Ausschreibung Zahlungsdienstleister SNS Referenznummer der Bekanntmachung: LE-SNS-03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Völklingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Zahlungsdienstleister SNS
Finanzdienstleistungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Einer der im saarVV implementierten elektronischen Vertriebskanäle ist das Handyticketsystem, das über die App „Saarfahrplan“ realisiert ist. Als erste Ausbaustufe wurde im Jahr 2018 der Kauf von fahrplanbasierten Handytickets über die vorhandene HAFAS Fahrplanauskunft mit angeschlossenem Shop der Firma eos.uptrade GmbH umgesetzt. Aktuell sind Kurzstreckentickets, Einzeltickets und Tagestickets über diesen Kanal elektronisch zu erwerben.Mit Einführung von Motics, dem neuen Kopierschutz für Handytickets nach dem Standard von (((eTicket Deutschland, sollen ab 2023 zusätzlich Zeitkarten als Handytickets ausgegeben werden. Aufgrund des steigenden Transaktionsvolumens und dem Wunsch der Nutzer nach Ein-führung von weiteren Bezahlarten, wird der Part der Finanzdienstleistung neu vergeben werden. Alle weiteren Informationen möchten Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33415
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.