Holzernte im Seilkrangelände in den Thüringer Forstämtern Frauenwald, Neuhaus, Oberhof und Schönbrunn Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2022-0027
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Holzernte im Seilkrangelände in den Thüringer Forstämtern Frauenwald, Neuhaus, Oberhof und Schönbrunn
ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts, vertreten durch die Thüringer Forstämter Finsterbergen und Frauenwald, beabsichtigt die Beauftragung von Unternehmen mit der Ernte von Käfer- und/oder Frischholz in Steilhanglagen des Thüringer Waldes.
Die Maßnahmen, verteilt auf 7 Lose, sind im Zeitraum vom 01.06.2023 bis zum 30.09.2023 zu erbringen.
Forstamt Frauenwald
Forstamtsbereich Frauenwald
Reviere Tannengrund und Kickelhahn
Holzeinschlag motor-manuell/Rückung mit Kurz- und Mittelstreckenseilkran oder Gebirgsharvester einschl. Prozessieren & Ausformen/Zusammen-fahren und Poltern am nächsten LKW-Abfuhrweg
geplante Menge: 4500 Efm
Aufgrund der gewünschten Flexibilität in dieser Ausschreibung kann es regulär zu mehrfacher Umsetzung innerhalb des Forstamtes kommen. Ggf. muss während des Leistungszeitraumes nie umgesetzt werden, aber auch Umsetzungen bis zu 5 Mal sind möglich. Für eine Bewertung der Angebote werden je Los 2 Stück Maschinenumsetzung angesetzt. Diese Eventualposition bezieht sich auf das Umsetzen der Seilkrananlage zu nicht im Arbeitsauftrag genannten Flächen mit einer Umsetzstrecke > 1.000 m.
Forstamt Oberhof
Forstamtsbereich Oberhof
Reviere Goldlauter und Dietzhausen
Holzeinschlag motor-manuell/Rückung mit selbstabstützendem Seilkran bzw. Baggerseilkran einschl. Prozessieren & Ausformen/Zusammen-fahren und Poltern am nächsten LKW-Abfuhrweg
Hinweis: Keine/nicht ausreichend Ankerbäume zum Abspannen vorhanden. Geländegängigkeit der Seilkraneinheit zwingend erforderlich, da Befahrung von Maschinenwegen/unbefestigten Bereichen mit beengten Platzverhältnissen
geplante Menge: 6000 Efm
Aufgrund der gewünschten Flexibilität in dieser Ausschreibung kann es regulär zu mehrfacher Umsetzung innerhalb des Forstamtes kommen. Ggf. muss während des Leistungszeitraumes nie umgesetzt werden, aber auch Umsetzungen bis zu 5 Mal sind möglich. Für eine Bewertung der Angebote werden je Los 2 Stück Maschinenumsetzung angesetzt. Diese Eventualposition bezieht sich auf das Umsetzen der Seilkrananlage zu nicht im Arbeitsauftrag genannten Flächen mit einer Umsetzstrecke > 1.000 m.
Forstamt Neuhaus I
Forstamtsbereicht Neuhaus
Reviere Siegmundsburg und Steinheid
Holzeinschlag motor-manuell/Rückung mit Kurz- und Mittelstreckenseilkran oder Gebirgsharvester einschl. Prozessieren & Ausformen/Zusammen-fahren und Poltern am nächsten LKW-Abfuhrweg
geplante Menge: 2500 Efm
Aufgrund der gewünschten Flexibilität in dieser Ausschreibung kann es regulär zu mehrfacher Umsetzung innerhalb des Forstamtes kommen. Ggf. muss während des Leistungszeitraumes nie umgesetzt werden, aber auch Umsetzungen bis zu 5 Mal sind möglich. Für eine Bewertung der Angebote werden je Los 2 Stück Maschinenumsetzung angesetzt. Diese Eventualposition bezieht sich auf das Umsetzen der Seilkrananlage zu nicht im Arbeitsauftrag genannten Flächen mit einer Umsetzstrecke > 1.000 m.
Forstamt Neuhaus II
Forstamtsbereicht Neuhaus
Reviere Reichmannsdorf und Schmiedefeld
Holzeinschlag motor-manuell/Rückung mit Kurz- und Mittelstreckenseilkran oder Gebirgsharvester einschl. Prozessieren & Ausformen/Zusammen-fahren und Poltern am nächsten LKW-Abfuhrweg
geplante Menge: 2500 Efm
Aufgrund der gewünschten Flexibilität in dieser Ausschreibung kann es regulär zu mehrfacher Umsetzung innerhalb des Forstamtes kommen. Ggf. muss während des Leistungszeitraumes nie umgesetzt werden, aber auch Umsetzungen bis zu 5 Mal sind möglich. Für eine Bewertung der Angebote werden je Los 2 Stück Maschinenumsetzung angesetzt. Diese Eventualposition bezieht sich auf das Umsetzen der Seilkrananlage zu nicht im Arbeitsauftrag genannten Flächen mit einer Umsetzstrecke > 1.000 m.
Forstamt Schönbrunn I
Forstamt Schönbrunn
Reviere Nahetal und Schleusingerneundorf
Holzeinschlag motor-manuell/Rückung mit Kurz- und Mittelstreckenseilkran oder Gebirgsharvester einschl. Prozessieren & Ausformen/Zusammen-fahren und Poltern am nächsten LKW-Abfuhrweg
geplante Menge: 3000 Efm
Aufgrund der gewünschten Flexibilität in dieser Ausschreibung kann es regulär zu mehrfacher Umsetzung innerhalb des Forstamtes kommen. Ggf. muss während des Leistungszeitraumes nie umgesetzt werden, aber auch Umsetzungen bis zu 5 Mal sind möglich. Für eine Bewertung der Angebote werden je Los 2 Stück Maschinenumsetzung angesetzt. Diese Eventualposition bezieht sich auf das Umsetzen der Seilkrananlage zu nicht im Arbeitsauftrag genannten Flächen mit einer Umsetzstrecke > 1.000 m.
Forstamt Schönbrunn II
Forstamt Schönbrunn
Reviere Sachsenbrunn und Schnett
Holzeinschlag motor-manuell/Rückung mit Kurz- und Mittelstreckenseilkran oder Gebirgsharvester einschl. Prozessieren & Ausformen/Zusammen-fahren und Poltern am nächsten LKW-Abfuhrweg
geplante Menge: 5000 Efm
Aufgrund der gewünschten Flexibilität in dieser Ausschreibung kann es regulär zu mehrfacher Umsetzung innerhalb des Forstamtes kommen. Ggf. muss während des Leistungszeitraumes nie umgesetzt werden, aber auch Umsetzungen bis zu 5 Mal sind möglich. Für eine Bewertung der Angebote werden je Los 2 Stück Maschinenumsetzung angesetzt. Diese Eventualposition bezieht sich auf das Umsetzen der Seilkrananlage zu nicht im Arbeitsauftrag genannten Flächen mit einer Umsetzstrecke > 1.000 m.
Forstamt Schönbrunn III
Forstamt Schönbrunn
Reviere Sachsenbrunn und Schnett
Holzeinschlag motor-manuell/Rückung mit Kurz- und Mittelstreckenseilkran oder Gebirgsharvester einschl. Prozessieren & Ausformen/Zusammen-fahren und Poltern am nächsten LKW-Abfuhrweg
geplante Menge: 5000 Efm
Aufgrund der gewünschten Flexibilität in dieser Ausschreibung kann es regulär zu mehrfacher Umsetzung innerhalb des Forstamtes kommen. Ggf. muss während des Leistungszeitraumes nie umgesetzt werden, aber auch Umsetzungen bis zu 5 Mal sind möglich. Für eine Bewertung der Angebote werden je Los 2 Stück Maschinenumsetzung angesetzt. Diese Eventualposition bezieht sich auf das Umsetzen der Seilkrananlage zu nicht im Arbeitsauftrag genannten Flächen mit einer Umsetzstrecke > 1.000 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Forstamt Frauenwald
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Forstamt Oberhof
Ort: Wolfsberg
NUTS-Code: AT213 Unterkärnten
Land: Österreich
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Forstamt Neuhaus I
Ort: Großbreitenbach
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Forstamt Neuhaus II
Ort: Gemünden
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Forstamt Schönbrunn I
Ort: Großbreitenbach
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Forstamt Schönbrunn II
Ort: Wolfsberg
NUTS-Code: AT213 Unterkärnten
Land: Österreich
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Forstamt Schönbrunn III
Ort: Wolfsberg
NUTS-Code: AT213 Unterkärnten
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen: 04.01.2023, 09:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.