Rahmenvertrag Bekleidung Landesverwaltungsamt Referenznummer der Bekanntmachung: EU74/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de/2428.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Bekleidung Landesverwaltungsamt
Rahmenvertrag zur Lieferung von Bekleidung für die Bewohner in der Landesaufnahmestelle des Landesverwaltungsamts in Lebach
Bekleidung Erwachsene
Lebach
Saarland
Die Einkleidung der Bewohner der Landesaufnahmestelle Lebach erfolgt im Auftrag des Landes durch die Kleiderkammer des Deutschen Roten Kreuzes. Gegenstand des Auftrages ist die Beschaffung der zur Ausgabe erforderlichen Kleidungsstücke.
Dazu zählen Bekleidungsstücke für Erwachsene, Kinder und Babys, Schuhe sowie Unterwäsche. Die laufende Beschaffung ist mit Hilfe eines Rahmenliefervertrages (Kauf ab Abruf) sicherzustellen.
Verlängerungsoption für jeweils ein weiteres Jahr längstens jedoch für insgesamt 4 Jahre. Die Gesamtdauer des Rahmenvertrags darf grundsätzlich nicht 4 Jahre überschreiten.
Bekleidung Babys u. Kinder
Lebach
Saarland
Die Einkleidung der Bewohner der Landesaufnahmestelle Lebach erfolgt im Auftrag des Landes durch die Kleiderkammer des Deutschen Roten Kreuzes. Gegenstand des Auftrages ist die Beschaffung der zur Ausgabe erforderlichen Kleidungsstücke.
Dazu zählen Bekleidungsstücke für Erwachsene, Kinder und Babys, Schuhe sowie Unterwäsche. Die laufende Beschaffung ist mit Hilfe eines Rahmenliefervertrages (Kauf ab Abruf) sicherzustellen.
Verlängerungsoption für jeweils ein weiteres Jahr längstens jedoch für insgesamt 4 Jahre. Die Gesamtdauer des Rahmenvertrags darf grundsätzlich nicht 4 Jahre überschreiten.
Schuhe
Lebach
Saarland
Die Einkleidung der Bewohner der Landesaufnahmestelle Lebach erfolgt im Auftrag des Landes durch die Kleiderkammer des Deutschen Roten Kreuzes. Gegenstand des Auftrages ist die Beschaffung der zur Ausgabe erforderlichen Kleidungsstücke.
Dazu zählen Bekleidungsstücke für Erwachsene, Kinder und Babys, Schuhe sowie Unterwäsche. Die laufende Beschaffung ist mit Hilfe eines Rahmenliefervertrages (Kauf ab Abruf) sicherzustellen.
Verlängerungsoption für jeweils ein weiteres Jahr längstens jedoch für insgesamt 4 Jahre. Die Gesamtdauer des Rahmenvertrags darf grundsätzlich nicht 4 Jahre überschreiten.
Unterwäsche
Lebach
Saarland
Die Einkleidung der Bewohner der Landesaufnahmestelle Lebach erfolgt im Auftrag des Landes durch die Kleiderkammer des Deutschen Roten Kreuzes. Gegenstand des Auftrages ist die Beschaffung der zur Ausgabe erforderlichen Kleidungsstücke.
Dazu zählen Bekleidungsstücke für Erwachsene, Kinder und Babys, Schuhe sowie Unterwäsche. Die laufende Beschaffung ist mit Hilfe eines Rahmenliefervertrages (Kauf ab Abruf) sicherzustellen.
Verlängerungsoption für jeweils ein weiteres Jahr längstens jedoch für insgesamt 4 Jahre. Die Gesamtdauer des Rahmenvertrags darf grundsätzlich nicht 4 Jahre überschreiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweisdarf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
3. ggf. Bietergemeinschaftserklärung,
4. ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
5. ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
6. Erklärung gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Der/die Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/ Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschaden und Sachschaden mindestens in Höhe 500.000,00 Euro je Versicherungsfall und mindestens 1.000.000,00 Euro je Versicherungsjahr.
Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter abzuschließen;
2. Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für den Gesamtumsatz sowie der Umsatz für den ausschreibungsrelevanten Bereich.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bieter muss mindestens 2 Referenzen der letzten 3 Jahre benennen und beschreiben (Referenzprojekte). Dafür sind die vorgegebenen 2 Referenzbögen zu verwenden.
Die Referenzprojekte müssen kurz beschrieben werden und mit den hier ausgeschriebenen Leistungen in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein.
Werden nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt, die diesen Anforderungen entsprechen, hat dies den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen gemäß dem saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) abzugeben.
Eine Nachforderung der Erklärung ist der Vergabestelle vorbehalten.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die genannten Erklärungen nach Nr. 1-5, 8 und 9 des Erklärungsvordrucks zur Bietereignung auf Anforderung der Vergabestelle während der Prüfung und Wertung auch für die Angebotsabgabe benannten Nachunternehmer vorzulegen.
Wird beabsichtigt,Teile der ausgeschriebenen Leistungen an Unterauftragnehmer weiterzugeben, ist anhand des Formblatts Erklärung zum Nachunternehmereinsatz zu erklären, welche Teile.
Die zur Ausführung der Leistung vorgesehenen Unterauftragnehmer sind zu benennen und Bieterangaben nach dem Mustervordruck für Eigenerklärungen des Bieters sowie eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter können ausschließlich auf der eVergabe-Plattform www.vergabe.saarland bis zum 21.03.2023, 10.00 Uhr abgerufen bzw. heruntergeladen werden (zugleich Abgabefrist für Angebote).
Die Ausschreibungsunterlagen (Auftragsunterlagen) sind ausschließlich durch Herunterladen auf der eVergabe-Plattform erhältlich, vgl. Ziffer I.3 Kommunikation.
Die gesamte Kommunikation (Fragen, Antworten und Informationen) erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Nicht registrierten Bietern wird empfohlen, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist regelmäßig über die Kommunikation zu informieren.
Die Vergabestelle behält sich vor, Bieterfragen und Antworten gesammelt bekanntzugeben. Mündliche oder telefonische Anfragen an die ausschreibende Stelle sind nicht zugelassen. Bieterfragen sind nur bis zum 10.03.2023 zugelassen.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig über die eVergabeplattform einzureichen, vgl. Ziffer IV.2.2 Schlußtermin für den Eingang der Angebote.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.saarland.de/3339.htm