Lieferung von digitalen Tafeln (3 Stück) und PC-Komplettsysteme (5 Stück) Referenznummer der Bekanntmachung: 3/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brand-Erbisdorf
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von digitalen Tafeln (3 Stück) und PC-Komplettsysteme (5 Stück)
Die vorliegende Ausschreibung erfasst die Beschaffung und Lieferung von 3 digitalen Tafeln und 5 PC-Komplettsystemen inkl. Zubehör.
Brand-Erbisdorf, DE
Die vorliegende Ausschreibung erfasst die Beschaffung und Lieferung von 3 digitalen Tafeln und 5 PC-Komplettsystemen inkl. Zubehör.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von digitalen Tafeln (3 Stück) und PC-Komplettsysteme (5 Stück)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reinsdorf
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 08141
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]