Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum Oberhof - Umsetzung Energiekonzept Oberhof - Errichtung Wärmeverteilnetz Energiezentrale Generalplanung AP1.2 - Wärmeverteilnetz Referenznummer der Bekanntmachung: 00544-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhof
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wintersportzentrum-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum Oberhof - Umsetzung Energiekonzept Oberhof - Errichtung Wärmeverteilnetz Energiezentrale Generalplanung AP1.2 - Wärmeverteilnetz
Der Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum Oberhof beabsichtigt, die Wintersportstätten umweltfreundlich und kosteneffizient energetisch zu ertüchtigen, sodass eine nachhaltige und kosteneffiziente und innovative Energieversorgung sichergestellt ist. Hierzu plant der Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum Oberhof am Standort der Wintersportstätten die Errichtung und den Betrieb einer Energiezentrale zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie die Errichtung eines klimaschonenden Wärmeverteilnetzes nicht nur der Wintersportstätten, sondern auch von Anschlussnehmern in der Stadt Oberhof. Gegenstand dieses Auftrags ist allein die Generalplanung des Wärmeverteilnetzes.
Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum Oberhof Jägerstraße 10 98559 Oberhof
Für die Errichtung des Wärmeverteilnetztes sollen Leistungen der
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI in Verbindung mit Anlage 12 zur HOAI), Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß der Leistungsbeschreibung,
- Objektplanung Gebäude und Innenräume (Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zur HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß der Leistungsbeschreibung,
- Fachplanung Tragwerksplanung (Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zur HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß Leistungsbeschreibung,
- Fachplanung Technische Ausrüstung (Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zur HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß der Leistungsbeschreibung,
- Leistungsbild Landschaftsplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil 2 Abschnitt 2 der HOAI in Verbindung mit Anlage 7 zur HOAI), Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß der Leistungsbeschreibung,
- Leistungsbild Ingenieurvermessung (Ziff. 1.4 der Anlage 1 zur HOAI), Planungsbegleitende Vermessungen, Leistungsphasen 1 bis 4 sowie
- Leistungsbild Geotechnik (Ziff. 1.3 der Anlage 1 zur HOAI), Teilleistungen a bis c gemäß der Leistungsbeschreibung
jeweils (stufenweise) vergeben werden. Der Bieter hat sicherzustellen, dass ein Projektleiter vor Ort zur Verfügung steht (Verfügbarkeit innerhalb von 180 Minuten). Für die Maßnahme ist ein Gesamtkostenrahmen von EUR 13,8 Mio. netto vorgesehen. Diese Kostenobergrenze ist zwingend einzuhalten (Kostensicherheit).
In die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern gehen der Umsatz des Unternehmens, die Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten und die wertbaren Referenzen ein und wie folgt bewertet:
1. Punkte für die Mitarbeiteranzahl des Bewerbers werden mithilfe lineare Interpolation ermittelt = ((max. Mitarbeiterzahl - Mitarbeiter Bewerber)/(max. Mitarbeiterzahl - min. Mitarbeiterzahl)) * gewichtete Punktzahl des Kriteriums ermittelt. Die Mitarbeiterzahl geht zu 10 % in die Auswahl ein.
2. Punkte für die Umsatz des Bewerbers werden mithilfe lineare Interpolation ermittelt = ((max. Umsatz - Umsatz Bewerber)/(max. Umsatz - min. Umsatz)) * gewichtete Punktzahl des Kriteriums ermittelt. Der Umsatz geht zu 10 % in die Auswahl ein.
3. Die Referenzen gehen insgesamt zu 80 % in die Auswahl ein. Dabei entfallen 40 % auf die geeignetste Referenz des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerk, 40 % die geeignetste Referenz des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung.
Im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerk können in den folgenden Bereichen jeweils bis zu 5 gewichtete Punkte erzielt werden, welche wiederum untereinander wie folgt gewichtet werden: Gesamtbaukosten 30 %, koordinierter Leitungsplan 20 %, örtliche Bauüberwachung 30 %, Gesamtkoordination der Planungsgewerke 20 %. Punkteverteilung Gesamtbaukosten: EUR 3 Mio. netto = 0 Punkte, ab EUR 5 Mio. netto = 1 Punkt, ab EUR 7 Mio. netto = 3 Punkte, ab EUR 9 Mio. netto = 5 Punkte; Punkteverteilung koordinierter Leitungsplan: nicht erfüllt = 0 Punkte, erfüllt = 5 Punkte; Punkteverteilung örtliche Bauüberwachung: nicht erfüllt = 0 Punkte, erfüllt = 5 Punkte; Punkteverteilung Gesamtkoordination Planungsgewerke: nicht erfüllt = 0 Punkte, erfüllt = 5 Punkte.
Im Leistungsbild Fachplanung Technisch Ausrüstung können in den folgenden Bereichen jeweils bis zu 5 Punkte erzielt werden, welche wiederum untereinander wie folgt gewichtet werden: Gesamtbaukosten 50 %, örtliche Bauüberwachung 50 %. Punkteverteilung Gesamtbaukosten: unter EUR 0,9 Mio. netto = 0 Punkte, ab EUR 0,9 netto = 1 Punkt, ab EUR 1,5 Mio. netto = 3 Punkte, ab EUR 2,6 Mio. netto = 5 Punkte; Punkteverteilung örtliche Bauüberwachung: nicht erfüllt = 0 Punkte, erfüllt = 5 Punkte.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen der einzelnen Leistungsbilder
1) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die unter Ziff. III.1.1 genannten Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
2) Sofern sich der Bewerber auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag eine
Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die unter Ziff. III.1.1 genannten Eigenerklärungen bezogen auf den Dritten sowie die weiteren Erklärungen und Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
3) Sofern der Bewerber beabsichtigt die Leistungen unter Einbeziehung von Nachunternehmern zu erbringen,sind Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu bezeichnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist, falls es die Gesellschaftsform erfordert.
2. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG sowie nach Art. 5k der Sanktions-VO nicht vorliegen.
3. Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt.
1.Eigenerklärung zum Umsatz (gerundet auf volle 1 000 EUR) des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021). Der durchschnittliche Mindestjahresumsatz muss mind. 500 000,00 EUR betragen.
2.Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Ausreichend ist auch der Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird.
Vgl. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
1. Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl gegliedert nach beschäftigten Führungskräften, Architekten/Ingenieure, Zeichner/Sonstige der letzten 3 Jahre (2019-2021).
2. Nachweis, dass die Berufsqualifikation des Ingenieurs vorliegt durch die Benennung eines Projektleiters und/oder eines stellvertretenden Projektleiters mit Angaben zum Berufsabschluss (d.h. Studien- und Ausbildungsabschluss) des Projektleiters und/oder stellvertretenden Projektleiters. Aus den Angaben muss hervorgehen, dass der Projektleiter oder dessen Stellvertreter über die Qualifikation eines bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieurs verfügt.
3. Eigenerklärungen zum Nachweis der erforderlichen Erfahrung (Referenzen):
Auflistung der Referenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen. Die Darstellung muss für jede Referenz auf max. 2 DINA4-Seiten pro Referenz erfolgen und jeweils mindestens folgende Angaben enthalten (Projektbeschreibung):
- verbale Beschreibung, Nennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners mit Telefonnummer, Angabe des Leistungsumfangs und Zeitraum. Sämtliche Referenzen müssen zwischen dem 01.01.2015 und 31.01.2023 fertiggestellt worden sein (Abnahme durch den Auftraggeber).
Für folgende Leistungsbilder sind unter Beachtung der beschriebenen Mindestanforderungen mind. jeweils eine Referenz einzureichen. Die mehrfache Benennung einer Referenz für weitere Leistungsbilder ist möglich.
Mindestanforderungen je Leistungsbild:
3.1 Leistungsbild: Objektplanung Ingenieurbauwerk, §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 2-7 vollständig erbracht, mind. Honorarzone II, mind. Gesamtbaukosten in Höhe von EUR 3 Mio., die erbrachten Leistungen sind mit der zu vergebenden vergleichbar, wenn Planungsleistungen über Transportleitungen für Fernwärme und/oder wassergefährdende Flüssigkeiten und/oder Gase mit zahlreichen Verknüpfungen und/oder zahlreichen Zwangspunkten (HOAI, Anlage 12, Punkt 12.2 - Gruppe 4) erbracht worden sind.
3.2 Leistungsbild: Fachplanung Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 2-7 vollständig erbracht, mind. Honorarzone II, mind. Gesamtbaukosten in Höhe von EUR 3 Mio., die erbrachten Leistungen sind mit der zu vergebenden vergleichbar, wenn Planungsleistungen über einfache Technische Anlagen der Wassergewinnung, und/oder -förderung, und/oder -speicherung (HOAI, Anlage 15, Abschnitt 15.2 - Gruppe 7.2) erbracht worden sind.
3.3 Leistungsbild: Fachplanung Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI, LPH 2 bis 5 vollständig erbracht, mind. Honorarzone II, die erbrachten Leistungen sind mit der zu vergebenden vergleichbar, wenn Planungsleistungen mind. über Flachgründungen einfacher Art (HOAI Anlage 14, Abschnitt 14.2) erbracht worden sind.
3.4 Leistungsbild: Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan, § 26 HOAI, Leistungsphasen 2-4 vollständig erbracht.
3.5 Leistungsbild: Objektplanung, §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 2-7 vollständig erbracht, mind. Honorarzone III, die erbrachten Leistungen sind mit der zu vergebenden vergleichbar, wenn Objektplanungsleistungen über Objekte der Objektliste Gebäude - HOAI, Anlage 10, Gruppe Infrastruktur erbracht worden sind.
Vgl. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Architekten und Ingenieure die gemäß § 64 ThürBO bauvorlageberechtigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6LAC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 3 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vg. § 160 ff. GWB.