Komplexsanierung Gymnasium Ernestinum Gotha, Bergallee 8, 99867 Gotha, 2. Bauabschnitt-Gebäudeteil "E" und "C" -Ausstattung- Referenznummer der Bekanntmachung: LRAGTH-2022-11-03/0053
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-gotha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Komplexsanierung Gymnasium Ernestinum Gotha, Bergallee 8, 99867 Gotha, 2. Bauabschnitt-Gebäudeteil "E" und "C" -Ausstattung-
Los 27 Ausstattung Schulmöbel
Staatliches Gymnasium Ernestinum Gotha Bergallee 8 99867 Gotha
Lieferung und Montage der Ausstattung-
von zwei Unterrichtsräumen für den Kunstunterricht,
von einem Unterrichtsraum für den Computerunterricht,
von fünf Unterrichtsräumen für den allgemeinen Unterricht,
von einer Schulbibliothek inclusive Teeküche,
von diversen Nebenräumen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren mit hinreichend begründeter Dringlichkeit
Aufhebung vorangegangener Verfahren über Bekanntmachungsnummer 2022/S 143-409075 und 2022/S 213-610868
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Arnoson GmbH Objektausstattung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebersbach-Neugersdorf
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02727
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4BYW2GFXB87
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
"entsprechend der Regelungen in §160 GWB"
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landkreis-gotha.de