Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 23 VgV 004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gera.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen
Postdienstleistungen für die Stadtverwaltung Gera im Zustellbereich 07 (Los 1) und darüber hinaus (Los 2).
Die Stadt Gera schreibt nachfolgend aufgeführte Postdienstleistungen für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024 (mit zwei zusätzlichen Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber bis längstens 31.07.2026) in 2 Losen aus.
Der Bieter muss belegen, dass er klimapolitisch nachhaltig agiert und das bei den eingesetzten Zustellfahrzeugen ein Mindestanteil von 10% aus sauberen Fahrzeugen (Elektroautos, Wasserstoffautos) eingehalten wird. Dieser Nachweis muss auch für alle Nachunternehmer erbracht werden.
Postdienstleistungen für den Zustellbereich 07
Stadt Gera
Los 1:
1. Abholservice für die Ausgangspost
2. Frankieren, Konsolidieren und Einliefern der Ausgangspost
3. Zustellen der Ausgangspost für den Zustellbereich 07
4. Lieferservice für die Eingangspost
optionale Vertragsverlängerung bis maximal 31.07.2026 möglich
optionale Vertragsverlängerung bis maximal 31.07.2026 möglich
Zur Angebotsabgabe sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Diese haben für ihre Gemeinschaft einen Bevollmächtigten zu bestimmen, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vollumfänglich vertritt.
Postdienstleistungen über den Zustellbereich 07 hinaus
Stadt Gera
Los 2:
1. Abholservice für die Ausgangspost
2. Frankieren, Konsolidieren und Einliefern der Ausgangspost
3. Zustellen der Ausgangspost über den Zustellbereich 07 hinaus
optionale Vertragsverlängerung bis maximal 31.07.2026 möglich
optionale Vertragsverlängerung bis maximal 31.07.2026 möglich
Zur Angebotsabgabe sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Diese haben für ihre Gemeinschaft einen Bevollmächtigten zu bestimmen, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vollumfänglich vertritt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage der seitens der Bundesnetzagentur erteilten, aktuell gültigen Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen (Kopie).
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters mittels Formblatt 124 LD. Link zum Formblatt 124: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung.229734.pdf
Die Eignung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Siehe III.1.1).
zusätzlich:
Eine Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen zur Auftragsabwicklung keine „Scheinselbständige“ beschäftigt bzw. mit der Leistungserbringung beauftragt.
Einen Auszug aus dem für den Bieter geltenden Tarifvertrag, so zutreffend, aus dem insbesondere die Höhe der Entgeltzahlungen für seine Beschäftigten im Zustelldienst eindeutig ersichtlich ist.
Den Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personen-und Sachschäden.
Bei Bietern, die Nachunternehmen beauftragen, müssen die vorherig aufgeführten Unterlagen für alle beteiligten Unternehmen auf Anforderung des Auftraggebers nach Angebotsöffnung vom Bieter nachgereicht werden, sofern dessen Angebot nach der Öffnung in die engere Wahl kommt.
Aussagekräftige Informationen zur Betriebsstruktur.
Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Siehe III.1.1).
zusätzlich:
Einen Nachweis zum Einsatz von mind. 10% sauberen Fahrzeugen (Elektroautos, Wasserstoffautos).
Eine Eigenerklärung, nur sach- und fachkundiges Personal für die ausgeschriebenen Postdienstleistungen einzusetzen. Zudem ist die Prozentzahl der sozialversicherungspflichtigen Angestellten anzugeben, sowie die Prozentzahlen für die weiteren Anteile der Beschäftigten. Die Eigenerklärung hat auch eine schlüssige Darstellung zu enthalten, dass und wie der Bieter, insbesondere das Zustellpersonal, systematisch und nachweisbar zu folgenden Sachverhalten schult: Qualitätssicherung der Zustellung, Verlustvermeidung, Reklamationsverfahren.
Eine kurze und prägnante Darstellung der Art und Dauer der Kommunikationswege zwischen Bieter und Auftraggeber sowohl für die stetige Arbeitskommunikation als auch für die zur Problemlösung.
Insbesondere muss die Darstellung auch darüber Auskunft geben, wie die Art und die Dauer der Kommunikationswege zwischen dem Bieter und seinen Nachunternehmern, falls zutreffend, beschaffen ist.
Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gültige Zertifikate, die durch externe Laufzeitmessungen nachvollziehbar belegen, dass die vom Auftraggeber geforderte Laufzeitanforderung in den jeweiligen Zustellbereichen der Lose (Los 1: Zustellung am nächsten Werktag, der auf den Abholtag folgt; Los 2: Zustellung am übernächsten Werktag, der auf den Abholtag folgt),erreicht wird. Die Laufzeitmessungen müssen mindestens über 6 Monate durchgeführt worden sein und sich an der DIN EN 13850 orientieren. Der Bieter hat zu beschreiben durch wen und wie oft die Kontrollen durchgeführt werden. Insbesondere müssen die Zertifikate der Laufzeitmessungen bei Bietergemeinschaften für jede einzelne der Zustellketten im Firmenverbund unter Benennung der jeweiligen Regionen und der beteiligten Firmen belegen, dass die geforderte Laufzeitanforderung erfüllt ist.
Bei Bietern, die Nachunternehmen beauftragen, müssen die vorherig aufgeführten Unterlagen für alle beteiligten Unternehmen auf Anforderung des Auftraggebers nach Angebotsöffnung vom Bieter nachgereicht werden, sofern dessen Angebot nach der Öffnung in die engere Wahl kommt. Insbesondere müssen die Zertifikate der Laufzeitmessungen für jede einzelne der Zustellketten im Firmenverbund unter Benennung der jeweiligen Regionen und der beteiligten Firmen belegen, dass die geforderte Laufzeitanforderung erfüllt ist.
Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Aktuell gültige Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen (v. Bundesnetzagentur erteilt).
Verpflichtungen des Bieters gemäß dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG):
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 u. 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 u. 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Verpflichtungen nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG;
— Verpflichtungen der/des Nachunternehmer/s (NU) zu Tariftreue, Mindestentgelt, Entgeltgleichheit u. der ILO-Kernarbeitsnorm,
— Eigenerklärung bezüglich Russland-Sanktionen EU-Verordnung 2022/576.
Diese Unterlagen/Verpflichtungserklärungen werden nur vom Bestbieter des jeweiligen Loses angefordert. DieVerpflichtungserklärungen NU werden nur bei Einsatz von Nachunternehmen gefordert.
Alle Verpflichtungserklärungen sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) sind vorab einsehbar unter:
https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Kontaktstelle
Zum Öffnungsverfahren sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
nach Ablauf der Vertragslaufzeit
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal der Firma RIB iTWO tender www.vergabe.rib.dedurchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen unter der Verg.-Nr. 23 VgV 004 zur Verfügung. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Wir empfehlen Ihnen, sich auf der RIB-Vergabeplattform zu registrieren, damit Sie über Fragen anderer Bieter oder Änderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren informiert sind. Zur Registrierung gelangen Sie über den Button „Bewerben“. Das kostenlose Startpaket ist ausreichend, um die Vergabeunterlagen als Paket zum Download zu erhalten und ein Angebot elektronisch abgeben zu können.
Die Angebotsabgabe ist seit 18.10.2018 nur noch in elektronischer Form zulässig. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform von RIB ist deshalb zur Angebotsabgabe zwingend erforderlich. Eine Abgabe des Angebots per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig, da dies keine elektronisch verschlüsselte Angebotsabgabe ist und zum Ausschluss des Angebots führt.
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#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gera.de