KHZG Softwarelösungen

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (GmbH, kommunal getragen)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

KHZG Softwarelösungen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Digitalisierung der Pflege- und Behandlungsdokumentation wurde nach dem erfolgreich abgeschlossenen Pilotprojekt nicht weitergeführt. Das KHZG wird zum Anlass genommen, gezielte erste Handlungsfelder zur digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation in Kombination mit der mobilen Dokumentation für das Klinikum Coburg zu beantragen und zu etablieren.

Insbesondere sollen die Prozesse

- Medizinische Pflegedokumentation

- Medizinische Behandlungsdokumentation

digitalisiert, verschlankt und Schnittstellen reduziert werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 110 605.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Kauf der Lizenzen, Dienstleistung der Einrichtung und Einführung, Schulung und Wartung

ORBIS KURV

ORBIS U Pflege Assessments

ORBIS U Pflege BAss

ORBIS U Pflege Care Cycle

ORBIS U Pflege Maßnahme

ORBIS U Assessment Konfigurator

ORBIS U Pflege Regeleditor

ORBIS U Pflege Wundmanagement

ORBIS U Zugangsmanagement

ORBIS Cockpit Stationstafel

ORBIS COVID-19 Verdachtsdoku

ORBIS Komplexbehandlung akuter Schlaganfall

ORBIS Neurologisch-Neurochirurgische Frühreha Komplexbehandlung

ORBIS Infoservice (eine Infoquelle)

ORBIS Clinical Assessment

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Regiomed und deren IT verfolgen eine Strategie einer einrichtungsübergreifenden KIS-Plattform und haben diese Plattform bereits übergreifend umgesetzt. Die KIS-Plattform erlaubt Synergien in der IT (Beschaffung und insbes. Betreuung und Betrieb), aber auch - und das wird insbesondere bei sich verstärkender IT-Durchdringung der Arbeitsprozesse der klinischen Anwender immer wichtiger - in der Standardisierung und Optimierung der Arbeitsprozesse mit Unterstützung der IT-Werkzeuge. Insofern ist die einheitliche KIS-Plattform in der Regiomed eine wesentliche Strategiekomponente ("Ein-Plattform-Strategie im KIS"), nicht nur der IT sondern der Gruppe insgesamt, einschließlich in Bezug auf die Kernaufgabe: die klinische Versorgung der Bevölkerung.

Ein weiterer Vorteil die einheitliche Eingabeoberfläche welche den Schulungsaufwand, das Verständnis und die Sicherheit in der Nutzung des Anwenders unterstützt.

Ein 3. wesentlicher Aspekt einer Ein-Plattform-Strategie im KIS ist die Verfügbarkeit valider und konsistenter Daten in allen klinischen Bereichen, garantiert durch die Qualitätssicherung bei der Herstellung des KIS (Programmierung, Implementierung) und durch einen ordnungsgemäßen Betrieb. Unvollständige Daten und/oder Schnittstellenprobleme sind durch den integrativen Ansatz ausgeschlossen oder zumindest wesentlich vermindert. Insofern sind die Sicherheit im klinischen Handeln und letztlich die Patientensicherheit positiv betroffen.

Im Ergebnis der Ein-Plattform-Strategie im KIS ist es rational und sinnvoll, eine Erweiterung der Funktionen an klinischen Arbeitsplätzen vorrangig über das KIS zu suchen, wenn dort vorhandene Informationen und Dokumentationen zur Funktion dieser Erweiterungen beitragen oder sogar notwendig sind. Insbesondere zusammenfassende Übersichten ("Fieberkurve"), Funktionen zur Erkennung von Risiken (z.B. im Wundmanagement) oder auch Funktionen zur Steuerung von Arbeitsprozessen ("Pathways", Maßnahmenplanung) sind i.d.R. eng eingebunden in die sonstige klinische Dokumentation und Workflow-Steuerung und profitieren ganz besonders von der Einbettung in das KIS.

Im Ergebnis der o.g. Überlegungen kommt die Regiomed daher zu der Entscheidung, die Positionen:

ORBIS KURV

ORBIS U Pflege Assessments

ORBIS U Pflege BAss

ORBIS U Pflege Care Cycle

ORBIS U Pflege Maßnahme

ORBIS U Assessment Konfigurator

ORBIS U Pflege Regeleditor

ORBIS U Pflege Wundmanagement

ORBIS U Zugangsmanagement

ORBIS Cockpit Stationstafel

ORBIS COVID-19 Verdachtsdoku

ORBIS Komplexbehandlung akuter Schlaganfall

ORBIS Neurologisch-Neurochirurgische Frühreha Komplexbehandlung

ORBIS Infoservice (eine Infoquelle)

ORBIS Clinical Assessment

als Bestandteil des KIS zu verstehen und zu beziehen. Die interne Bewertung anhand der Regiomed vorliegenden Informationen ist dergestalt, dass diese Funktionen im Sinne der Integration für Daten und Workflow-Steuerung für die Ein-Plattform-Strategie im KIS wesentlich sind und daher bei Verfügbarkeit vom KIS-Hersteller bezogen werden sollten.

Die Funktion "Mobile Foundation" hat eine Sonderrolle inne, weil sie die technische Plattform für andere Funktionen bietet. Die Beschaffung dieser Funktionserweiterung des KIS kann nur vom Hersteller erfolgen und daher ist deren Handhabung als KIS-Erweiterung in jedem Fall alternativlos.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

KHZG Softwarelösungen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
21/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 110 605.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe nach Absatz 1 Nummer 2 nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/02/2023

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