Vergabe e-Examen Referenznummer der Bekanntmachung: 5220/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe e-Examen
Gegenstand des Auftrags ist die elektronische Durchführung von schriftlichen zweiten juristischen Staatsprüfungen im Saarland. Dies beinhaltet die Bereitstellung einer zur Klausurbearbeitung geeignete Software sowie die Bereitstellung der erforderlichen technischen Infrastruktur und Nutzerhardware. Darüber hinaus muss technischer Support vor und während der Prüfung, erforderlichenfalls während der Korrekturphase nach den Prüfungen sowie in der Zeit möglicher Prüfungsanfechtungen sichergestellt werden und muss vorgelagert Übungsmöglichkeiten der eingesetzten Prüfungssoftware geschaffen werden.
Das Saarland - vertreten durch das Landesprüfungsamt für Juristen bei dem Ministerium der Justiz 66119 Saarbrücken
Aufgabe des Auftragnehmers wird sein, im Saarland die schriftliche zweite juristische Staatsprüfung ab der Sommerkampagne 2023 bis einschließlich der Sommerkampagne 2024, - optional maximal verlängerbar bis einschließlich der Sommerkampagne 2026 - elektronisch durchzuführen. Dazu muss der Auftragnehmer aus einer Hand eine zur Klausurbearbeitung geeignete Software und die für die sichere Prüfungsumgebung benötigte technische Infrastruktur sowie Nutzerhardware zur Verfügung stellen. Die Prüfungskampagnen (Sommer und Winter) der zweiten juristischen Staatsprüfung finden jeweils in Saarbrücken in einem bzw. mehreren Prüfungsraum/Prüfungsräumen statt. Die technische Lösung ist für jede Prüfungskampagne einzurichten und danach wieder abzubauen. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer den technischen Support vor und während der Prüfung sowie erforderlichenfalls während der Korrekturphase nach den Prüfungen sowie in der Zeit möglicher Prüfungsanfechtungen übernehmen. Zum Gegenstand des Auftrags zählt auch die Bereitstellung vorgelagerter Übungsmöglichkeiten der eingesetzten Prüfungssoftware.
Die maximale Höchstmenge wird für die Gesamtvertragslaufzeit auf sieben Prüfungskampagnen festgelegt. Die Schätzmenge liegt ebenfalls bei 7 Prüfungskampagnen. Hinsichtlich der zeitlich befristeten Bereitstellung der Software umfasst die Schätz- und Höchstmenge den Zeitraum von der Zuschlagserteilung bis zum 31.01.2027.
Zweifache Option zur Vertragsverlängerung um je ein Jahr.
Vertragsverlängerungsoption, s. II.2.8.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der Eintragung in einem vergleichbaren ausländischen Register,
nicht älter als drei Monate ab Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung; in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer
Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands.
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB oder etwaigen
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Vordruck in den
Vergabeunterlagen enthalten).
c) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
(Vordruck in den Vergabeungsunterlagen enthalten).
Bei Bietergemeinschaften sind die Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bewerbers/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch Registerauskünfte.
a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten).
b) Eigenerklärung über den spezifischen Umsatz des Bieters im Bereich elektronischer Prüfungslösungen (HW, SW, Dienstleistungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
c) Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einer in der Europäischen Union oder dem EWR ansässigen Versicherungsgesellschaft mit einer Deckung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR je Versicherungsfall, wobei diese Deckungssummen pro Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen muss.
Alternativ kann eine Aufstellung über die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung und die Erklärung eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird.
Bei Bietergemeinschaften sind die nach III.1.2 geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Wirtschaftsauskünfte einzuholen.
a) Erklärung zu der Anzahl der bei dem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft jahresdurchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter (mind. 20 Wochenstunden) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
b) Referenzen über die Erbringung nach Art und Umfang vergleichbarer Leistungen des Bieters im Bereich elektronischer Prüfungslösungen (HW, SW, Dienstleistungen), die seit dem 01.01.2020 erbracht wurden (Beendigung im Referenzzeitraum ausreichend). Für alle Referenzen sind Auftragsgegenstand, Auftragsort, Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers, Zeitraum der Auftragserbringung, Auftragsvolumen (ggf. pro Jahr) und bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen auch der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang anzugeben. (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern.
Zu b) Mindestvoraussetzung der Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Referenzen im Bereich elektronischer Prüfungslösungen (HW, SW, Dienstleistungen), die jeweils ein Auftragsvolumen von mindestens 30.000,00 EUR (netto) aufweisen, davon mindestens eine im Bereich von Staatsexamina.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über die Plattform Deutsches Vergabeportal http://www.dtvp.de. Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6LQ1 Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, die nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert über das Vergabeportal beantwortet. Die Interessenten sind verpflichtet, regelmäßig in ihrem Postfach des Vergabeportals nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Fragen sind spätestens bis zehn Tage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6LQ1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland