ex post: Gemeinde Buttlar - Betrieb einer fünfgruppigen Kita Referenznummer der Bekanntmachung: 157-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stadt Geisa (als erfüllende Gemeinde)
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ex post: Gemeinde Buttlar - Betrieb einer fünfgruppigen Kita

Referenznummer der Bekanntmachung: 157-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85312100 Betreuung in Tagesstätten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Betrieb der 5gruppigen Kindertageseinrichtung "St. Elisabeth" in der Gemeinde Buttlar/Thüringen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 3 367 805.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312110 Betreuungsleistungen in Kinderkrippen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Hauptort der Ausführung:

Kindertageseinrichtung "St. Elisabeth" Kirschweg 1a 36419 Buttlar

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages ist der Betrieb der Kindertageseinrichtung "St. Elisabeth" im Kirschweg 1a in 36419 Buttlar im Auftrag der Gemeinde Buttlar. Die Kita wird aktuell von der Gemeinde Buttlar betrieben. Der Betrieb soll zum 01.01.2024 an einen freien Träger abgegeben werden. Die Kita verfügt zum Zeitpunkt der Ausschreibung über eine Betriebserlaubnis über 80 Plätze. Es werden in der Einrichtung 5 Gruppen betrieben, davon 2 Krippengruppen (1 bis 3 Jahre) und 3 gemischte Gruppen (3 Jahre bis Schuleintritt) bei einer durchschnittlichen Wochenstundenzahl von 286,5 für das pädagogische Personal. Gegenstand des Vertrages ist der Betrieb der Kita ab dem 01.01.2024 bis zum 31.07.2029 mit der Option auf 5 Jahre Verlängerung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Pädagogisches Konzept / Gewichtung: 40
Kostenkriterium - Name: Gesamtkosten / Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 224-645328
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Betrieb der Kita St. Elisabeth in Buttlar

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Meiningen
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3 367 805.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6F1N

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]9
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/02/2023

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