Ersatzneubau Nachklärbecken/Maschinentechnische Anlagen (MTA) Königsstuhl und Einlaufzylinder Referenznummer der Bekanntmachung: VVB 1316/22-90
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Nachklärbecken/Maschinentechnische Anlagen (MTA) Königsstuhl und Einlaufzylinder
Die Nachklärbecken werden mit einem Edelstahlkönigstuhl und einem verstellbaren Einlaufzylinder ausgerüstet.
Es wird ein Edelstahlkönigstuhl im Nachklärbecken installiert, welcher ideal auf die Mechanik der Bauteile des verstellbaren Einlaufzylinders abgestimmt ist.
Königstuhl und Einlaufzylinder werden weitgehend vorgefertigt und nachfolgend im neuen Nachklärbecken installiert.
Bei dem verstellbaren Einlaufzylinder am Mittelbauwerk des Nachklärbecken handelt es sich um eine patentierte Technik.
Der Bauteil des Nachklärbecken wird fertig gestellt, wobei das Mittelbauwerk vorerst als Zylinder ausgebildet wird.
In den Zylinder wird der Königstuhl gehoben, verdübelt, ausgerichtet und der Einlaufzylinder komplett installiert.
Anschließend wird bauseits der Trichter des NKB ausgeformt, sowie der Leistungsumfang Los 2b die Räumerbrücke und die Ablaufrinne installiert.
Die Auslegung des Systems erfolgt auf Basis von CFD-Strömungssimulationsrechnungen, in denen die Betriebsdaten der letzten Jahre berücksichtigt werden und damit sichergestellt wird, dass das System optimal auf die Erfordernisse eingestellt ist.
Die Nachklärbecken werden mit einem Edelstahlkönigstuhl und einem verstellbaren Einlaufzylinder ausgerüstet.
Es wird ein Edelstahlkönigstuhl im Nachklärbecken installiert, welcher ideal auf die Mechanik der Bauteile des verstellbaren Einlaufzylinders abgestimmt ist.
Königstuhl und Einlaufzylinder werden weitgehend vorgefertigt und nachfolgend im neuen Nachklärbecken installiert.
Der Bauteil des Nachklärbecken wird fertig gestellt, wobei das Mittelbauwerk vorerst als Zylinder ausgebildet wird.
In den Zylinder wird der Königstuhl gehoben, verdübelt, ausgerichtet und der Einlaufzylinder komplett installiert.
Anschließend wird bauseits der Trichter des NKB ausgeformt, sowie der Leistungsumfang Los 2b die Räumerbrücke und die Ablaufrinne installiert.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im offenen Verfahren (OVB 1109/22-90) hatte sich lediglich die Fa. hydrograv GmbH aus Dresden beteilgt. Diese hatte in Ihrem Angebot eine unzulässige Änderung an der Vergabeunterlage vorgenommen, sodass das "einzige" Angebot ausgeschlossen werden musste, was die Aufhebung des Verfahrens zur Folge hatte. Nunmehr wird die Maßnahme erneut als Verhandlungsverfahren ausgeschrieben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Nachklärbecken/Maschinentechnische Anlagen (MTA) Königsstuhl und Einlaufzylinder
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html