Abwasseranlage Mittleres Saartal-Ensdorf (383), Kanalreinigung und Kanalinspektion
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abwasseranlage Mittleres Saartal-Ensdorf (383), Kanalreinigung und Kanalinspektion
Kanalreinigung und Kanalinspektion der Abwasseranlage Mittleres Saartal-Ensdorf (383)
Saarland, Bereich Ensdorf
Reinigung und Inspektion von Freispiegelkanälen und Schachtbauwerken der Abwasseranlage Mittleres Saartal-Ensdorf (383).
Auszuführende, wesentliche Leistungen:
- rd. 39.000 m Kanalreinigungs- und Inspektionsarbeiten
- Kanalrohrdimensionen von DN 100 bis DN 2600
- davon rd. 220 m Kanäle in der Dimension DN 100 bis DN 250
- davon rd. 11.800 m Kanäle in der Dimension DN 300 bis DN 500
- davon rd. 7.300 m Kanäle in der Dimension DN 600 bis DN 700
- davon rd. 6.500 m Kanäle in der Dimension DN 800 bis DN 1000
- davon rd. 260 m Kanäle in der Dimension DN 1100
- davon rd. 3.000 m Kanäle in der Dimension DN 1200
- davon rd. 140 m Kanäle in der Dimension DN 1300
- davon rd. 2.500 m Kanäle in der Dimension DN 1400
- davon rd. 2.500 m Kanäle in der Dimension DN 1600
- davon rd. 2.400 m Kanäle in der Dimension DN 1800
- davon rd. 1.700 m Kanäle in der Dimension DN 2000
- davon rd. 450 m Kanäle in der Dimension DN 2200
- davon rd. 450 m Kanäle in der Dimension DN 2400
- davon rd. 100 m Kanäle in der Dimension DN 2500
- davon rd. 120 m Kanäle in der Dimension DN 2600
- rd. 430 Schachtbauwerke
- längster nicht anfahrbarer Kanalabschnitt mit rd. 890 m
- rd. 1.800 m Asbestzementkanäle
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
o Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungsbestätigung oder Eigenerklärung)
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufga-ben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).