Betriebsführung „das blau – die wasserwelt“ Referenznummer der Bekanntmachung: LE-Betriebsführung-02/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Ingbert
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66386
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführung „das blau – die wasserwelt“
Technische Betriebsführung und Wartungsarbeiten für das Objekt "Das Blau", St. Ingbert
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Wartungsarbeiten sowie die technische Betriebsführung für das Objekt "Das Blau" St. Ingbert.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die umfangreichen, beigefügten Vergabeunterlagen, hier auf Anlage 2 Leistungsverzeichnis verwiesen.
Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich der Vertrag um weitere 24 Monate, wenn er
nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der
Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum
31. Dezember 2035.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinsichtlich der Eignungskriterien wird auf die beigefügte Anlage 3 Eignungs- und Zuschlagskriterien, hier "Eignungskriterien" verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.