Kurierdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VOL2022-0067
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 98528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lotto-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kurierdienstleistungen
Die TSL sucht im Wege der Neuvergabe ein Unternehmen für die Belieferung der max. 750 Annahmestellen mit Materialien sowie die Belieferung mit Erstausstattungsmaterialien vor Eröffnung einer Annahmestelle, für max. drei Jahre.
Der Erfüllungsort erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Freistaates Thüringen.
Die TSL sucht im Wege der Neuvergabe ein Unternehmen für die Belieferung der Annahmestellen mit Materialien sowie die Belieferung mit Erstausstattungsmaterialien vor Eröffnung einer Annahmestelle, für max. drei Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kurierdienstleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/de/tlvwa/fachabteilungen/inneres/vergabekammer_vergabeangelegenheiten
Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 S. 4 GWB).
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessier-tes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der TSL zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der TSL geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB).
Teilt die TSL dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Thüringen (Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Referatsleiter: Herr Axel Scheid, Teleon: +49 (0) 361/ 57332-1254, Telefax: +49 (0) 361/ 57332-1059, E-Mail: [gelöscht]) zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 2 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die TSL geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die TSL.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 5 und 6 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.