Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) für die Stützpunktfeuerwehr Schönbrunn Referenznummer der Bekanntmachung: I-30/2-03-2023-0001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-hildburghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) für die Stützpunktfeuerwehr Schönbrunn
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) für die Stützpunktfeuerwehr Schönbrunn
Fahrgestell
Abnahme und Anlieferung beim Auftragnehmer (AN) zu Los 2 (Aufbauhersteller). Die Lieferadresse wird bei Auftragserteilung mitgeteilt.
Fertigung und Lieferung Fahrgestell gem. den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses (Anlage 01 der Ausschreibungsunterlagen). Lieferung an den Ort der Leistungserbringungen (Auftragnehmer zu Los 2).
Die Lieferung ist mit dem Aufbauherstellerhersteller (Los 2) abzustimmen. Name, Adresse und Kontaktdaten werden bei Auftragserteilung mitgeteilt.
Anlieferungstermin des Fahrgestells nicht nach dem 30.03.2024. Späterer Liefertermin nur in Abstimmung mit dem Aufbauhersteller (Los 2) möglich.
Feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau
Ausführung beim Aufbauhersteller. (End-)Abnahme beim Auftragnehmer für den feuerwehrtechnischen Aufbau (Los 2).
Fertigung und Lieferung Feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau auf das Fahrgestell zu Los 1 einschließlich Betankung gem. dem Leistungsverzeichnis (Anlage 01 der Ausschreibungsunterlagen).
Der Aufbau ist mit dem Fahrzeughersteller (Los 1), die Beladung mit den Lieferanten zu Los 3 und 4 abzustimmen. Name, Adresse und Kontaktdaten werden bei Auftragserteilung mitgeteilt.
Ausführungsbeginn nicht vor Anlieferung des Fahrgestells durch AN zu Los 1 (Hersteller). Spätester Anlieferungstermin des Fahrgestells voraussichtlich 30.03.2024.
Im Übrigen sind die Lieferungen zwischen den AN abzustimmen.
Feuerwehrtechnische Beladung
Abnahme und Anlieferung beim Auftragnehmer (AN) zu Los 2 (Aufbauhersteller). Die Lieferadresse wird bei Auftragserteilung mitgeteilt.
Lieferung der Beladung von feuerwehrtechnischer Ausstattung (Technik und Ausrüstung) gem. Leistungsverzeichnis (Anlage 01 der Vergabeunterlagen).
Der Lieferzeitpunkt ist mit dem Aufbauhersteller (Los 2) abzustimmen und erfolgt an diesen. Name, Adresse und Kontaktdaten werden bei Auftragserteilung mitgeteilt. Anlieferungstermin voraussichtlich mind. 6 Monate vor Fertigstellungstermin (30.11.2024).
Atemschutz
Lieferung von feuerwehrtechnischer Ausstattung bzw. Ausrüstung (Atemschutzausrüstung) gem. dem Leistungsverzeichnisses (Anlage 01 der Ausschreibungsunterlagen).
Der Lieferzeitpunkt ist mit dem Aufbauhersteller (Los 2) abzustimmen und erfolgt an diesen. Name, Adresse und Kontaktdaten werden bei Auftragserteilung mitgeteilt. Anlieferungstermin voraussichtlich mind. 3 Monate vor Fertigstellungstermin (30.11.2024).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht
Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form verlangt ist, sind Eigenerklärungen ausreichend (gilt für III 1.1-1.3). Innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich vom Bieter auszufüllende Musterformulare, die vorrangig zu verwenden sind. Geforderte Erklärungen, die sich nicht anhand dieser abgeben lassen, sind grundsätzlich als Eigenerklärung abzugeben.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage 11)
- Erklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (Eigenerklärung abzugeben, sofern einschlägig) (Anlage 12)
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann
- Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer
- Nachweis der Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft
- Nachweis der Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis (sofern einschlägig)
(Diese Unterlagen sind auch in Anlage 06 - Angebotsschreiben aufgeführt)
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) (sofern einschlägig; bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche), (Anlage 13)
- Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise des Dritten bei Eignungsleihe (auf Anforderung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche; auf gesondertes Anfordern des AG). (Anlage 14)
- Jährlicher Gesamtumsatz aufgeteilt in den jeweiligen Losen 1 bis 4 in den jeweils letzten drei Geschäftsjahren. (Anlage 15)
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Erklärung zur Umsetzung der betrieblichen Qualitätssicherung (§ 46 Abs.3 VgV) (Anlage 16) Los 1 bis 4
- Erklärung Einbau Digitalfunkgeräte (Anlage 16.1) Los 2
- Geeignete Referenzen des Bewerbers im Karosserie- und Fahrzeugbau (Anlage 17) Los 1 - mit folgenden Angaben: Name des Auftraggebers, Fahrzeugtyp, Auftragssumme pro Jahr, Anzahl, Name des Ansprechpartners oder Abteilung, Telefonnummer und Datum der Auslieferung. Bitte geben Sie mind. drei Referenzen an. Das Ende des Vertrages mit dem Auftraggeber darf nicht mehr als 36 Monate zurückliegen.
- Geeignete Referenzen des Bewerbers in der Entwicklung und Fertigung (Anlage 17.1) Los 2 - mit folgenden Angaben: Name des Auftraggebers, Fahrzeugtyp, Auftragssumme pro Jahr, Anzahl, Name des Ansprechpartners oder Abteilung, Telefonnummer und Datum der Auslieferung. Bitte geben Sie mind. drei Referenzen an. Das Ende des Vertrages mit dem Auftraggeber darf nicht mehr als 36 Monate zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV (sofern einschlägig; bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) (Anlage 18)
- Geeignete Referenzen des Bewerbers im Karosserie- und Fahrzeugbau (Anlage 17) Los 1 - mit folgenden Angaben: Name des Auftraggebers, Fahrzeugtyp, Auftragssumme pro Jahr, Anzahl, Name des Ansprechpartners oder Abteilung, Telefonnummer und Datum der Auslieferung. Bitte geben Sie mind. drei Referenzen an. Das Ende des Vertrages mit dem Auftraggeber darf nicht mehr als 36 Monate zurückliegen.
- Geeignete Referenzen des Bewerbers in der Entwicklung und Fertigung (Anlage 17.1) Los 2 - mit folgenden Angaben: Name des Auftraggebers, Fahrzeugtyp, Auftragssumme pro Jahr, Anzahl, Name des Ansprechpartners oder Abteilung, Telefonnummer und Datum der Auslieferung. Bitte geben Sie mind. drei Referenzen an. Das Ende des Vertrages mit dem Auftraggeber darf nicht mehr als 36 Monate zurückliegen.
Es gelten folgende Bestimmungen:
- Bewerbungsbedingungen
- Allgemeine Vertragsbedingungen VOL/B (Anlage 02)
- Besondere Vertragsbedingungen (Anlage 02.1)
- Auftragsspezifikationen gem. Leistungsbeschreibung (Anlage 01)
Es gilt das ThürVgG. Der Auftragsgegenstand fällt in den Anwendungsbereich des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG), weshalb die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG) ergebenden Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen als zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen (vgl. § 129 GWB) zum Vertragsbestandteil werden. Der/Die Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben), auf deren Angebot/e nach Abschluss der Wertung der Zuschlag erteilt werden soll (sog. Bestbieter) sowie deren etwaig vorgesehene Nachunternehmer haben insbesondere die gemäß §§ 10 ff. ThürVgG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben und die nach dem ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Nachweise vorzulegen (vgl. § 12 a ThürVgG). Folgende Anlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungen nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG ( Anlage 19.1)
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgelt-gleichheit §§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG (Anlage 19.2)
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG (Anlage 19.3)
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit §§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG (Anlage 19.4)
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG (Anlage 19.5)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt das Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG in der geltenden Fassung
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bietern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen über die Vergabeplattform. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Rückfragen der Bieter (Bewerber-/Bieterfragen) sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern über die Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bewerber/Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerber- bzw. Bieterinformationen der Vergabestelle einzusehen! Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist dort eingehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich über die Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) veröffentlicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(§160 GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.