Rahmenvereinbarung für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Thüringer Aufbaubank (TAB) 2023 - 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: TAB - 2023 JAP

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aufbaubank.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=502730
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=502730
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Thüringer Aufbaubank (TAB) 2023 - 2026

Referenznummer der Bekanntmachung: TAB - 2023 JAP
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79210000 Rechnungslegung und -prüfung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung für die Durchführung der Jahres- und Konzernabschlussprüfungen der TAB für die Geschäftsjahre 2023 bis 2026

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvereinbarung für die Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse sowie Konzernabschlüsse und Prüfung der zusammengefassten Lageberichte der Thüringer Aufbaubank (TAB) zum 31.12.2023 bis zum 31.12.2026, jeweils Vorprüfung sowie einschließlich Prüfung der Einhaltung von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der Abschlussprüfer wird jährlich bestellt werden.

Die unter Beachtung genereller gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen sowie des Thüringer Aufbaubankgesetzes (ThürAufbBkG) und der TAB-Satzung zu erbringenden Dienstleistungen (Prüfungsleistungen) umfassen:

- Jahresabschlussprüfung und Prüfung des zusammengefassten Lageberichts der Thüringer Aufbaubank für die Geschäftsjahre 2023 bis 2026

- Konzernabschlussprüfung und Prüfung des zusammengefassten Lageberichts der Thüringer Aufbaubank für die Geschäftsjahre 2023 bis 2026

- Prüfung der Einhaltung von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz und Erstellung einer gesonderten Anlage mit den Prüfungsergebnissen nach § 53 HGrG im Prüfungsbericht

- Persönliche Vorstellung der Prüfungsergebnisse in den jeweiligen Gremienversammlungen durch den verantwortlichen Prüfungsleiter

- Information, falls Tatsachen festgestellt werden, die eine Unrichtigkeit der Entsprechenserklärung gemäß Public Corporate Governance Kodex des Freistaats Thüringen (PCGK) ergeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Prüfungsstrategie und -planung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Personals / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 45
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation

- Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

- Eigenerklärung zur Sanktions-VO

- Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarem Register (nicht älter als 1 Jahr)

- Nachweis der Anerkennung als Wirtschaftsprüfergesellschaft durch eine zuständige Stelle

Einzelheiten siehe Verfahrensbedingungen (Eignung)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Geschäftsberichte der letzten drei Geschäftsjahre, uneingeschränkt testiert.

- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 54 Wirtschaftsprüferordnung über die Mindestversicherungssumme nach § 54 Abs. 4 WPO.

- Angabe zur KMU-Eigenschaft

Einzelheiten siehe Verfahrensbedingungen (Eignung)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Unternehmensbeschreibung

- Angabe der Umsatzerlöse für die ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgeschlüsselt nach rechtlich selbständigen Förderbanken und Prüfungen mit Prüfungserweiterung nach § 53 HGrG

- Angaben zu Prüfungsleiter und Prüfteam (Name und Qualifikation des Prüfungsleiters; Nachweise der Anzahl und Qualifikationen (Diplom, Master) der eingesetzten Mitarbeiter; Bescheinigung über die Teilnahmen an der Qualifikationskontrolle nach § 57a WPO)

- Referenzen (mindestens 3): Referenzen für Fördergeschäft von deutschen öffentlichen Banken einschließlich Prüfung nach § 53 HGrG; Bilanzierung und Konzernbilanzierung von Banken nach HGB; vergleichbare Leistungen des vorgesehenen Prüfteams der letzten 3 Jahre

- Unabhängigkeitserklärung gemäß Ziff. 7.3 der Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats Thüringen

Einzelheiten siehe Verfahrensbedingungen (Eignung

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfergesellschaft, die die Anforderungen des HGB (insbesondere § 319HGB) und des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (insbesondere WPO) erfüllen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/03/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/03/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/07/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 135 ff GWB haben alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht.

Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. Angebotes wird dieser bzw. dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber / Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag bzw. Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers / Bieters, schon in seinen Unterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen könnten, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen, und dies in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).

Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bewerber / Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2023

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