Neue Waldorfschule Dresden, Neubau BA1 Mittagshaus und Mittelstufenhaus - Los 28 - Außenbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: VB NWD-BA1-Los28
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01257
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neue-waldorfschule-dresden.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Waldorfschule Dresden, Neubau BA1 Mittagshaus und Mittelstufenhaus - Los 28 - Außenbeleuchtung
Waldorfschule-Außenleuchten
Dresden, DE
Beleuchtungsanlagen im Außenbereich
Die Planung der Beleuchtungsanlagen im Außenbereich orientiert sich an der DIN EN 13201-2 und der DIN EN
12464-2. Alle Leuchtentypen werden mit geschlossener Abdeckung und höherer Schutzart für die Verwendung
im Außenbereich vorgesehen. Weiterhin werden alle Leuchten in LED-Technik geplant
Aus den geltenden Normen und Empfehlungen resultieren die nachfolgend aufgeführten mittleren
Beleuchtungsstärken:
•Verladestellen 30 Lux
•Treppen außenliegend 15 Lux
•Fußgängerwege mit normalem Verkehrsfluss 2-15 Lux
•Fußgängerüberquerungen 3 Lux
•Fluchtwege 1 Lux für 3h
An den Fassaden der Gebäude werden Wandanbauleuchten, an Hauptwegen und Sammelplätzen auf dem
Gelände Mastleuchten und unterhalb von Gebäuderücksprüngen sowie des Verbindungsstegs und an den
Fluchttrepppen des Mittelstufenhauses Deckenanbauleuchten zur Beleuchtung der jeweiligen Bereiche geplant.
An Fluchttreppen und -türen ins Freie werden außerdem kombinierte Sicherheitsleuchten in
Bereitschaftsschaltung vorgesehen. Die allgemeine Außenbeleuchtung (Mastleuchten) wird über
Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr ein- bzw. ausgeschaltet. Die Deckenanbauleuchten an den
Fluchttreppen und unter den Rücksprüngen vor den Werkräumen im Mittelstufenhaus werden über örtliche
Bewegungsmelder geschaltet. Die Beleuchtung des Müllplatzes wird ebenfalls über einen Bewegungsmelder
geschaltet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Präqualifikation
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Präqualifikation
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Präqualifikation
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOB/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.