Zustellung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm, Zustellgebiet 08xxx/09xxx (Chemnitz/Westsachsen) Referenznummer der Bekanntmachung: 231/2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 012-030757)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zustellung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm, Zustellgebiet 08xxx/09xxx (Chemnitz/Westsachsen)
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) bis 1.000 Gramm (lizenzpflichtige Postdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 1 PostG) für das Zustellgebiet 08xxx/09xxx (Chemnitz/Westsachsen).
Vorgelagerte Postdienstleistungen, wie der Briefdruck, das Kuvertieren, das Freimachen und das Vorsortieren der Sendungen, sind - mit Ausnahme der Frankierung - nicht Leistungsgegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens. Die Zustellgebiete werden durch Leitbereichsangaben (PLZ) definiert. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist als Anlage 1 der Vergabeunterlagen beigefügt. Eine Kurzübersicht über die Abholstandorte, die Zeitfenster zur Abholung und die voraussichtlichen jährlichen Mengen und die in der Vergangenheit bewegten Briefmengen entnehmen Sie bitte den Anlage 2 und 3 der Vergabeunterlagen. Das Angebotsblatt, welches Sie mit Ihrem Angebot ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen haben, ist als Anlage 4 der Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2023 und endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.01.2025.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Zwecks Berücksichtigung des SaubFahrzeugBeschG haben die Bieter die Anlage 10 - Erklärung zum SaubFahrzeug BeschG einzureichen. Danach sind die Bieter mit Abgabe des Angebots verpflichtet, sich im Rahmen einer etwaigen Auftragsdurchführung zu bemühen, die jeweils maßgeblichen Mindestziele des SaubFahrzeugBeschG (§ 6 Absatz 1 und 2) einzuhalten. Die Bieter sind ferner verpflichtet, auf Grundlage einer Prognose/Schätzung und unter Verwendung der Anlage 10 die Gesamtanzahl sowie die Anzahl der sauberen und die Anzahl der emissionsfreien Fahrzeuge anzugeben, die im Rahmen der Auftragsdurchführung eingesetzt werden sollen.