a
Kläranlagen:
Nohfelden, Eiweiler, Selbach, Neunkirchen-Nahe, Güdesweiler, Schwarzerden, Haupersweiler, Baltersweiler, St. Wendel, Winterbach, Bliesen, Leitersweiler, Niederlinxweiler, Mainzweiler, Ottweiler, Fürth, Lautenbach, Dörrenbach, Sinnerthal, Wiebelskirchen, Wellesweiler, Hoof, Münchwies, Heinitz, Ruhbachtal, Werschweiler, Eschweilerhof, Eitzweiler, Heisterberg, Mosberg-Richweiler, Steinberg-Deckenhardt, Grügelborn, Hangard, Osterbrücken, Steinbach, Saal, Bubach/Ostertal, Max-Braun-Zentrum, Remmesweiler, Neumühle, Eschringen, Kleinottweiler, Limbach, Homburg, Bliesdalheim, Böckweiler, Altheim, Pinningen, Brenschelbach, Ommersheim, Aßweiler, Erfweiler-Ehlingen, Wittersheim, Gersheim, Seyweiler, Peppenkum,
Utweiler, Medelsheim, Riesweiler, Bierfeld, Sitzerath
Zweimal um jeweils ein Jahr, sofern nicht zum 30.11.2024 bzw. 30.11.2025 durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Nassschlammtransporte von Kläranlage zu Kläranlage aufgeteilt in 2 Gebietsmengenlose
West-Saarland
Nassschlammtransporte von Kläranlage zu Kläranlage
Los 2: Klärschlammmenge ca. 47.400 m³/a
Kläranlagen: Wustweiler, Dirmingen,,Bubach-Calmesweiler, Sötern, Holz, Lummerschied, Kutzhof, Walpershofen, Püttlingen, Dillingen, Ihn, Rammelfangen, Gisingen, Kerlingen, Bedersdorf, Saarlouis, Saarwellingen, Ensdorf, Überherrn, Dorf im Warndt, Völklingen, Lauterbach, Thailen, Rappweiler, Münzingen, Tettingen-Butzdorf, Borg, Oberleuken, Keßlingen, Perl, Hellendorf, Büschdorf, Faha, Weiten, Orscholz, Tünsdorf, Nohn, Sinz, Dreisbach, Bethingen, Saarhölzbach, Scheiden, Oberlöstern, Niederlosheim, Morscholz, Dagstuhl, Altland, Büschfeld, Kastel, Sotzweiler, Auschet, Merzig, Gehweiler, Rathen, Vogelsbüsch, Mechern, Reidelbach, Biringen, Oberesch, Rehlingen, Fürweiler, Düppenweiler, Lebach, Falscheid, Hoxberg, Niedaltdorf
Zweimal um jeweils ein Jahr, sofern nicht zum 30.11.2024 bzw. 30.11.2025 durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben gemäß VHB-Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung oder EEE
Angaben gemäß VHB-Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung oder EEE
Angaben gemäß VHB-Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung oder EEE,
Nachweis der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG für die Tätigkeit des Beförderns von Klärschlamm (ASN 190805)
Nachweis der Verfügbarkeit von zwei Transportfahrzeugen/Saugfahrzeugen je angebotenem Los mit Angabe des Füllvolumens und Foto/Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ggf. Zugmaschine und Auflieger), aus der die Emissionsklasse ersichtlich ist.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bewerbers in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über die Vergabeplattform Subreport mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über die Vergabeplattform Subreport erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).