Los 31 Freianlagen FRW Moritzburg Referenznummer der Bekanntmachung: 046_FRW-Moritzb_2023-31
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moritzburg
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.moritzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 31 Freianlagen FRW Moritzburg
Neubau Feuer- und Rettungswache Moritzburg mit 6 Stellplätzen: Los 31 Freianlagen
Moritzburg, DE
Los 31 Freianlagen: Herstellung Freianlagen - Art und Umfang der Leistung zusammengefasst für alle 3 Teilbereiche (Feuerwache / Rettungswache / Schule):
900 m³ Boden lösen und entsorgen; Herstellung Grundstückszufahrten /Anbindung Straßenraum; ca. 1.000 m³ Frostschutz- und Tragschichten; 950 m² Betonpflasterbelag (verschiedene Formate); 200 m² Ökopflasterbelag; 755 m² Asphaltflächen; 130 m² wassergebundene Wegedecke; 240 m Einfassungen aus Tiefbord; 125 m Einfassungen aus Stahlband; 70 m Einzeiler; 110 m Stabmattenzaun; 4 Stück Toranlagen; 30 m Maueranlage/Winkelstützen veschiedene Höhen; 26, 50 m Treppenanlage; 3 Stück Handlauf/Geländer; 45,20 m Kastenrinnen; 14,10 m Fassadenrinnen; 9 Stück Gitterroste; 15 Stück Abläufe; 1 Stück Schachtanlage; 160 m Leitungen SW, RW und TW; 185 m Gräben und Leerrohre für Elektroleitungen; 12 Stück Fundamente für Beleuchtungskörper;
Lieferung und Einbau Ausstattungselemente: u.a. 5 Stück Abfallbehälter, 7 Stück Fahrradbügel, 1 Stück Beschilderung/Briefkasten, 8 Stück Beschilderung, 4 Stück Sitzbänke, 1 Stück Tisch, 2 Stück Sitzauflagen Mauer, 1 Stück Mülleinhausung;
Begrünung inkl. Oberboden: 230 m² Rasenflächen; 17 Stück Bäume; 360 m² Sträucherflächen; 260 m² Stauden/Gräser/Bodendecker;
Fertigstellungspflege und ein Jahr Entwicklungspflege; Baustelleneinrichtung Freianlagen; Leitungsgräben und Tiefbauarbeiten Lichtsignalanlage
Fertigstellung Teilbereich Schule: 22.12.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder gültige Präqualifikationsnachweise
Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder gültige Präqualifikationsnachweise
Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder gültige Präqualifikationsnachweise
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt, nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.