Beschaffung einer Extraktionseinheit Referenznummer der Bekanntmachung: titv 02-05/2023 EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.titv-greiz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Extraktionseinheit
Beschaffung einer Extraktionseinheit
Greiz
Beschaffung einer Extraktionseinheit
Im Rahmen eines Innovationsnetzwerkes plant das TITV Greiz die Beschaffung einer vollautomatischen Extraktionseinheit. Mit Hilfe des Prüfverfahrens „Bestimmung der Auflagerungen und Begleitstoffe“ können die verschiedensten Faserstoffe aus den Bereichen der Naturfasern und synthetisch hergestellten Faserstoffe auf ihren Gehalt an in Lösemitteln löslichen Substanzen untersucht werden. Diese Substanzen können natürlich enthaltene, bei der Synthese entstandene oder auf die Faser gezielt aufgebrachte Verbindungen sein, die die Verarbeitung des Faserstoffs aber stark beeinflussen können. Deshalb muss ihr Gehalt bestimmt werden, damit störende Substanzen vor der Verarbeitung gezielt entfernt werden können. In Forschungsprojekten des Innovationsnetzwerkes zu entwickelnde Materialien bestehen aus sehr unterschiedlichen Faserstoffen und müssen für verschiedene Ausrüstungen vorbereitet werden, wie z. B. für eine Brandschutz- oder Fungizidausrüstung
- Lieferung einschließlich Transport, Verpackung, Gefahrtragung und Entladen am Sitzort des Auftraggebers in das Labor der Chemischen Analytik - Raum 333 (DPU Greiz)
- Anlieferung nur mit LKW bis max. 7,5 Tonnen ohne Anhänger, absenkbare Ladebordwand
Gerätetorso und Peripherie muss staplergerecht transportierbar sein
- Anschlagpunkte müssen ausgewiesen sein
- Das Liefermaß des gelieferten Gerätes bzw. der einzelnen Geräteelemente inklusive Transportverpackung darf jeweils die Maße Länge/Breite/Höhe 2,50 m * 2,00 m * 1,90 m nicht überschreiten; beim Gewicht gilt eine Beschränkung von maximal 1.800 kg je Transportstück.
Lieferadresse:
Textilforschungsinstitut Thüringen-Vogtland e. V.
Labor des Bereichs Chemischen Analytik (Raum 333)
Zeulenrodaer Straße 42
07973 Greiz/Deutschland
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.sachsen-anhalt.abst.de) bzw. AVPQ (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)
oder Vorlage folgender Einzelnachweise:
- Gewerbeanmeldung/-Ummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
- aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
- Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen
Der Bieter erklärt in frei gewählter Form, dass
- die Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt sind,
- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind und
- der Betrieb gegen Unfall versichert ist (Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft)
- Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie des Teils der Police, aus dem sich die Deckungshöhen sowie die versicherten Risiken ergeben)
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des AVPQ / ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung in Textform zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben. Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die vorstehend angeführten Eignungsnachweise, mit Ausnahme der Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, lediglich von einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Für Nachunternehmer ist die Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen ausgefüllt und in Textform einzureichen.
Vorlage einer Referenzliste über mindestens 3 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Lieferungen, in den letzten 3 Jahren, unter Nennung des Auftraggebers, des Ansprechpartners und seiner Telefonnummer
X Erklärung Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes
X Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
X Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www-bundeskartellamt.de
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).