Sanierung und Erweiterung Entleich 6 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01_BaSa_Entleich_6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzungen
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.badsalzungen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung Entleich 6
Objektplanung Gebäude (Architektenleistungen) für die Sanierung und Neunutzung des denkmalgeschützten Gebäudes "Entleich 6" in Bad Salzungen als Verwaltungsgebäude und Erweiterung durch zwei ergänzende Neubauten - Funktionsanbau (Aufzug/WC-Anlagen) und Verbindungsbau (zum Entleich 8):
- Ergänzungsbauten LP 2-4
- Sanierung (Tektur LP 4)
- Sanierung und Ergänzungsbauten LP 5-6 (optional 7-9)
Kreisstadt Bad Salzungen Entleich 6 36433 Bad Salzungen
Die Kreisstadt Bad Salzungen beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude (Architektenleistungen) für die Sanierung und Neunutzung eines denkmalgeschützten Fachwerkgebäudes Entleich 6 inklusive der Erweiterung durch zwei ergänzende Neubauten in Bad Salzungen.
Das Wohn- und Geschäftshaus befindet sich in der Innenstadt von Bad Salzungen, im Sanierungsgebiet und soll künftig mit einem Verbindungsbau an das bereits stadteigene Gebäude "Entleich 8" verbunden werden. Nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen strebt die Stadt eine komplette Nutzung als Verwaltungsgebäude für die Stadtverwaltung an.
Für die Sanierung des Bestandsgebäudes wurde im Jahr 2022 eine Kostenberechnung erstellt. Die Sanierungskosten (KG 200 - 400) zum Kostenstand August 2022 betragen demnach rd. 2,0 Mio. Euro netto (s. Anlage 1). Die Baukosten für die beiden ergänzenden Neubauten werden durch den Auftraggeber mit ca. 1,0 Mio. (ebenfalls netto) geschätzt.
Die Objekt- und Fachplanungsleistungen für die Leistungsphasen 1-4 für das Bestandsgebäu-de Entleich 6 wurden bereits erbracht, wobei für die Leistungsphase 4 noch eine Tektur im Erdgeschossbereich zu bearbeiten und damit Bestandteil der Aufgabenstellung ist.
Die Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung bzw. Haustechnik sowie die Objektplanungsleistungen für die Freianlagen sind bereits
beauftragt. Freilegung und (3D-)Vermessung des Grundstücks sind bereits erfolgt.
Zu vergebende Leistungen:
Objektplanung Gebäude (Architekt) gem. §§ 33 ff. HOAI,
- Ergänzungsbauten LP 2-4
- Sanierung Entleich 6 (Tektur LP 4)
- Sanierung Entleich 6 und Ergänzungsbauten LP 5-6 (optional 7-9). Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung der zu beginnen. Ziel ist es, die Bearbeitung der LP 5 für das Gesamtvorhaben im Januar 2024 abzuschließen.
Baubeginn soll im Mai 2024 sein, Ende April 2026 soll das Gebäude bezugsfertig sein.
Die Auswahl erfolgt anhand von Angaben zum Umsatz, zur Mitarbeiterzahl, zur Berufserfahrung und zu Referenzen wie folgt. Dabei werden über die unter III.1.2 und III.1.3 genannten Vorgaben hinaus folgende Aspekte positiv bewertet:
- Stufenweise höherer durchschnittlicher, jährlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2020-2022) für Objektplanung nach § 34 i.V.m § 36 HOAI (Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden),
- Stufenweise größere durchschnittliche Mitarbeiteranzahl/Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren 2020-2022 (bei mehreren Standorten jeweils nur auf das verantwortliche Büro bezogen) und zwar: Anzahl der Architekt:innen/Ingenieur:innen (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung gem. § 34 i.V.m. § 36 HOAI (Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden),
- größere Berufserfahrung des Projektteams, und zwar der vorgesehenen Projektleiter:in (Gebäude), Projektbearbeiter:innen (Sanierung und Neubau Gebäude) und Bauleiter:in für das Gesamtvorhaben.
- Bewertung der Referenzen A und B mit mehreren Bewertungspunkten, über die Mindestanforderungen hinausgehend; komplexe Referenzen mit einer Konzentration mehrerer Bewertungspunkte führen zu einer höheren Bewertung.
Die Angaben zur Bewertung sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 290 Punkte
davon
- Umsatz: 45
- Mitarbeiterzahl: 20
- Berufserfahrung Projektteam: 45
- Referenzen: 180
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend; Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde liegenden Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
LPH 7-9 (Objektplanung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die verantwortlichen Mitarbeiter:
- Eintragungsnachweise im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung des Niederlassungsstaates oder gleichwertiger Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung
- Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Objektplanung Gebäude)
- Eigenerklärung zu Bestehen und Höhe einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung sowie ggf. Erklärung zur erforderlichen Anpassung. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Angaben s. Bewerbungsunterlagen
Spätestens vor Zuschlagserteilung ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle der Beauftragung einer Arbeitsgemeischaft wird bei Abschluss des Vertrages eine "objektbezogene" Versicherung als Arbeitsgemeinschaft erforderlich.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch.
- Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020-2022, Durchschnitt) bzgl. mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbarer Leistungen gem. § 45 Abs. (1) Nr. 1 und (4) Nr. 4 VgV, d.h. Umsatz im Bereich Objektplanung nach § 34 i.V.m § 36 HOAI (Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden)
Mindestdeckungssummen Versicherung
- 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und
- 1,5 Mio. EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, wird verlangt. Die Gesamtleistung eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Jährlicher Mindestumsatz zu den betr. Planungswerken wie folgt:
- Objektplanung § 34 HOAI min. 100.000 EUR
- davon anteilig für Objektplanung gem. § 34 i.V.m. § 36 HOAI (Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden) min. 50.000 EUR.
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zu erbringen durch:
1. Angabe der Mitarbeiterzahl (Architekt:innen/Ingenieur:innen inkl. Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020-2022, Durchschnitt) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV im o. g. Bereich:
- Anzahl der Architekt:innen/Ingenieur:innen (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung gem. § 34 HOAI
Bei mehreren Niederlassungen/Standorten Angaben nur für die verantwortliche Niederlassung/Standort!
2. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, jeweils mit Angaben, aus denen die fachliche Erfahrung der benannten Fachkräfte ersichtlich wird (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV), d. h. Angabe von Name, Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Jahren für
- Projektleiter:in,
- Projektbearbeiter:in (Sanierung)
- Projektbearbeiter:in (Neubau)
- Bauleiter:in des Gesamtvorhabens.
3. Angabe gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (inkl. Angabe zum Anteil dieser Leistungen).
4. Vorlage einer Referenzliste von in den vergangenen 5 Jahren abgeschlossenen, vergleichbaren Leistungen sowie spezifische Angaben zu min. einer Referenz A und B nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend Bewerbungsbogen.
Mitarbeiterzahlen min.
- Objektplanung: 2
- Liste der wesentlichen, in den letzten zehn Jahren (2013-2022) erbrachten Leistungen (Referenzliste) mit Referenzen Objektplanung Gebäudesanierung
- Liste der wesentlichen, in den letzten fünf Jahren (2018-2022) erbrachten Leistungen (Referenzliste) mit Referenzen Objektplanung Gebäude (Neubau)
- zusätzliche Angaben zu min. einem Projekt, bei dem die Planung durch den Bewerber erfolgte (Referenzen A, B) aus den Bereichen:
- Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes gem. Anlage 10.2 HOAI, Objektliste Gebäude, Gruppe "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung" oder "Büro/Verwaltung/Staat/Kommune" oder "Kultur-/Sakralbauten", Leistungen gem. § 34 HOAI i.V.m. § 36 HOAI, anrechenbare Baukosten min. 1,0 Mio. EUR, fertiggestellt nach dem 01.01.2013 (Referenzblatt A)
- Neubau eines Gebäudes im Bestand (d. h. Anbau, Lückenbebauung o. dgl.), Leistungen gem. § 34 HOAI, anrechenbare Baukosten min. 750 TEUR, bearbeitet (min. bis LP 5) nach dem 01.01.2018 (Referenzblatt B)
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" (Objektplanung Gebäude) gem. landesrechtlichen Regelungen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe je einen verantwortlichen Architekten benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Ausländische Bewerber mit der Zugehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75, Abs. 1 und 2 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9UR188
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer