Verhandlungsverfahren "Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter" Lose: 1, 3 und 6 Referenznummer der Bekanntmachung: 223/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren "Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter" Lose: 1, 3 und 6
Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, für das Los 1 (Gesundheit), Los 3 (Change- und Transformation) und Los 6 (Kundenzentrierung). Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit maximal drei Bietern geschlossen.
Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt entweder ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf oder nach Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Unternehmen, die Partei der Rahmenvereinbarung im jeweiligen Los sind (wettbewerblicher Abruf).
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 10 der Vergabeunterlagen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den drei Bietern.
Diesem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist ein offenes Verfahren vorangegangen, welches eine Auftragsvergabe in 6 Losen vorsah. Soweit in einem Los keine oder keine ordnungsgemäßen Angebote eingegangen sind, ist das jeweilige Los aufgehoben worden. Für die aufgehobenen Lose ist der Auftrag nunmehr nach § 14 Abs. 3 bzw. Abs. 4 VgV im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben worden.
Gesundheit
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter im Themengebiet Los 1 (Gesundheit). Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Bezüglich der weiteren Einzelheiten, insbesondere der dem Los 1 zugeordneten Themenfelder, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können im Los 1 (Gesundheit) Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen.
Change- und Transformation
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter im Themengebiet Los 3 (Change- und Transformation). Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Bezüglich der weiteren Einzelheiten, insbesondere der dem Los 3 zugeordneten Themenfelder, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können im Los 3 (Change- und Transformation) Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen.
Kundenzentrierung
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter im Themengebiet Los 6 (Kundenzentrierung). Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Bezüglich der weiteren Einzelheiten, insbesondere der dem Los 6 zugeordneten Themenfelder, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können im Los 6 (Kundenzentrierung) Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesundheit
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Change- und Transformation
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kundenzentrierung
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY6080
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de