Rahmenvereinbarung zur Päckchen- und Paketbeförderung für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 30/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justiz.thueringen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Päckchen- und Paketbeförderung für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Päckchen- und Paketbeförderung für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistung ist der Rahmenvereinbarung, dem Vertrag sowie dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Es existieren vier Teillose entprechend der Landgerichtsbezirke des Freistaats Thüringen. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2023 mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich um zwei Jahre, bis zum 30.06.2027, falls nicht zum 30.06.2025 gekündigt wird.
Landgerichtsbezirk Erfurt
Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung der zu befördernden Pakete arbeitstäglich (montags bis freitags) von den Poststellen der jeweiligen Dienststellen und deren Beförderung an die Empfänger im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie die Beförderung von Paketen, die an Empfänger im Ausland gerichtet sind, zu den Einlieferungsstellen des Post-Universaldienstleisters der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn die Beförderung kann auch im Ausland übernommen werden. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 3 Nr. 2 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Innerhalb eines Radius von 500 Kilometern, ausgehend von der absendenden Behörde, erfolgt die Zustellung in der Regel am nächsten Werktag.
Weiterhin beinhaltet die zu erbringende Leistung die digitale Abwicklung und Nachweisführung innerhalb eines Onlinekundenkontos, Sendungsverfolgung der Pakete, Haftung pro Paket für Verlust oder Beschädigung in Höhe von mind. 500,00 EUR, die erforderliche Bestätigung der Zustellung oder Nichtzustellung sowie die Rücksendung von Unterlagen an die jeweilige Behörde. Der Auftragnehmer stellt jeder einzelnen Behörde die erforderlichen Vordrucke mit Adressaufdruck der jeweiligen Behörde oder Blankoaufkleber, die für die Auftragsabwicklung benötigt werden, sowie bei Bedarf Transportbehälter für die Pakete zur Verfügung.
Landgerichtsbezirk Gera
Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung der zu befördernden Pakete arbeitstäglich (montags bis freitags) von den Poststellen der jeweiligen Dienststellen und deren Beförderung an die Empfänger im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie die Beförderung von Paketen, die an Empfänger im Ausland gerichtet sind, zu den Einlieferungsstellen des Post-Universaldienstleisters der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn die Beförderung kann auch im Ausland übernommen werden. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 3 Nr. 2 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Innerhalb eines Radius von 500 Kilometern, ausgehend von der absendenden Behörde, erfolgt die Zustellung in der Regel am nächsten Werktag.
Weiterhin beinhaltet die zu erbringende Leistung die digitale Abwicklung und Nachweisführung innerhalb eines Onlinekundenkontos, Sendungsverfolgung der Pakete, Haftung pro Paket für Verlust oder Beschädigung in Höhe von mind. 500,00 EUR, die erforderliche Bestätigung der Zustellung oder Nichtzustellung sowie die Rücksendung von Unterlagen an die jeweilige Behörde. Der Auftragnehmer stellt jeder einzelnen Behörde die erforderlichen Vordrucke mit Adressaufdruck der jeweiligen Behörde oder Blankoaufkleber, die für die Auftragsabwicklung benötigt werden, sowie bei Bedarf Transportbehälter für die Pakete zur Verfügung.
Landgerichtsbezirk Meiningen
Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung der zu befördernden Pakete arbeitstäglich (montags bis freitags) von den Poststellen der jeweiligen Dienststellen und deren Beförderung an die Empfänger im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie die Beförderung von Paketen, die an Empfänger im Ausland gerichtet sind, zu den Einlieferungsstellen des Post-Universaldienstleisters der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn die Beförderung kann auch im Ausland übernommen werden. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 3 Nr. 2 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Innerhalb eines Radius von 500 Kilometern, ausgehend von der absendenden Behörde, erfolgt die Zustellung in der Regel am nächsten Werktag.
Weiterhin beinhaltet die zu erbringende Leistung die digitale Abwicklung und Nachweisführung innerhalb eines Onlinekundenkontos, Sendungsverfolgung der Pakete, Haftung pro Paket für Verlust oder Beschädigung in Höhe von mind. 500,00 EUR, die erforderliche Bestätigung der Zustellung oder Nichtzustellung sowie die Rücksendung von Unterlagen an die jeweilige Behörde. Der Auftragnehmer stellt jeder einzelnen Behörde die erforderlichen Vordrucke mit Adressaufdruck der jeweiligen Behörde oder Blankoaufkleber, die für die Auftragsabwicklung benötigt werden, sowie bei Bedarf Transportbehälter für die Pakete zur Verfügung.
Landgerichtsbezirk Mühlhausen
Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung der zu befördernden Pakete arbeitstäglich (montags bis freitags) von den Poststellen der jeweiligen Dienststellen und deren Beförderung an die Empfänger im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie die Beförderung von Paketen, die an Empfänger im Ausland gerichtet sind, zu den Einlieferungsstellen des Post-Universaldienstleisters der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn die Beförderung kann auch im Ausland übernommen werden. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 3 Nr. 2 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Innerhalb eines Radius von 500 Kilometern, ausgehend von der absendenden Behörde, erfolgt die Zustellung in der Regel am nächsten Werktag.
Weiterhin beinhaltet die zu erbringende Leistung die digitale Abwicklung und Nachweisführung innerhalb eines Onlinekundenkontos, Sendungsverfolgung der Pakete, Haftung pro Paket für Verlust oder Beschädigung in Höhe von mind. 500,00 EUR, die erforderliche Bestätigung der Zustellung oder Nichtzustellung sowie die Rücksendung von Unterlagen an die jeweilige Behörde. Der Auftragnehmer stellt jeder einzelnen Behörde die erforderlichen Vordrucke mit Adressaufdruck der jeweiligen Behörde oder Blankoaufkleber, die für die Auftragsabwicklung benötigt werden, sowie bei Bedarf Transportbehälter für die Pakete zur Verfügung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bestimmungen zur E-Vergabe:
Grundsätzlich ist sämtliche Korrespondenz über www.evergabe-online.de zu führen. Für die fristwahrende Übermittlung von Bieterfragen oder eines Angebots durch Hochladen
der entsprechenden Dokumente auf der Internetplattform www.evergabe-online.de ist die Zeit nach UTC+1 (MEZ - Winterzeit), respektive UTC+2 (MESZ - Sommerzeit) maßgeblich.
Rechtsschutzbelehrung:
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 160 III 1 GWB zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen:
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland