Liefervertrag Leitpfosten für Außenstellen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0503SA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 100100
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfs.saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Liefervertrag Leitpfosten für Außenstellen
Liefervertrag Leitpfosten für Außenstellen
6000 St. Leitpfosten 1,05m; 50 St. Kunstst.-Kurvenleittafel VZ 605-10; 50 St. Kunstst. Kurvenleittafel VZ605-20: 300 St. Kunstst.-Winkel- Kurvenleittafel; 400 St. Kunstst.-Tragpfosten 1,45m; 400 St. Recycl-Sockel für Tragpf. ; 500 St. Aufsatzleitpfosten; 2.500 St. Leitpfostenbodenanteil; 7.500 St. Verbindungskeile
Straßenmeistereien im Saarland Straßenmeisterei Völklingen / Standort Sulzbach
Hirschbachstraße 5
66280 Sulzbach
Straßenmeisterei Merzig
In der Bruchwies 2b
66663 Merzig
Straßenmeisterei St. Wendel
August-Balthasar-Straße 3
66606 St. Wendel
Straßenmeisterei Rohrbach
Obere Kaiserstraße 285
66386 St. Ingbert-Rohrbach
Liefervertrag Leitpfosten für Außenstellen
6000 St. Leitpfosten 1,05m; 50 St. Kunstst.-Kurvenleittafel VZ 605-10; 50 St. Kunstst. Kurvenleittafel VZ605-20: 300 St. Kunstst.-Winkel- Kurvenleittafel; 400 St. Kunstst.-Tragpfosten 1,45m; 400 St. Recycl-Sockel für Tragpf. ; 500 St. Aufsatzleitpfosten; 2.500 St. Leitpfostenbodenanteil; 7.500 St. Verbindungskeile
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Liefervertrag Leitpfosten für Außenstellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Püttlingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66346
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6H6F0N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]6
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lfs.saarland.de