Universität Erfurt, Umbau und Modernisierung des Lehrgebäudes II, Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 0996-22-V-EV-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99091
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen.de/th9/tlbv/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Universität Erfurt, Umbau und Modernisierung des Lehrgebäudes II, Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung HLS
Die Universität Erfurt beabsichtigt, dass auf dem Universitäts-Campus in der Nordhäuser Straße 63 in 99089 Erfurt befindliche Lehrgebäude 2 zu sanieren.
Die Beschaffung umfasst die Vergabe und Beauftragung von Dienstleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 Sanitäranlagen, 2 Wärmeversorgungsanlagen und 3 Lufttechnische Anlagen für den Umbau und die Modernisierung des Lehrgebäudes 2.
Das Lehrgebäude 2 wird von der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät genutzt und wurde 1962 als Hofgebäude errichtet. Es verfügt über 2 Hörsäle, einer Vielzahl von Seminarräumen und Laboren sowie besonderen Unterrichtsflächen.
Es gliedert sich in das vollunterkellerte dreigeschossige Hauptgebäude mit einer Walmdachkonstruktion sowie zwei eingeschossigen und unterkellerten Verbindungsbauten zu den Hörsälen. Die beiden Hörsäle sind ebenso mit einem eingeschossigen, unterkellerten Verbindungsbau verbunden. Die Kellergeschosse der Verbindungsbauten liegen im Unterschied zum Hauptgebäude oberhalb der Geländeoberkante.
Bei dem Hauptgebäude handelt es sich um einen Massivbau aus Stahlbeton- und Mauerwerksbauteilen. Das Dachgeschoss wird nicht genutzt. Das Kellergeschoss ist im Bereich des ehemaligen Heizungskellers tiefer ausgebildet bzw. im westlichen Bereich teilweise zweigeschossig. Die Kellerräume sind teilweise ungenutzt, teilweise werden sie als Technikräume oder Seminarräume genutzt.
Erschlossen wird das Gebäude über zwei Haupttreppenhäuser die vom Kellergeschoss bis ins 2. OG führen. Das Dachgeschoss ist je Giebelseite über eine untergeordnete Holztreppe vom 2. OG erreichbar. Die Verbindungsbauwerke zu den Hörsälen setzen sich in Nordrichtung jeweils in Achse der Haupttreppenhäuser fort.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, wodurch die Sanierung bautechnisch und gestalterisch erhöhten Anforderungen unterliegt. Unabhängig davon sind alle zutreffenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Planung zu berücksichtigen. Durch die Zuordnung als Sonderbau müssen insbesondere die jeweiligen Sonderbauvorschriften beachtet werden.
Die Bausubstanz ist seit langem verschlissen, eine optimale bzw. zufriedenstellende Nutzung des Gebäudes war nicht mehr gegeben. Darum wurden in Teilbereichen bereits Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Diese sollen in die Komplettsanierung integriert werden. Dafür sind entsprechende Maßnahmen während der Bauausführung der Gesamtsanierung einzuplanen.
In der Planung müssen insbesondere Erkenntnisse über den Aufbau und die Beschaffenheit einzelner Bauteile eingebunden werden. Beispielsweise führen geringe Materialstärken der Geschossdecken zu fehlenden Lastreserven.
Alle baulichen, haus- sowie sicherheitstechnischen Mängel sind im Zusammenhang zu betrachten und werden in einem Gesamtkonzept für die Sanierung zusammengefasst.
Mit der Sanierung soll auch der Energiebedarf des Gebäudes signifikant gesenkt werden. Damit gehen auch Maßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz und gegebenenfalls auch für die Kühlung des Gebäudes einher.
Universität Erfurt, Nordhäuser Straße 63 in 99089 Erfurt, Thüringen, Hochschulcampus in innerstädtischer Lage
Die Beschaffung umfasst die Vergabe und Beauftragung von Dienstleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS gemäß § 53 der HOAI für die Leistungsphasen 2 bis 3 in Verbindung mit der Erarbeitung der Haushaltsunterlage-Bau. Im Anschluss ist ggf. die weitere stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI 2021 beabsichtigt.
Umfang der Maßnahme
Die Sanierung des Gebäudes umfasst alle Bauteile sowie alle haustechnischen Anlagen. Das Gebäude soll im Zuge der Maßnahme gemäß den geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften ertüchtigt werden. Die Planung und Realisierung der Maßnahme unterliegt denkmalschutzrechtlichen Anforderungen. Darüber hinaus sind alle energetischen Optimierungen zu planen, die zu einer effektiven Senkung des Energiebedarfs führen.
Ein Kostenrahmen von 18.352.000,00 EUR brutto (KGr 200 bis 700) ist vorgegeben und sollte eingehalten werden.
Nutzungsspezifische Anforderungen
Aus der zukünftigen Nutzung ergeben sich folgende Anforderungen:
Die Nutzfläche des Gebäudes beträgt ca. 5.178 m². Die Lehr-, Büro- und Seminarräume sowie die zwei Hörsäle bilden den Großteil der Nutzfläche im Gebäude.
Hörsäle 5 und 6
Mit der Sanierung der Hörsäle 5 und 6 sollen in Funktion und Gestaltung ansprechende Vorlesungsräume entstehen, in denen neben der visuellen Präsentationstechnik auch Audio- und Mikrofontechnik genutzt werden soll.
Die Hörsäle sind stark verschlissen. Das Gestühl einschließlich Unterkonstruktion ist veraltet und muss nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Neugestaltung der erforderlichen Belüftung / Klimatisierung erneuert werden.
Seminarräume
Alle Seminarräume sind mit Multimediatechnik und Räume bis 40 Plätze mit einer Tafelanlage sowie mit Waschbecken auszustatten. Einzelne Seminarräume für den Fachbereich Sonder- und Sozialpädagogik sind zusätzlich mit Videotechnik auszurüsten.
Besondere Unterrichtsflächen
Die ehemaligen Werkstattbereiche im Verbindungsbauwerk zwischen Hörsaal 5 und 6 sind aufgrund ihrer Raumgröße gut als Seminarräume oder besondere Unterrichtsflächen nutzbar.
Büroräume
Die Büroräume werden, wenn statisch und räumlich möglich, generell über die Flure erschlossen. Durchgangszimmer sind zu vermeiden. Die Räume sind mit Einbauschränken ausgestattet, diese sind zu erneuern.
Raum der Stille
Der Raum der Stille wird als Rückzugsort und Meditationsraum genutzt. Der ehemalige Kellerraum ist durch den Einbau eines Fensters, entsprechender Schallschutzmaßnahmen (aufgrund des benachbarten Aufzugs) sowie durch hochwertige Materialien und Gestaltungselemente aufzuwerten.
Lagerräume
Zur effektiven Archivierung sollen in 2 Räumen Rollregalanlagen vorgesehen werden.
Weiteres/Sonstiges
Es sind ausreichend Kopier- und Putzräume vorzusehen. Werden Räume im Kellergeschoss für eine öffentliche Nutzung vorgesehen, so sind die Bereiche funktional und gestalterisch aufzuwerten. Die Dachfläche des nördlichen Anbaus ist derzeit nur von außen über mobile Leitern zu erreichen, hier ist ein Dachausstieg oder eine feste Leiter an der Außenfassade einzuplanen. Schornsteine und nicht mehr benötigte Technik, wie bspw. die Lüftungsanlage im Dachgeschoss für ehemalige PC-Pools oder die Abluftanlage im ehemaligen Chemielabor sind zurückzubauen.
1. Befähigung zur Berufsausübung nach III.1.1)
2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.1.2)
3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3)
4. zusätzliche Angaben nach VI.3)
Die Bewerbungen werden nach den unten aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Die Bewertung der vorgenannten Punkte erfolgt nach einem Kriterienkatalog „Bewertungsmatrix“, der an dem Bewerbungsbogen angefügt ist.
Wird die Höchstzahl der Wettbewerbsteilnehmer durch geeignete Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV angewendet, um darüber die Zahl der geeigneten Bewerber auf 5 (fünf) zu reduzieren.
Es ist vorgesehen, zunächst die Leistungsstufe 1 (Leistungsphasen 2 bis 3 HOAI) zu übertragen. Die Übertragung der Leistungsstufen 2; 3; 4 (Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI) ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung nach § 123 und § 124 GWB über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen;
b) bei Vorliegen von Ausschlussgründen ausreichende Erklärungen und Nachweise, die die Selbstreinigung nach § 125 GWB belegen;
c) Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k) der Verordnung EU Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziff. 23 der Verordnung EU 2022/576 des Rates vom 8. April 2022;
d) Nachweise für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV;
e) Erklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Auftragsanteilen nach § 46 Abs. 3 Nr.10 VgV;
f) Bewerber- und Bietergemeinschaften werden unter folgenden Bedingungen zugelassen:
Mit den Bewerbungsunterlagen ist eine von allen Mitgliedern der Bewerber- und Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach §§ 705 ff BGB;
- Nachweis über die Eintragung eines jeden Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in einem Berufsregister (Eintrag in einer Architektenkammer oder gleichwertig);
- die Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der ARGE gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- Erklärung, dass im Falle der Beauftragung die ARGE bis zur Abwicklung des Auftrages aufrechterhalten bleibt;
- gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Bewerber- und Bietergemeinschaft hinaus.
- Angaben der Bewerber- und Bietergemeinschaft können in einem Bewerbungsbogen erbracht werden. Die Nachweise sind von jedem Mitglied der Bewerber- und Bietergemeinschaft zu erbringen.
a) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 800.000 EUR für sonstige Schäden. Dieser Nachweis ist als Anlage der Bewerbung beizufügen.
Hinweis: Der Bewerber kann die Kontaktstelle über das Vorliegen eines aktuellen Nachweises für die Berufshaftpflichtversicherung im Bereich des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr informieren, indem er im Bewerbungsbogen die Maßnahme, die Auftragsnummer und wenn möglich die den Vertrag begleitende Organisationseinheit des TLBV benennt (Möglichkeit nach § 50 Abs. 3 VgV). Die Abdeckung der geforderten Mindestdeckungssummen durch die angegebene Berufshaftpflichtversicherung muss über alle vorliegenden Aufträge gewährleistet sein. Dazu hat sich der Bewerber zu erklären.
oder
Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
b) Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV mit einem geforderten Mindestgesamtumsatz von 1.250.000 EUR.
a) Nachweis der aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 800.000 EUR für sonstige Schäden. Dieser Nachweis ist als Anlage der Bewerbung beizufügen oder gemäß Hinweis unter III.1.2) a) zu erklären.
Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen
b) Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV mit einem geforderten Mindestgesamtumsatz von 1.250.000 EUR.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) die nachfolgenden Anforderungen durch ihre unternehmensbezogenen Angaben und ggf. Nachweise zu erbringen.
a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen:
Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten.
Die vergleichbaren erbrachten Leistungen (Referenzen 1 und 2) sind jeweils vollständig im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2022 nachzuweisen.
a1) Referenz 1 Wärmeversorgungsanlagen
Definition 1
Eine Fachplanung für die Technische Ausrüstung mit Wärmeversorgungsanlagen (Anlagengruppe 2) mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung
mit mindestens durchschnittlichen Anforderungen an die Planung (vergleichbar mit Honorarzone II HOAI), für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes mit:
mindestens zwei Geschossen,
Anschluss an eine Fernwärmestation mit einer Leistung von mind. 300 kW oder Installation einer Wärmeerzeugeranlage mit einer Leistung von mind. 300 kW,
verzweigtes Wärmeverteilnetz,
Raumheizflächen oder Fußbodenheizung,
Integration der Wärmeversorgungsanlage in die Gebäudeautomation.
Definition 2
Eine Fachplanung für die Technische Ausrüstung mit Wärmeversorgungsanlagen, wie in Definition 1 beschrieben für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes jedoch mit:
Anschluss an eine Fernwärmestation mit einer Leistung von mind. 200 kW oder Installation einer Wärmeerzeugeranlage mit einer Leistung von mind. 200 kW.
Definition 3 (Mindestanforderung)
Eine Fachplanung für die Technische Ausrüstung mit Wärmeversorgungsanlagen, wie in Definition 1 beschrieben für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes jedoch mit:
Anschluss an eine Fernwärmestation mit einer Leistung von mind. 100 kW oder Installation einer Wärmeerzeugeranlage mit einer Leistung von mind. 100 kW.
a2) Referenz 2 Planung Lüftungsanlagen
Definitionen für die „erbrachten vergleichbaren Leistungen“:
Definition 1
Eine Fachplanung Technische Ausrüstung für Raumlufttechnische Anlagen (Anlagengruppe 3) mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung mit mindestens hohen Anforderungen an die Planung (vergleichbar mit Honorarzone III HOAI), für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes mit:
mindestens zwei Geschossen,
einer Lüftungsanlage mit mindestens zwei thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen von mindestens 7.000 m³ / h in einem Gebäude einschließlich peripherer Kleinanlagen,
verzweigtes Luftverteilungsnetz sowie
Integration der Lüftungsanlage in die Gebäudeautomation.
oder
Definition 2:
Eine Fachplanung Technische Ausrüstung für Raumlufttechnische Anlagen (Anlagengruppe 3) wie in Definition 1 beschrieben für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes jedoch mit:
einer Lüftungsanlage mit mindestens zwei thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen von mindestens 5.000 m³ / h in einem Gebäude einschließlich peripherer Kleinanlagen.
oder
Definition 3 (Mindestanforderung):
Eine Fachplanung Technische Ausrüstung für Raumlufttechnische Anlagen (Anlagengruppe 3) wie in Definition 1 beschrieben für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes jedoch mit:
einer Lüftungsanlage mit mindestens zwei thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen von mindestens 3.000 m³/ h in einem Gebäude einschließlich peripherer Kleinanlagen.
b) Angaben zur Personalstruktur
b1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV;
b2) Angaben zu Namen und Qualifizierungen der Fachkräfte in der Fachrichtung, welche die Dienstleistung Fachplanung Technische Ausrüstung tatsächlich erbringen werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV;
b3) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiterin / Projektleiter) in der Fachrichtung Versorgungstechnik / Technische Gebäudeausrüstung oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen) und Nachweis der Qualifizierung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV;
b4) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Führungskraft (stellv. Projektleiter / stellv. Projektleiterin) in der Fachrichtung Versorgungstechnik / Technische Gebäudeausrüstung oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen) und Nachweis der Qualifizierung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV.
c) Sonstiges Bewertungskriterium
c1) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.
a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen:
Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten.
Die vergleichbaren erbrachten Leistungen (Referenzen 1 und 2) sind vollständig im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2022 nachzuweisen.
a1) Referenz 1 Planung Wärmeversorgungsanlage
Definition 3 (Mindestanforderung)
Eine Fachplanung für die Technische Ausrüstung mit Wärmeversorgungsanlagen, wie in Definition 1 beschrieben für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes jedoch mit:
Anschluss an eine Fernwärmestation mit einer Leistung von mind. 100 kW oder Installation einer Wärmeerzeugeranlage mit einer Leistung von mind. 100 kW.
a2) Referenz 2 Planung Lüftungsanlage
Definition 3 (Mindestdefinition):
Eine Fachplanung Technische Ausrüstung für Raumlufttechnische Anlagen (Anlagengruppe 3) wie in Definition 1 beschrieben für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes jedoch mit:
einer Lüftungsanlage mit mindestens zwei thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen von mindestens 3.000 m³/ h in einem Gebäude einschließlich peripherer Kleinanlagen.
b) Angaben zur Personalstruktur
b1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV;
b2) Angaben zu Namen und Qualifizierungen der Fachkräfte in der Fachrichtung, welche die Dienstleistung Fachplanung Technische Ausrüstung tatsächlich erbringen werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV;
b3) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiterin / Projektleiter) in der Fachrichtung Versorgungstechnik / Technische Gebäudeausrüstung oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen) und Nachweis der Qualifizierung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV.
gemäß § 75 Abs. 2 VgV, Berufsstand Ingenieur oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Unteraufträge bzw. beabsichtigte Weitergabe von Auftragsanteilen für die unter II.2.4 und II.2.11 genannten Leistungen sind zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter.
b) Die geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien gem. III.1.1) bis III.1.3) sind in einem Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen) beschrieben und zusammengefasst, der als Teilnahmeunterlage veröffentlicht ist.
c) Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bewerber unter dem in Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten elektronischen Zugang abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht. Es ist nur die elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen über den unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang zugelassen. Werden die Bewerbungsunterlagen auf einem anderen Weg als dem unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren.
d) Der Bewerbungsbogen (und die ggf. geforderten Anlagen) ist vollständig ausgefüllt und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der Name des Unterzeichnenden und das bewerbende Büro hervorgehen, zu versehen. Die Unterzeichnung in Textform hat unter der im Bewerbungsbogen vorgesehenen Stelle auf Seite 9 zu erfolgen. Wird der Bewerbungsbogen nicht oder nicht an der vorgesehenen Stelle auf Seite 9 des Bewerbungsbogens unterzeichnet, wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Änderungen des Bewerbers an den Teilnahme- und Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers.
e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch zurückzusenden. Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden.
Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch über den unter im Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang aufgefordert, die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern.
Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Fristen elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen entsprechend der vorliegenden Angaben und Nachweise bewertet und ggf. vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungsunterlage) mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bewerbers zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bewerbers im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen.
g) Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bewerbers im elektronisch eingegangenen Teilnahmeantrag (Bewerbungsunterlage) durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen.
h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet.
i) Nach Auswertung der Bewerbungen werden die nicht ausgewählten Bewerber mittels elektronischer Information über die Nichtaufnahme in den Kreis der Teilnehmer informiert (Absage an abgelehnte Bewerber). Nach Ablauf einer Wartefrist von 10 Kalendertagen werden die ausgewählten Bewerber (Teilnehmer) elektronisch zur Teilnahme am Verfahren (Zusage und Aufforderung zur Angebotsabgabe) aufgefordert. Nach Abgabe der finalen wertbaren, nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die verbliebenen Teilnehmer (Bieter) zu einem Vorstellungsgespräch (voraussichtlich in der 30./31. Kalenderwoche) elektronisch eingeladen. In der Vorstellung präsentiert sich das bewerbende Büro in einer 30-minütigen persönlichen Vorstellung vor einer Jury und beantwortet im Anschluss maximal drei Fragen der Jury. Nach Auswertung der finalen Angebote und der Vorstellungen werden die Teilnehmer am Vorstellungsgespräch über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet.
j) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Für den Fall der Nichtabhilfe einer Rüge durch die ausschreibende Stelle kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft innerhalb von 15 (fünfzehn) Kalendertagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung der ausschreibenden Stelle einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer stellen (§ 160 GWB). Der Antrag ist zu richten an die: Vergabekammer beim
Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99091
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0