RV Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen sowie Fettabscheiderinhalten Referenznummer der Bekanntmachung: 990.O.23.035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uniklinikum-jena.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html
Abschnitt II: Gegenstand
RV Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen sowie Fettabscheiderinhalten
RV Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen sowie Fettabscheiderinhalten
Universitätsklinikum Jena Am Klinikum 1 07747 Jena Dienstleistungszentrum am Klinikum Jena-Lobeda und Haus 1 Klinikum Bachstraße (Innenstadt Jena)
1.Speisereste-, Küchenabfall- und Fettabscheiderentsorgung aus einer Nassmüllanlage der Fa. ELKUCH zur Verwertung in einer Biogasanlage
2. Entsorgung von Kantinen- und Küchenabfällen inklusive Behälter-reinigungen
Verlängerungsoption um 2 x 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und Nachweis Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
a) bei Personenschäden je Schadensfall mindestens 1.000.000,00 EUR
b) bei Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 250.000,00 EUR
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Liste der wesentlichen analogen Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, mit Bezeichnung und Umfang der Leistung sowie Leistungszeitraum und Ansprechpartner (mit Kontaktdaten)
- Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach KrWG / EfbV
- Nachweis über Zertifizierung eines Qualitäts- oder Umweltmanagementsystems
- Vorlage einer Genehmigung (Betriebsregistrierung) zur Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen / Fettabscheiderinhalten in einer Biogasanlage gemäß Verord-nung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tie-rische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV) vom 27. Juli 2006
- Nachweis des Abschlusses eines Entsorgungsvertrages mit einer durch die zu-ständige Behörde dafür genehmigten Biogasanlage, da die EU-Entscheidung 2000/285/EG eine Verwertung des mit Fettabscheiderinhalten versehenen Gemi-sches zu Futtermitteln verbietet.
Erklärungen laut ThürVgG. Die dafür erforderlichen Formblätter sind über einen im Aufforderungsschreiben genannten Link einsehbar. Nach Aufforderung durch die Vergabestelle zur Vorlage der Erklärungen zum Thüringer Vergabegesetz sind diese vom Bestbieter innerhalb von 3-5 Werktagen zu übermitteln. Eine Einreichung per Email ist dabei ausreichend.
Bei nicht fristgerechter Vorlage der Erklärungen wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind zum kostenlosen download auf dem Vergabeportal des DTVP eingestellt (http://www.dtvp.de/Center/).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYA6L2S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99432
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uniklinikum-jena.de