Stadtwerke Saarlouis GmbH Betriebsführung Glasfasernetz Referenznummer der Bekanntmachung: LE-06/2022 Betriebsführung Glasfasernetz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarlouis
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66740
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Saarlouis GmbH Betriebsführung Glasfasernetz
Betriebsführung des ISP-Eigenbetriebes der Stadtwerke SLS
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadtwerke SLS wird in Zukunft ihr eigenes Glasfasernetz selbstverantwortlichbeleuchten und nutzen. Über die Glasfaser-Infrastruktur sollen eigene Produkte an die privaten und geschäftlichen Endkunden im Raum Saarlouis vertrieben und betrieben werden. Darüber hinaus müssen auch Wholesale Kunden mit Vorleistungsprodukten bedientwerden können. Es muss möglich sein, FTTH/FTTB-basierte Produkte zu definieren,anzubieten, zu produzieren und zu betreiben. Die Stadtwerke SLS werden dabei im Endzustand, also wenn die Einführung allerbenötigten Komponenten und Prozesse abgeschlossen ist, alle anfallenden Aufgabenund notwendigen Ressourcen mit dem Auftragnehmer gemeinsam bearbeiten bzw.bereitstellen, d.h. die Stadtwerke SLS muss dann in der Lage sein, den ISP-Eigenbetrieb in Bezug auf den Kunden-Lebenszyklus ganzheitlich abzubilden. Die Stadtwerke SLS beabsichtigt mit dem hiesigen Vergabeverfahren die Beschaffung der Leistung der Betriebsführung des ISP-Eigenbetriebs der Stadtwerke SLS.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.